Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird.

Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der Covid-19-Pandemie ist die bisherige Befris­tung bestimmter Maßnahmen im Zivildienstgesetz 1986 bis 31. Dezember 2020 nicht ausreichend, um der sich zuspitzenden Lage gerecht zu werden.

Die Verlängerung der mit den Novellen BGBl. I Nr. 16/2020 und Nr. 23/2020 beschlos­senen vorübergehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem außerordentlichen Zivildienst bis 31. August 2021 erscheint daher dringend geboten.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge von Stimmengleichheit nicht zustande gekom­men.

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile es ihm. – Bitte.