16.09

Bundesrat Bernhard Hirczy (ÖVP, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Zuseher vor den Bildschirmen! Der vorliegende Gesetzesantrag ist sehr schnell erklärt: Wir verlängern die im April bereits beschlossene Maßnahme betreffend Zivildienstgesetz bis Anfang August.

Zivildiener sind wichtig für unsere Gesellschaft. Sie leisten einen enormen Beitrag. Der Zivildienst ist in Österreich ein Wehrersatzdienst und für unsere Gesellschaft aus meiner Sicht unverzichtbar. Ich bin mit sehr vielen Zivildienern in persönlichem Kontakt. Wir dürfen zu Recht auf diese jungen Personen stolz sein. Diese leisten einen enormen Beitrag in unterschiedlichsten Bereichen. Auch bei den Massentests haben sich sehr viele eingebracht – Zivildiener, die sich zusätzlich und vor allem freiwillig ehrenamtlich eingebracht haben. Dafür darf ich recht herzlich Danke sagen! (Bundesrat Steiner: Die haben sich die Füße in den Bauch gestanden, weil nichts los war! – Heiterkeit der Bundesräte Bernard und Leinfellner.) – Manchmal ist es besser, zu schweigen! (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Ah so!)

Ich denke (Bundesrat Steiner: Ist dir nix eingefallen?!), es wird durch den Zivildienst ein wichtiger Wert für das Leben vermittelt, es entstehen Freundschaften untereinander, aber auch zu den Personen, für die Betreuung und Hilfe geleistet wird. Viele dieser Zivildiener bleiben der Gesellschaft auch ein Leben lang durch ehrenamtliche Tätig­keiten erhalten.

Es wird mit diesem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Organisationen wie das Rote Kreuz unserer Zivildienstagentur oder bei anderen administrativen Abwicklungen in Krisensituationen dementsprechend helfen können. Die gesetzliche Grundlage für den außerordentlichen Zivildienst ist im Gesetz von 1986 geregelt. Die damalige Ausge­staltung entspricht natürlich nicht dem heutigen Standard, daher ist diese Adaptierung notwendig. Aufgrund der aktuellen Situation – wir wissen es, die Pandemie ist weltweit – müssen wir hier vor Ort dementsprechende Adaptierungen treffen und Novellierungen setzen. Notwendige Maßnahmen können somit schneller und effizienter umgesetzt wer­den. Nur wenn es erforderlich ist, wird auf den außerordentlichen Zivildienst zurück­gegriffen. Es handelt sich hierbei um eine Verlängerung von Sonderverfahrens­vorschriften. Diese Verfahren können dadurch schneller abgewickelt werden.

Ich bringe daher zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung ein:

Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird“

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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(Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

16.12

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Christoph Steiner. – Bitte.