16.23

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Der Zivil­dienst ist in Österreich seit Jahrzehnten ein Wehrersatzdienst, das heißt, die jungen Burschen leisten einen Dienst am Staat, leisten einen Dienst an der Gesellschaft. Es ist ein echtes und ehrliches Erfolgsmodell, das wir vor allem im Rahmen des Zivildienstes seit sehr vielen Jahrzehnten sehen, weil sehr viele der jungen Burschen vor allem durch die Arbeit in Gesundheitseinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen, die Arbeit mit den Men­schen auch für das weitere Berufsleben geprägt werden. Ich glaube, das ist vor allem auch für die Männer in diesem Land wirklich ein sehr guter Anreiz, und wir werden auf jeden Fall alles dafür tun, den Zivildienst weiter zu attraktivieren, vor allem auch rund um das Thema Teiltauglichkeit, das wir zurzeit mit der Verteidigungsministerin sehr intensiv diskutieren. (Bundesrat Schennach: Die Bestrafung kommt heute!)

Die strategische Reserve des Gesundheitssystems hat sich in den letzten Monaten ganz intensiv gezeigt. Genauso wie das Bundesheer zur Landesverteidigung und für wichtige Einsätze immer da ist, genauso wie wir uns auf das Bundesheer verlassen können, genauso können wir uns auch auf unsere Zivildiener in diesem Land verlassen. Die letzten Monate haben das sehr, sehr eindrucksvoll gezeigt.

Geschätzte Damen und Herren Bundesräte, ich habe jetzt vonseiten der SPÖ, auch der NEOS und der FPÖ gehört, sie wollen der Novelle nicht zustimmen, weil sie keinen außerordentlichen Zivildienst haben wollen. Geschätzte Damen und Herren, das ist Ihnen unbenommen, Sie sind Bundesräte – nur, das stimmt nicht. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Der außerordentliche Zivildienst ist ja bereits seit 1986 im Zivildienstgesetz geregelt. (Bundesrat Seeber: Richtig!) Worüber Sie hier abstimmen, sind mehrere technische Details, um einen außerordentlichen Zivildienst abwickeln zu können. (Bundesrat Seeber: Richtig!) Der außerordentliche Zivildienst ist gesetzlich im Zivildienstgesetz verankert. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie gesagt, es ist Ihnen ja unbenommen, durchaus das zu sagen, was Ihrer Meinung und nicht immer nur den Tatsachen entspricht. (Bundesrat Steiner: Na hoffentlich! – Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ. – Bundesrat Bernard: Wir werden ja abstimmen dürfen, wie wir wollen!) – Geschätzter Herr Bundesrat, ich habe einfach nur gebeten, bei den Fakten zu bleiben: Sie stimmen nicht darüber ab, ob wir einen weiteren außer­ordentlichen Zivildienst ausrufen, denn der ist seit 1986 im Zivildienstgesetz geregelt. (Bundesrat Steiner: Wir dürfen aber schon so abstimmen, wie wir wollen!) – Sie dürfen sowieso eh alles, ja. (Bundesrat Bernard: Das ist wie in der DDR!)

Es ist schon wichtig, dass wir das jetzt verlängern. Deswegen haben wir auch die ge­setzliche Grundlage für eine effiziente Abwicklung des außerordentlichen Zivildienstes geschaffen. Es geht vor allem um die Kreuzverwendung, das heißt, dass wir Zivildiener zu anderen Einrichtungen versetzen können. Wir haben ja beispielsweise nicht nur im Gesundheitsbereich Zivildiener im Einsatz, sondern sie sind ja auch in Museen. Die Museen waren geschlossen, daher hat es natürlich Sinn gemacht, Zivildiener beispiels­weise Kranken- oder Pflegeeinrichtungen zuzuordnen.

Wir haben zudem eine gleiche Dienstzeitverordnung geschaffen; diese würden Sie beispielsweise mit der Zustimmung zur Novelle festschreiben und weiterführen.

Weiters wurde die Möglichkeit geschaffen, sich eines externen Rechtsträgers zu be­dienen, der bei den administrativen Abwicklungen unterstützend tätig ist. An dieser Stelle ein ganz, ganz großes Dankeschön an das Rote Kreuz, das mit uns die Abwicklung des außerordentlichen Zivildienstes gemeinsam mit den Bundesländern – die Landes­hauptleute sind ja vor allem für die Anerkennung der Zivildienstorganisationen zustän­dig – geschafft hat. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Geschätzte Damen und Herren, die Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz hat sich außerordentlich bewährt, und das wollen wir auch für die Zukunft so festschreiben. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Ziel der Novelle vom Frühjahr war, den außerordentlichen Zivildienst in Katastrophen­fällen wie beispielsweise auch bei Ausnahmesituationen durch die Covid-19-Pandemie handlungsfähig zu gestalten. Wir wollen natürlich auch weiterhin gerüstet sein, aber ich wiederhole gerne, was ich auch schon im Nationalrat gesagt habe: Wir haben diesen Initiativantrag eingebracht, der eine Verlängerung dieser Sunsetbestimmungen um acht Monate vorsieht. Derzeit gibt es keine konkreten Pläne für eine neuerliche Ausrufung des außerordentlichen Zivildienstes. Entscheidend und wichtig ist aber: Wir wollen natürlich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein.

An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass wir die gesetzliche Grundlage für den außerordentlichen Zivildienst nicht zum ersten Mal eingeführt haben. Wir haben sehr viel Erfahrung aus der ersten Ausrufung des außerordentlichen Zivildienstes gewonnen. Wir planen ja für die nächsten Jahre auch eine generelle Novelle des Zivil­dienst­ge­setzes, in die wir natürlich viele der Erfahrungen miteinfließen lassen können.

Geschätzte Damen und Herren Bundesräte, ich bitte darum, hier keinen Einspruch zu erheben, damit wir auch für die nächsten Monate im Zivildienstbereich Planungssicher­heit haben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.28