16.41

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Die Digitalisierung unserer Gesellschaft ist in vollem Gange, gerade im heurigen Jahr der Coronakrise. Durch die weitgehenden Einschränkungen beziehungsweise die Vermeidung persönlicher Kon­takte hat die Nutzung digitaler Dienste einen enormen Schub erlebt, Homeoffice, Dis­tancelearning, Videokonferenzen und so weiter, die Digitalisierung hat bei uns allen Einzug gehalten.

Der elektronische Identitätsausweis, kurz E-ID genannt, stellt die Identifizierung und Per­sonenbindung im elektronischen Geschäftsverkehr sicher und bildet damit das Herz­stück eines funktionierenden E-Governments. Nur wenn die eindeutige Identifizierung von Personen sowie die Authentifizierung ihrer Ersuchen – also die Bestätigung ihrer Willenserklärung oder Handlung – sichergestellt sind, können Dienstleistungen im elek­tronischen Geschäftsverkehr angeboten werden. Diese Schlüsselfunktion wird durch die E-ID erfüllt.

Die gegenständliche Vorlage betrifft die weitere Entwicklung der Rahmenbedingungen für die E-ID. Dabei geht es unter anderem um die Ermöglichung einer sicherheits­tech­nisch gleichwertigen Umsetzung der smartphonebasierten Verwendung der E-ID. Ohne auf die zahlreichen technischen Vorgaben dieser Vorlage näher einzugehen, ist es mir wichtig, festzuhalten, dass die Zukunft der Nutzung der E-ID durch Bürgerinnen und Bürger in der smartphonebasierten Verwendung liegt. Anders als im geschäftlichen Be­reich, wo viel mit Computern gearbeitet wird, führt im privaten Bereich heute kein Weg mehr an mobilen Anwendungen vorbei. Nutzerfreundlichkeit beziehungsweise Usabi­lity – diese ist heute nur noch über smartphonebasierte mobile Anwendungen zu er­reichen – ist das entscheidende Stichwort. Gleichzeitig ergeben sich durch die strengen Anforderungen an die Sicherheit der E-ID aus Nutzersicht keine sicherheitstechnischen Nachteile.

Die gegenständliche Vorlage enthält zahlreiche detaillierte Regelungen, die den be­stehenden Rechtsrahmen für die E-ID ergänzen beziehungsweise konkretisieren. Dies betrifft unter anderem die Registrierungsverfahren, die Einsatzmöglichkeiten der E-ID sowie die technischen und datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Erhebung und Über­mittlung beziehungsweise die Verarbeitung von Attributen. Ebenfalls enthalten sind Regelungen betreffend Nutzungsmöglichkeiten der E-ID in Bezug auf Attribute von Verantwortlichen des öffentlichen und des privaten Bereichs.

Ich möchte hierzu auf ein paar Punkte näher eingehen: Schon bisher ist vorgesehen, dass bei der Verwendung der E-ID ein Kerndatensatz – bestehend aus Vorname, Fa­milienname, Geburtsdatum und Identifikator – generiert und an die betreffende Daten­verarbeitung übermittelt wird. Zudem besteht je nach technischen Voraussetzungen die Möglichkeit, auch weitere Merkmale aus den für die Stammzahlenregister behörden­zugänglichen Registern zur Verfügung zu stellen.

Es sollen nun die Nutzungsmöglichkeiten der E-ID erweitert werden, wonach künftig auch Attribute aus Registern von Verantwortlichen des privaten Bereichs, zum Beispiel Versicherungspolizzen von Versicherungen, Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Sehr zu begrüßen ist, dass die Öffnung des E-ID-Systems für solche Dritte ein Registrierungsverfahren voraussetzt und damit die Integrität sichergestellt werden kann.

Ich halte diese geplante Öffnung für eine essenzielle und sinnvolle Ergänzung, die voll im Sinne der Effektivitätssteigerung in der Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bür­gern, der Verwaltung sowie Anbietern im privaten Bereich, zum Beispiel Versicherungen und so weiter, ist. Die Nutzung setzt voraus, dass der E-ID-Inhaber dieser Nutzung zustimmt, was aus datenschutzrechtlicher Sicht unerlässlich ist. Der E-ID-Inhaber bestimmt somit, ob er den Dienst nutzen möchte oder nicht. Die Nutzung setzt weiter voraus, dass die Anbindung technisch möglich sein muss und eine datenschutz­recht­liche Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegeben ist. Auch wenn in diesem Zusam­menhang noch Fragen zu klären sind und somit keine unmittelbare Anwendung der E-ID in Bezug auf Register von Verantwortlichen des privaten Bereichs erfolgt, ist die nunmehrige Schaffung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen ausdrücklich zu begrüßen.

E-Government soll den Bürgerinnen und Bürgern in der Interaktion mit Behörden eine Erleichterung bringen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bestehen bereits und werden mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen ausgeweitet. Allerdings hängt der praktische Erfolg des E-Governments von sinnvollen Anwendungsmög­lich­keiten im Alltag ab, ohne die Zurverfügungstellung von massentauglichen Diensten, für die die E-ID verwendet werden kann, hält sich der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger in Grenzen. Angesichts dessen, dass die Österreicherinnen und Österreicher durchschnitt­lich nur wenige Behördengänge pro Jahr haben, stellt sich die Frage nach solchen massentauglichen, sinnvollen Anwendungen. Daher möchte ich den gegenständlichen Vorschlag zum digitalen Führerschein ausdrücklich loben, da er genau in die richtige Richtung geht.

Das bedeutet, dass man in Zukunft den Führerschein nicht mehr physisch dabei haben muss, sondern diesen mithilfe des Mobiltelefons vorweisen kann. Die Schaffung der Grundlagen für den digitalen Führerschein und auch den digitalen Zulassungsschein ist wichtig, denn diese stellen eine sinnvolle und massentaugliche Anwendung dar, welche einen enormen Schub für die Nutzung der E-ID durch die Bürgerinnen und Bürger bringen kann. Vielen Dank an dieser Stelle an die Frau Ministerin für diese wichtige Initiative! (Beifall bei der ÖVP.)

Zudem begrüße ich auch die Änderungen des Passgesetzes, und zwar geht es dabei vor allem darum, dass aktuelle Lichtbilder der E-Cards vom Dachverband der öster­reichischen Sozialversicherungsträger im Identitätsdokumentenregister, kurz IDR, ge­speichert werden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen macht es aus Sicht der Betroffenen und der Behörden Sinn, die auf diese Weise erfassten personenbezogenen Daten und Lichtbilder für Zwecke von Verfahren nach dem Passgesetz weiterzu­verarbeiten, also insbesondere für die Ausstellung von Reisedokumenten. Es soll sich diesbezüglich um keine automatisierte Weiterverarbeitung handeln. Für Betroffene besteht weiterhin die Möglichkeit, selber ein aktuelles Lichtbild beizubringen, wenn dies gewünscht ist.

Abschließend möchte ich noch kurz etwas zu den Ausführungen von Kollegen Beer von der SPÖ sagen: Ja, es stimmt, für diese Erleichterungen gibt es einen Zwang zur Elektronik, man braucht ein Smartphone, ja. Wir können uns aber nicht dem Fortschritt verwehren, nur weil nicht alle über diese technischen Möglichkeiten verfügen. Wir müssen nach vorne, in die Zukunft gerichtet schauen, und das analoge System ist ja weiterhin verfügbar.

Ich finde, all diese genannten Gesetzesanpassungen sind ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung, damit sich durch die Digitalisierung Erleichterungen für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Behörden ergeben. Aus all diesen Gründen unterstütze ich die gegenständlichen Gesetzesvorlagen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.49

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.