Berichterstatterin Ing. Isabella Kaltenegger: Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Wirtschafts­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelas­tungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über eine COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf Ihnen einen weiteren Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrats vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanz­buch­haltungsgesetz 2014 geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke schön.

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank, Frau Berichterstatterin, für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.