18.11

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Novelle zum Mutterschutzgesetz ist sicherlich eine gut gemeinte Maßnahme, weil ja bis zu 4 500 beschäftigte Frauen von dieser Schutzmaßnahme profitieren können. Wir haben vorhin gehört, dass es da noch einige Mankos gibt. Auch wir Freiheitliche möchten ganz deutlich auf dieses Ungleich­gewicht hinweisen, dass Lehrlinge, Selbstständige und eben auch Freiberufler nicht in den Genuss dieser Schutzmaßnahmen kommen.

Wir haben heute den Brief, das E-Mail vom Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in Österreich bekommen, und darin steht, dass 83 Prozent aller MTD-Berufsangehörigen weiblich sind und dass es keine Möglichkeit gibt, von der körpernahen Tätigkeit abzuweichen – die arbeiten ja direkt und sehr körpernahe. Bitte nehmen Sie das ganz dringend und schnell in Angriff, dass dieses Ungleichgewicht beseitigt werden kann! (Beifall bei der FPÖ.)

Im Ausschuss haben wir gehört, dass es keine Liste gibt, in der aufgeführt ist, welche Berufe betroffen sind, und dass die ganze Verantwortung mehr oder weniger an die Unternehmer abgeschoben wird, die diese Entscheidungen treffen und dafür auch haften müssen. Einfacher wäre es gewesen – ein guter Ratschlag vielleicht zum Evaluieren oder Nachdenken –, im bestehenden Mutterschutzgesetz den § 3 in Bezug auf das vorverlegte Beschäftigungsverbot einfach um den Grund Covid-19 zu erweitern, dann müssten nicht die Arbeitgeber die Entscheidungen treffen, sondern das Arbeits­inspektorat oder die Amtsärzte; die Dienstnehmer könnten ab dem ersten Tag dieses vorverlegten Beschäftigungsverbots Wochengeld von der ÖGK erhalten und die Unter­nehmer müssten nicht, und das ist ganz, ganz wichtig, wieder in Vorleistung gehen und bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, bis sie endlich einmal irgendetwas refundiert bekommen. – Also das wäre ein Denkanstoß.

Überdenken und evaluieren sollte man weiters auch, ob man nicht den betroffenen Schwangeren eventuell eine Wahlfreiheit gibt – viele Frauen wollen das vielleicht gar nicht – und die schwangeren Frauen, die werdenden Mütter mitentscheiden lässt, ob sie von diesem vorgezogenen Mutterschutz Gebrauch machen möchten oder nicht – auch das, bitte, wenn das in ein paar Monaten vielleicht evaluiert wird, miteinbeziehen!

Was die Gesetzesänderung zum Kinderbetreuungsgeld betrifft, muss ich schon sagen, dass unzählige unnötige Coronamaßnahmen die Menschen, die Familien sehr hart getroffen haben: Das Homeschooling, die Arbeitslosigkeit, die Kurzarbeit und vieles, vieles mehr wurde einfach auf die Schultern der Familien abgeladen. Daher ist das vorliegende Gesetz, das heute beschlossen wird, richtig und gut. Es wird ein kleiner finanzieller Ausgleich und ein Günstigkeitsvergleich zwischen den Einkommen von 2019 und 2020 gemacht, damit die Familien nicht doppelt und dreifach bestraft werden, denn am Ende, wenn es den Eltern nicht gut geht, leiden ja dann die Kinder darunter. Wenn man Kleinkinder und Kleinstkinder, eine Jungfamilie hat, dann gehört man ordentlich unterstützt. Darum finde ich das gut und wir Freiheitliche werden dem unsere Zustim­mung geben. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

18.15

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Kittl. – Bitte schön, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.