18.15

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Frau Minister! Liebe KollegInnen! Liebe ZuhörerInnen! Es ist jetzt eigentlich schon sehr viel gesagt worden und viel mehr kann ich nicht ergänzen.

Was ich ergänzen möchte, ist: Wen betrifft es? – Es wurden jetzt schon einige genannt: Kindergartenpädagoginnen, Masseurinnen, aber es sind auch Sozialarbeiterinnen, Angestellte von kleinen sozialen Vereinen und Pflegerinnen. ArbeitgeberInnen müssen in einem solchen Fall den Schwangeren einen anderen Arbeitsplatz anbieten, und ist dies nicht möglich, ist die Arbeitnehmerin freizustellen und das Gehalt fortzuzahlen. Den ArbeitgeberInnen wird das Entgelt ersetzt, und das ist gerade für kleine Betriebe und solche, die nicht auf Gewinn orientiert sind, wichtig. Durch die Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherungsträger sind diese kleinen Betriebe, aber auch Vereine entlastet, die wenige oder besonders schutzwürdige Personen beschäftigen und sich schwerlich Personalersatz leisten können.

Mit dieser Regelung können nun diese Betriebe, aber auch circa 4 500 Schwangere und deren Familien aufatmen. Daher bitte ich um Unterstützung dieses Gesetzes zum Schutz der Schwangeren und ihrer Kinder genauso wie zur Entlastung der DienstgeberInnen.

Nur einen Satz noch zum Kinderbetreuungsgeld: Die Pandemie war beim Budget, das für 2020 gemacht wurde, noch kein Thema. Jetzt ist sie leider ein Thema, und deswegen ist es wichtig, wirtschaftlich Benachteiligte und ihre Kinder zu unterstützen und das Einkommen 2019 heranzuziehen, denn Kinderbetreuung ist auch Arbeit, wichtige, ja, existenzielle Carearbeit – das sollte endlich in den Köpfen ankommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

18.17

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Vizepräsidentin Mag.a Elisabeth Grossmann. – Bitte schön, Frau Vizepräsidentin.