18.18

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Liebe Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist anzuerkennen, dass nun auch bei den Regierungsparteien die Erkenntnis gereift ist, dass Schwangere gerade jetzt in der Covid-Pandemie besonderen Schutz brauchen. Wir haben medizi­nische Erkenntnisse und Erfahrungen, dass Frauen, die schwanger sind, besonders oft auf der Intensivstation landen, wenn sie sich mit dem Virus infizieren, einen schwereren Krankheitsverlauf haben und dass natürlich das ungeborene Leben besonderen Schutz braucht.

Diese Schutzbestimmung ist allerdings eine Minimalvariante; Kollegin Eder hat auch schon darauf hingewiesen. Die Voraussetzung dafür, dass Schwangere ab der 14. Schwan­gerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen sind und auch der Erstat­tungs­anspruch des Bundes greift, ist eben, dass sie nicht nur fallweise physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sondern das eben berufstypisch quasi immanent ist, und es sind – meine Vorrednerin hat es schon angesprochen – in den Erläuterungen auch bestimmte Berufe genannt, die betroffen sind und quasi als begünstigt gelten. Was nicht genannt wurde, sind jene Berufsgruppen, die von dieser Regelung nicht profitieren, weil nicht dieser ständige körperliche Kontakt angenommen wird, bei denen aber trotzdem ein Gefährdungspotenzial besteht. Denken wir nur an Mitarbeiterinnen im Handel, im Kundendienst, in der Industrie! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden ja mit Informationen geflutet und wissen, wie nun dieses heimtückische Virus übertragen wird, eben über die Atemluft. Da gibt es jede Menge wissenschaftliche Erkenntnisse. Eine Wissenschafterin hat ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, was man vermeiden soll: Man soll nicht einatmen, was jemand anderer ausgeatmet hat. – Ja, so einfach ist es, und so versteht es an und für sich ein jeder.

Führt man sich nun die Realität vor Augen, so passiert bei einem Kunden-, Kundin­nengespräch natürlich dieser Austausch der Atemluft. Das heißt, diese Personen ge­hören entsprechend geschützt, weil sonst eben etwas passieren kann. Genau dieser Schutz wurde den Berufsgruppen, die ich vorhin genannt habe, vorenthalten, und das ist sehr schade.

Man sollte da also jedenfalls nachjustieren und wirklich alle hineinnehmen, die potenziell gefährdet sind, weil es um den Schutz des ungeborenen Lebens geht. Es geht um den Schutz der schwangeren Frauen, und da soll man bitte nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Es ist ein Schritt gesetzt worden, es wurde auch vonseiten der Gewerkschaft gefordert, und es ist gut, dass man jetzt diesen Schritt geht, aber bitte, bleiben wir nicht auf halbem Weg stehen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch etwas die Frist betreffend sagen: Ja, es ist nun diese Frist bis 31. März ausgedehnt worden. Das ist eine optimistische Schätzung. Wir sind jetzt kurz vor Weih­nachten, wir können uns etwas wünschen. Wir wünschen uns alle, dass diese Pandemie bald überstanden ist und dass es bald wieder wie früher weitergeht, vielleicht sogar ein bisschen besser, da wir auch Lehren aus dieser Pandemie ziehen. Wie auch immer, wir hoffen, dass wir das alles gemeinsam bald bewältigt haben werden – nur: realistisch ist es nicht bis zum 31. März.

Es gibt eigentlich auch ein bisschen einen Widerspruch, denn in anderen Materien hat man sehr wohl eine längere Frist vorgesehen. Wir werden das morgen diskutieren. Zum Beispiel ist bei bestimmten Rechtsberufen, bei bestimmten Rechtshandlungen gleich von vornherein eine Frist bis zum 30.6. gesetzt worden. Da muss man sich schon die Frage stellen: Haben Notare, haben Rechtsanwälte eine stärkere Lobby als schwangere Frauen und ungeborene Kinder? – Das wäre schon sehr traurig. Auch da sollten wir also wirklich den größtmöglichen Schutz gewähren, wenn wir hier als Organe der Gesetz­gebung zusammenkommen und das gemeinsame Ziel haben – und das unterstelle ich Ihnen jetzt einmal allen –, dass wir gerade den Schwangeren und dem ungeborenen Leben den größtmöglichen Schutz bieten.

In diesem Sinne: Geben wir uns einen Ruck und schauen wir, dass wir da wirklich ganze Lösungen zusammenbringen! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag.a Christine Aschbacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundes­ministerin.