14.08

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Wir sind heute im Bundesrat zusam­mengekommen, um einen Formalfehler zu reparieren. Das ist natürlich zwei Tage vor Weihnachten etwas ärgerlich, aber eben notwendig. Das Gute an der Sache ist, dass nun auch wichtige Bestimmungen, die im Sozialausschuss des Bundesrates aufgrund des Abstimmungsverhaltens der Opposition liegen gelassen wurden, doch rechtzeitig in Kraft treten können.

Das betrifft die Verlängerung der Unfallversicherungsregelung für Homeoffice bis 31. März 2021 beziehungsweise auf dem Verordnungsweg bis 30. Juni 2021, die Verlän­gerung der Risikogruppenregelung bis 30. Juni 2021, die Verlängerung der Schutzfrist nach Ende der Krankenversicherung für Covid-Zeiträume, ebenfalls bis 30. Juni 2021, und die Verlängerung von Regelungen, die verhindern, dass etwa Waisenpensionen während Covid einfach wegfallen könnten.

Also durchaus wichtige Dinge, für die es sich schon auszahlt, nochmals hier zusam­menzukommen! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Diese Regelungen sollen nun doch mit 1. Jänner in Kraft treten und so Sicherheit für die Betroffenen bringen. Ein rückwirkendes Inkrafttreten hätte zu Problemen führen können, etwa wenn eine an Covid erkrankte Person zwischen dem 1. Jänner und dem tatsächli­chen Inkrafttreten einen Unfall gehabt hätte. Dieses Risiko können wir nun ausschalten, und das ist gut so.

Zur Sonderpensionsregelung: Neben der Ergänzung des Wortes „Verfassungsbestim­mung“ vor der Inkrafttretensbestimmung werden auch Klarstellungen getroffen, die für die Administration der Ruhens- und Versorgungsbezüge der Beamten und Beamtinnen benötigt werden. Ziel ist es dabei, die letztlich wirksame Erhöhung von 35 Euro pro Monat nicht überschreiten zu lassen. In der ersten Variante standen nämlich die Worte „pro Leistung“, was eben interpretationsfähig gewesen wäre und auf die Gesamtleistung der Pensionsbezieher und -bezieherinnen bezogen werden konnte, aber eben auch auf einzelne Personen oder den einzelnen Ruhens- oder Versorgungsbezug. Im zweiten Fall hätte die Situation eintreten können, dass ein Bezieher oder eine Bezieherin eines Ruhensbezuges, also der Beamtenpension, und eines Versorgungsbezuges, beispiels­weise Witwenpension, praktisch zweimal eine Erhöhung von 35 Euro bekommen hätte können. Die neue Fassung des letzten Satzes sowie die Streichung der Worte „pro Leis­tung“ im ersten Satz stellen nun klar, dass passiert, was wir erreichen wollen: dass die Erhöhung aller Leistungen zusammen nicht mehr als 35 Euro betragen kann.

Ich habe jetzt nur auf die Dinge Bezug genommen, die im Vergleich zum ursprünglichen ersten Beschluss des Nationalrates geändert wurden, und ich hoffe auf breite Zustim­mung.

Werter Herr Vizekanzler, werter Herr Minister, Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion! Ich wünsche uns allen ein frohes Fest und ein paar erholsame Tage, um die Batterien vielleicht wieder ein bisschen aufzu­laden, sowie viel Gesundheit und alles Gute fürs neue Jahr! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Bundesrätin Grossmann.)

14.12

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.