12.47

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Die Coronapandemie hält uns mittlerweile schon seit einem Jahr felsenfest im Griff. Wir hatten in den letzten zwölf Monaten durchaus eine sehr, sehr schwierige Situation, vor allem im Bereich des Tou­rismus und der Gastronomie in Österreich. Wenn man aber über die Ländergrenzen hi­nausblickt, sieht man, dass die Situation in allen Ländern de facto gleich ist. Vor allem Gastronomiebetriebe müssen geschlossen halten. Tourismus, Reisefreiheit, all das ist in ganz Europa und auch weltweit eingeschränkt.

Unsere Branchen sind besonders hart davon betroffen, weil Österreich schon seit vielen Jahren eine der Topurlaubsdestinationen der Welt ist. Wir erwirtschaften rund 15 Pro­zent unserer Wirtschaftsleistung aus Tourismus und Freizeitwirtschaft, haben insgesamt 700 000 Beschäftigte in diesen Bereichen. Es ist für uns alle wirklich eine sehr, sehr schwierige Situation.

Wir – und vor allem ich – hätten nichts lieber getan, als in den letzten Tagen zusätzlich neue Öffnungsschritte zu verkünden, aber ich glaube, Sie alle können die Infektionslage mitverfolgen. Vor allem im Osten Österreichs steigen die Infektionszahlen wieder. Es werden nicht nur die Infektionszahlen im Auge behalten, sondern vor allem auch die Lage im Gesundheitssystem, die Auslastung der Intensivbetten, der Intensivstationen, und gleichzeitig auch der Fortschritt beim Impfen.

Mittlerweile ist es zumindest so, dass im Westen die Infektionszahlen sehr niedrig sind, vor allem in Vorarlberg. Deswegen konnte auch vor einigen Wochen eine regionale Öff­nung und eine regionale Lösung für das Bundesland Vorarlberg zur Verfügung gestellt werden. An dieser Stelle sage ich ein ganz großes Dankeschön an Landeshauptmann Wallner, dass es möglich ist, dass die Betriebe in Vorarlberg am 15. März öffnen können und dass wir uns vor allem auch unser ganz wichtiges Konzept des Testens, der Ein­trittstests betreffend Veranstaltungen, dort einmal im Detail anschauen.

Vor allem in der Gastronomie wird es notwendig sein, einen negativen Covid-Test vor­zulegen – das wird auch ein Schritt hin zu mehr Normalität sein. Wir wollen auch im Außenbereich in ganz Österreich Richtung Ostern einen weiteren Öffnungsschritt voll­ziehen können. Ich glaube, das wird zum Teil durchaus für ein gewisses Aufatmen bei der Gastronomie und zum anderen in der Bevölkerung sorgen. Ich glaube aber, da brau­chen wir uns nichts vorzumachen, es wird der schönste Tag in unserem Leben sein, wenn wir alle Wirtschaftsbereiche, alle Gesellschaftsbereiche, alle Bereiche Kunst und Kultur, Gastronomie und Tourismus  wieder vollständig werden öffnen können, sie nicht wieder schließen müssen und diese Pandemie überwunden haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Bis dorthin wird es leider noch etwas dauern. Das ist auch der Grund dafür, warum wir als Bundesregierung gestern eine Erweiterung der Hilfen in der Höhe von insgesamt 430 Millionen Euro beschlossen haben. Wir werden zum einen einen Kurzarbeitsbonus für die Betriebe zur Verfügung stellen, die jetzt vom Lockdown betroffen sind vor allem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in einer besonders schwierigen Situation –: Urlaubsansprüche laufen weiter, trotzdem fehlt das Geschäft. Deswegen wird es einen Bonus zur Kurzarbeit geben.

Insgesamt steht für jeden Mitarbeiter, der auch von der Trinkgeldpauschale umfasst ist, ein Betrag von 1 000 Euro zur Verfügung, 175 Euro für den Mitarbeiter direkt, 825 Euro für den Betrieb, damit allfällige Zahlungen getätigt werden können. Wenn der Mitarbeiter den Urlaub konsumieren will, ist das auch möglich, das wird von der individuellen Verein­barung abhängen. Ich glaube, das ist ein weiterer, ganz wichtiger Schritt, dass wir die Betriebe entlasten, dass wir sie weiter unterstützen und dass wir auch zeigen, dass wir sie nicht im Stich lassen.

Der zweite Punkt, den wir gestern auch beschlossen haben, ist eine Erhöhung des Aus­fallbonus für März; wir erhöhen die Vorauszahlung von 15 Prozent auf 30 Prozent. Dazu kommt noch der Fixkostenzuschuss, das wird vor allem auch jetzt in diesen Wochen für die notwendige Liquidität sorgen.

Wir haben es schon angesprochen, dass wir im Gastronomiesektor die Außenbereiche öffnen wollen. Dazu haben wir auch ein spezielles Förderprogramm vorgelegt. Wer in den Gastgarten, in den Schanigarten investieren will, wer ihn vielleicht erneuern oder aufbauen will, bekommt damit wir den Betrieben wirklich unter die Arme greifen – als Unterstützung einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent.

Ein Thema, das die Branche seit mehreren Wochen bereits sehr intensiv beschäftigt, ist die Frage der Liquidität. Ich habe unterschiedliche Gesprächsrunden mit Branchenver­tretern geführt; das, was extrem positiv ankommt, sind die Überbrückungsfinanzierungen und die Überbrückungskredite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank, die wirk­lich in einem sehr hohen Ausmaß in Anspruch genommen werden. Sehr oft hakt es dann aber an der Zustimmung der Hausbanken. Gemeinsam mit dem Finanzminister haben wir uns dazu entschlossen, zu einem runden Tisch der Bankwirtschaft einzuladen, um für mehr Bewusstsein zu sorgen, wie wichtig es ist, jetzt vor allem unsere kleinen und mittelständischen Betriebe zu unterstützen, quasi auch dem Kerngeschäft der Hausban­ken nachzukommen, und für Liquidität zu sorgen.

Jetzt aber zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, der vor allem den Bereich der Privat­vermieter betrifft. Herr Bundesrat Novak hat schon angesprochen, dass es sehr schwie­rig ist, die genaue Zahl zu definieren. Diese Schwierigkeit hatten wir in den letzten Mo­naten, weil es nämlich keine klare Abgrenzung zwischen Privatvermietern zu touristi­schen Zwecken und der normalen Raumvermietung gibt. Das ist auch der Hintergrund, warum es etwas länger gedauert hat, bis wir eine haltbare rechtliche Lösung gefunden haben.

Insgesamt haben wir rund 40 000 Privatvermieter in Österreich, bereits 30 000 sind von den Entschädigungszahlungen, die wir über die Agrarmarkt Austria seit Monaten abwi­ckeln, umfasst. Die bekommen auch alles vom Umsatzersatz und dergleichen jetzt schon ausbezahlt. Es ging nur mehr um den einen Bereich der Privatvermieter, für die es bisher keine rechtliche Abgrenzung gab. Wir haben auch intensiv mit den Bundes­ländern zusammengearbeitet, weil uns de facto Zahlen, Daten und Fakten fehlen. Wir wissen schlichtweg nicht, wer diese Betriebe sind, wir haben jetzt ein Modell erarbeitet, anhand dessen das funktionieren kann. Es wurde auch bereits angesprochen: Ganz notwendig ist die Abgrenzung zu Airbnb-Vermietern, die sich bisher nicht registriert und auch keine Abgaben gezahlt haben. All jene, die das tun, sind natürlich auch erfasst, und das ist die Grundlage dieses Modells.

Voraussetzung wird sein, dass man die Meldung der touristischen Vermietung nachwei­sen kann. Es wird in Zukunft auch die Möglichkeit geben, dass Private, die außerhalb des eigenen Wohnsitzes vermieten, in den Genuss dieser Entschädigungszahlungen kommen. Das war eine sehr wichtige Novellierung, die wir getroffen haben. Ich darf mich ganz herzlich bei allen bedanken, die uns dabei unterstützt haben, vor allem auch beim Finanzministerium, von dem wir sehr wichtige Hilfe erhalten haben.

Die entsprechende Richtlinie wird nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen, sie wird gerade erarbeitet und wir werden ehestmöglich in die Umsetzung gehen. Auch da wird die Beantragung wieder über die Agrarmarkt Austria erfolgen. An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA, die seit Monaten in allen Bereichen sei es in der Landwirtschaft oder bis hin zum Bereich der Privat­zimmervermieter, der Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe  Tag und Nacht arbeiten, um den Betrieben die Entschädigungszahlungen zukommen zu lassen, und damit eine maßgeb­liche Unterstützung leisten.

Sehr geehrte Damen und Herren BundesrätInnen! Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Novelle heute Ihre Zustimmung findet. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.56

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Otto Auer. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.