Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich darf noch einmal feststellen: Wir befinden uns noch im Abstimmungsverfahren, und das Ergebnis der Stehpräsidiale war eine Nachschau in der Geschäftsordnung.

Ich darf § 53 Abs. 3 zitieren, wo es heißt: „Der Präsident nimmt an Abstimmungen in der Regel nicht teil. Er kann jedoch, bevor er das Ergebnis einer Abstimmung bekannt gibt,“ – also: bevor er das Ergebnis bekannt gibt – „durch mündliche Erklärung sein Stimmrecht ausüben.“

Also: Er kann vor Bekanntgabe des Ergebnisses sein Stimmrecht ausüben. – Das werde ich in diesem Fall jetzt nachholen, und ich unterstütze den Entschließungsantrag nicht.

Damit haben wir ein Ergebnis der Abstimmung. – Ich danke für die Unterstützung, auch wenn es ein bisschen kompliziert war; vielen Dank dem Präsidium. – Das Ergebnis der Abstimmung ergibt Stimmengleichheit: 29 Stimmen – Zustimmung: vonseiten der Frak­tion SPÖ 19 und vonseiten der Fraktion FPÖ 10; Ablehnung: vonseiten der Fraktionen ÖVP 23, Grüne 5 und NEOS 1. Damit haben wir Stimmengleichheit. Der Entschlie­ßungsantrag ist somit abgelehnt. (Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP. – Widerspruch bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Na, habt ihr das jetzt notwendig?!)