13.26

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! In diesen Tagesordnungspunkten geht es um die Verlängerung von Maßnahmen, die aufgrund der Coronapandemie notwendig sind. Ich möchte in aller Kür­ze auf die Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes eingehen.

Dieser Gesetzesbeschluss ermöglicht die Covid-19-bedingte Kurzarbeit zu den gel­tenden Rahmenbedingungen auch im zweiten Quartal 2021. Da zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie weiterhin Betriebsbeschränkungen und -schließungen erforderlich sind, können Betroffene während dieser Zeit in Beschäftigung gehalten werden. Solange es behördliche Schließungen im Bereich der Wirtschaft gibt, muss es auch eine großzü­gige Coronakurzarbeit geben.

Da diese Krise am Arbeitsmarkt noch lange nicht überwunden ist, ist es wichtig, dass alle Beschäftigten und alle Betriebe für die nächsten Monate Planungssicherheit haben. Die Kurzarbeit in Österreich ist im internationalen Vergleich einzigartig. In keinem ande­ren Land ist die Ersatzrate, die der Staat zahlt, sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so hoch wie bei uns. Ich denke, wir alle wis­sen, dass die Kurzarbeit ein sehr, sehr wichtiges Instrument ist, um Beschäftigung zu sichern, aber wir wissen auch, dass es kein Instrument auf Dauer sein kann. – Danke, Herr Minister, es ist sehr erfreulich, dass der Kurzarbeitsbonus im Ministerrat beschlos­sen wurde.

Nun noch ein paar Worte zum Freiwilligengesetz: Es geht um die Möglichkeit eines außerordentlichen Freiwilligen Sozialjahrs und um Vorkehrungen, damit Teilnehmerin­nen und Teilnehmer an einem Freiwilligendienst im Falle einer notwendigen vorzeitigen Rückkehr nach Österreich ihren Dienst dann auch im Inland fortsetzen können. Für die­jenigen, die den Zivildienst in Österreich angerechnet bekommen, wird die Möglichkeit geschaffen, den Zivildienst in Österreich fertig zu machen. Diese Maßnahme soll bis 31. August 2021 befristet werden und rückwirkend ab 1.1.2021 gelten. Absolvierten im Jahr 2012 zwischen 300 und 400 Freiwillige dieses Freiwillige Sozialjahr, so sind es jetzt schon über 1 200 Personen – in erster Linie junge Menschen.

Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht noch etwas zum Schluss: 3,3 Millionen Men­schen engagieren sich in Österreich Tag für Tag ehrenamtlich. Mit diesem Wert liegen wir an der Europaspitze, wenn nicht gar an der Weltspitze. Darauf können wir richtig stolz sein, und deshalb zum Abschluss nur noch ein großer Dank an alle Freiwilligen, die in Österreich ihren Dienst leisten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.29

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Als Nächste ist Bundesrätin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.