13.52

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesräte und Bundesrätinnen! Es ist angesprochen worden: Die Lage am Ar­beitsmarkt ist weiter sehr herausfordernd. Wir haben – die Zahlen sind bekannt – im Moment gut 400 000 Personen, die arbeitslos und nicht in Schulung sind, und zusätzlich noch einmal gut 70 000 Personen in Arbeitslosigkeit und in Schulung. Das ist glücklicher­weise im Vergleich mit dem Höchststand, den es um die Weihnachtszeit beziehungs­weise Anfang des Jahres gegeben hat, nämlich mit 530 000 Personen insgesamt in Ar­beitslosigkeit und in Schulung, ein Rückgang in den letzten Wochen, aber natürlich kein so großer Rückgang, wie wir ihn uns wünschen würden.

Wir sehen natürlich, dass Öffnungsschritte, wenn sie nachhaltig und ohne Rückschläge möglich sind, zu einer Verringerung der Arbeitslosigkeit führen. Wir schätzen, dass gera­de im Bereich des Handels und bei den körpernahen Dienstleistungen die Arbeitslo­sigkeit in den letzten Wochen um ungefähr 20 000 Personen gesunken ist, weil eben diese Öffnungsschritte möglich waren, aber ein Auf-Zu brächte dem Arbeitsmarkt klarer­weise auch nichts.

Die Kurzarbeit – sie wurde schon angesprochen – ist aus unserer Sicht, aus Sicht der Bundesregierung, die wichtigste Maßnahme, um die negativen Folgen der Pandemie am Arbeitsmarkt abzufedern. Wir haben, glaube ich, ein beispielloses Modell der Kurzarbeit in Österreich. Es ist mittlerweile anerkannt, dass es das großzügigste Modell ist, was die Ersatzrate betrifft, aber auch, was die Höhe des Lohnes, den man bekommt, betrifft; es ist jedenfalls das großzügigste Modell in Europa.

Wir haben damit 1,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse nachhaltig gerettet. Wir ha­ben auch gesehen – ich glaube, das ist auch wichtig, dazuzusagen –, dass am Ende dieser Phase der Kurzarbeit – letztes Jahr im Sommer zum Beispiel, als Phase eins ausgelaufen ist – die Leute nicht in Arbeitslosigkeit gekommen sind, sondern dass die Kurzarbeit diese Beschäftigungsverhältnisse weitgehend gerettet hat.

Wir haben über 6 Milliarden Euro, mittlerweile sind es, glaube ich, 6,5 Milliarden Euro, tatsächlich an Kurzarbeitsbeihilfen ausbezahlt, und es sind ungefähr 11 Milliarden Euro zugesagt. Es gibt im Moment 485 000 Personen – ich glaube, 486 000 Personen sind es genau –, die für Kurzarbeit vorangemeldet sind. Da es Öffnungen gegeben hat, wird ein Teil nicht abgerechnet werden. Das wissen wir allerdings erst ein, zwei Monate nach der Voranmeldung, also wahrscheinlich Anfang April.

Wir haben genug Mittel für die Kurzarbeit, deswegen wird sie in die Phase vier verlängert. Ich glaube, es ist wichtig, auch darauf hinzuweisen, dass die Phase vier notwendig ist. Solange es großflächige Schließungen gibt – und im Moment haben wir noch einen Lockdown im Bereich der Gastronomie, im Tourismus –, braucht es diese Form der Kurzarbeit.

Zur Form der Kurzarbeit, zur Erinnerung: Sie sieht eine Nettoersatzrate für die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer von 80 Prozent bis 90 Prozent vor, je nach Lohnniveau und Arbeitszeit. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden, aber natürlich in geschlossenen Bereichen und in Ausnahmefällen bis auf 0 Prozent – ich glaube, das ist in diesen Zeiten auch sehr wichtig. Ganz, ganz wichtig ist aus meiner Sicht auch die zusätzliche Möglichkeit, Weiterbildungen im Betrieb mit Mitteln des AMS zu fördern; bis zu 60 Prozent werden rückerstattet, wenn die Kurzarbeit für Weiterbildung genutzt wird.

Wir brauchen die Kurzarbeit, weil es noch sehr, sehr viele Personen gibt, denen sonst die Arbeitslosigkeit drohen würde. Es gibt 129 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Beherbergung und Gastronomie, die noch in Kurzarbeit sind, und 30 000 in sonstigen Branchen. Also gerade die Branchen, die jetzt noch zum Teil von behördlichen Schließungen oder von massiven Einschränkungen betroffen sind, nutzen die Kurzar­beit, und das ist, glaube ich, ein wichtiges Instrument, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Gleichzeitig habe ich auch betont, sage ich jetzt dazu, dass die Phase vier der Kurzarbeit notwendig ist, es aber hoffentlich nach der Phase vier in einer Phase fünf ab dem dritten Quartal nicht mehr in der gleichen Form notwendig sein wird, die Kurzarbeit fortzuführen. Es wird nach der Kurzarbeitsphase vier, auf jeden Fall aus meiner Sicht, eine Kurzar­beitsphase fünf geben, diese wird aber angepasst sein, weil wir natürlich hoffen, dass, wenn der Impfplan eingehalten wird, weitere Öffnungsschritte möglich sein werden und die Kurzarbeit nicht mehr so großflächig notwendig sein wird.

Im Moment halte ich die Kurzarbeit für sehr, sehr wichtig. Wir brauchen sie, um den Arbeitsmarkt einigermaßen zu stabilisieren. Sie sichert das Einkommen für die betrof­fenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sie ermöglicht es den Menschen, im Betrieb zu bleiben und damit alle negativen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Betriebe, die entstünden, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Ar­beitslosigkeit gingen, zu reduzieren.

Wenn die Kurzarbeit nicht mehr notwendig sein wird, dann werden wir hoffentlich sehr rasch zu einer Normalisierung kommen und die Dynamik am Arbeitsmarkt in Richtung Beschäftigungsaufbau neu entfachen können. Das wird als nächster Schritt ganz wichtig sein. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

13.57

Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächster Redner: Herr Bundesrat Otto Auer. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.