14.18
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir wissen es, die Krise trifft Frauen ganz besonders. Heute geht es um die besonders schutzwürdige Gruppe der schwangeren Frauen.
Meine Vorrednerin Kollegin Holzner hat hier Vergangenes aufgezählt und uns als besondere Leistungen nähergebracht, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, aber es hat in der Krise schon lange gebraucht, die Regierungsparteien davon zu überzeugen, dass schwangere Frauen besonderen Schutz brauchen, weil die Gefahr für das ungeborene Kind und für die schwangere Frau selbst im Falle einer Ansteckung eben besonders hoch ist. Die Appelle, die von verschiedensten Seiten gekommen sind – in erster Linie natürlich von der Gewerkschaftsbewegung und von uns hier im Parlament –, wurden dann gehört und haben auch in Form des zitierten Freistellungsanspruches zu einer Reaktion geführt.
Dieser ist aber sehr, sehr lückenhaft, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister – wirklich sehr, sehr lückenhaft. Die Verlängerung, die uns heute vorgelegt wird, enthält auch einige Tücken. Ich habe schon in meinem letzten Redebeitrag davor gewarnt – da war Herr Minister Anschober anwesend und hat mitgeschrieben –, aber es hat wenig bewirkt.
Da sind wirklich, möchte ich sagen, auch gefährliche Fehler unterlaufen – ich kann es nur als Fehler bezeichnen, ich glaube nicht, dass da absichtlich solche Fallstricke eingebaut wurden. Erstens gilt die Freistellung nur für definierte Berufe mit Körperkontakt – die Kollegin hat sie aufgezählt –, und alle, die in anderen Berufen beschäftigt sind und auch Körperkontakt haben und diesen auch nicht vermeiden können – zum Beispiel eine Verkäuferin im Bekleidungshandel, die KundInnen beim Umziehen helfen muss; natürlich entsteht auch in einer Gesprächssituation entsprechender Kontakt und es können Ansteckungen passieren –, all diese schutzwürdigen Frauen sind davon nicht erfasst.
Der zweite Fehler ist eher ein Formalfehler, der aber gravierende Auswirkungen haben kann: Wer ab 1. April eine Freistellung bekommt, muss nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung mit 1. Juli wieder arbeiten gehen, wenn dann nicht sowieso schon der Mutterschutz greift – dann gilt das natürlich nicht. Diejenigen, bei denen der Mutterschutz noch nicht greift, müssen wieder arbeiten gehen, weil der Freistellungsanspruch nur bis 30. Juni gilt. Also ich weiß nicht, was man da vorgehabt hat: Wollte man per Gesetz die Pandemie mit 30. Juni für beendet erklären, unabhängig davon, wie die Faktenlage ist? Nach der alten Regelung, die besser formuliert war, hat diese Verlängerung fortgewirkt.
Unsere Warnungen sind bisher ignoriert worden, Kollegin Schumann hat auch den offenen Brief erwähnt – all das ist ignoriert worden. Wir wollten Sie zu einer Korrektur dieser Fehler bewegen.
Ich versuche es heute noch einmal und bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirkungsvoller Mutterschutz in Zeiten von Corona“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, in der ein wirkungsvoller Schutz werdender Mütter vor einem Ansteckungsrisiko mit Sars-Cov-2 sichergestellt und das Mutterschutzgesetz 1979 dahingehend geändert wird, dass insbesondere überall dort, wo bei einem Beschäftigungsverhältnis von einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszugehen ist, auf Verlangen der Schwangeren ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche ein vorzeitiger Mutterschutz und damit ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot erfolgt.
Eine erfolgte Freistellung wirkt auch über ein mögliches Ende der Pandemie, bis zum Beginn der Achtwochenfrist hinaus fort.“
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Bitte lassen wir diese Frauen nicht im Stich. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.23
Präsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Mag.a Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wirkungsvoller Mutterschutz in Zeiten von Corona“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte, Frau Kollegin.