14.23

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Mi­nister! Meine beiden Kolleginnen haben schon die wesentlichen Inhalte dieses Tages­ordnungspunktes dargelegt. Ich möchte auf einen für mich sehr wichtigen Punkt hinwei­sen. Wir alle wissen, dass Schwangerschaft etwas Besonderes und etwas sehr Schönes ist. Wir alle wissen aber auch – vor allem wir Frauen können uns natürlich daran erin­nern –, dass sich die Frauen, wenn es sich um eine erste Schwangerschaft handelt, in einem sehr emotionalen Zustand befinden.

Frau Kollegin Holzner zum Beispiel hat bestätigt, dass es wissenschaftlich erwiesen ist, dass bei Frauen, die während der Schwangerschaft mit Corona angesteckt werden, ein erhöhtes Risiko einer schweren Erkrankung besteht. Ich kann daher nicht verstehen, warum man einen Unterschied zwischen jenen werdenden Müttern und anderen wer­denden Müttern macht, denn wir alle wissen – und das ist mehrfach wissenschaftlich erwiesen –, dass das Wichtigste während einer Schwangerschaft ist, dass sich die Mut­ter wohlfühlt und keine seelischen Stresssituationen durchleben muss. Das verstehe ich also nicht!

Ich hatte bereits bei der Sondersitzung im März 2020, als die ersten Covid-Maßnahmen beschlossen wurden, gehofft, dass man, da wir Frauen in der Regierung haben und Frauen für genau diesen Bereich zuständig waren, das macht. Passiert ist nichts! Und die vorliegende Regelung ist wieder ein super Beispiel dafür, dass alles so einfach, so locker und so leicht ist. Erstens ist es, finde ich, eine Sauerei, dass man es wieder den Unternehmern umhängt, dass diese die Entscheidung treffen müssen und die Verant­wortung dafür zu tragen haben, die werdende Mutter zu schützen oder nicht zu schützen. Himmel noch einmal! Wieso sagt man nicht: Aus dem Versicherungsschutz steht es jeder werdenden Mutter zu, dass sie aus ihrer Versicherungsleistung der Krankenversi­cherung ein Wochengeld beziehen darf!? (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Wir haben auch jetzt schon die Möglichkeit, wie schon erwähnt wurde, dass man, wenn die Umstände es rechtfertigen – und das ist keine Willkürentscheidung einer werdenden Mutter oder eines Unternehmens, sondern das entscheidet der zuständige Amtsarzt oder das Arbeitsinspektorat –, in ein vorverlegtes Beschäftigungsverbot gehen kann. Und ab diesem Zeitpunkt hat man dann das Recht, aus seiner Versicherungsleistung ein Wochengeld zu bekommen. Aber nein, wir müssen es wieder kompliziert machen, wir müssen schwammig Berufe definieren, und dann muss man wieder bei der ÖGK einen Antrag stellen und muss als Unternehmer unbedingt wieder beweisen, dass es ja gar keine andere Möglichkeit gibt. Warum kann man die Dinge nicht einfach machen, wenn sie einfach sind? Ich verstehe es nicht! (Beifall bei der FPÖ, bei BundesrätInnen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Natürlich werden wir genau aus diesem Grund sehr gerne Ihrem Entschließungsantrag zustimmen. Und wenn Sie, Herr Minister, es ganz sachlich und fachlich betrachten, müssten Sie als Fachminister sofort ins Amt gehen und diese gesetzliche Regelung ent­sprechend ändern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Schachner.)

14.27

Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gelangt Andreas Lackner. – Bitte, Herr Bundesrat.