14.27

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Niemand von uns möchte mit dem Coronavirus infiziert werden und viele Menschen in Österreich machen sich in dieser Hinsicht auch Sorgen. Für Schwangere ist die Situation noch einmal eine andere, denn sie sorgen sich ja nicht nur um ihre eigene Gesundheit, sondern auch um die Gesundheit ihres Kindes. Gerade Schwangere, die in körpernahen Berufen tätig sind, sind einem höheren Infek­tionsrisiko ausgesetzt, was natürlich zu einer vermehrten psychischen Belastung führen kann. Es kann somit zu einer emotionalen Belastung kommen, was sich dann wiederum negativ auf den Verlauf der Schwangerschaft auswirken könnte. Das sollten wir auf jeden Fall verhindern.

Sicherheit und Gesundheit haben insbesondere dann, wenn es um den Schutz von Schwangeren geht, oberste Priorität. Es gilt daher, alles daran zu setzen, um das Risiko im Vorfeld für die Mutter und natürlich auch für das Kind zu minimieren. Wir nehmen die Sorgen und Ängste ernst, und daher müssen wir allen Schwangeren, die in einem kör­pernahen Beruf arbeiten, weiterhin den besten Schutz bieten. Wenn es Schwangeren nicht möglich ist, ihre Beschäftigung mit einem Mindestabstand, im Homeoffice oder an einem anderen Ort auszuüben, dann besteht eben der Anspruch auf Freistellung mit voller Lohnfortzahlung. Die ArbeitgeberInnen werden dadurch finanziell nicht belastet und bekommen die Lohnkosten in vollem Umfang ersetzt. Mit der Verlängerung dieser Regelung schaffen wir also weiterhin Klarheit und Sicherheit für eine in dieser Covid-Situation besonders vulnerable Gruppe. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.29

Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Martin Kocher. – Bitte, Herr Bundesminister.