Berichterstatter Andreas Lackner: Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alterssicherungskommissions-Gesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Karl Arthur Arlamovsky. – Bitte, Herr Bundesrat.