15.15

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Betreffend die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 kann ich eingangs bemerken, dass wir diesen unsere Zustimmung erteilen werden.

Wie ich schon am 22. Jänner dem damals anwesenden Bundesgesundheitsfinanzmi­nister mitgeteilt habe, wurde der damalige Gesetzesbeschluss ja nur aus Verlegenheit in der Bundesabgabenordnung geparkt. Kollege Schilchegger hatte in seiner Rede auch schon darauf hingewiesen. Dies wird nunmehr repariert und die gleichlautende Bestim­mung in der Bundesabgabenordnung außer Kraft gesetzt. Im TOP 13 zu beschließende Verlängerungen und Regelungen sind sinnvoll, und daher erfolgt auch unsere Zustim­mung zu diesen drei Punkten.

An sich wäre ich jetzt fertig – aber: Leider wurde es trotz der angesprochenen Änderun­gen verabsäumt, bei den Änderungen des Medizinproduktegesetzes eine Korrektur be­treffend die kostenfreien Antigentests für die gesamte österreichische Bevölkerung zu berücksichtigen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie bekannt ist, haben ja die Krankenversicherten bis inklusive Jahrgang 2005 die Mög­lichkeit, in den Apotheken pro Monat fünf Gratisantigentests unter Vorlage der E‑Card zu erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich nicht von der Elektronischen Ge­sundheitsakte Elga abgemeldet haben. Bürgerinnen und Bürger, die sich von Elga ge­samt oder vom Service E-Medikation abgemeldet haben, sowie nicht krankenversicherte Personen können dieses Service nicht nutzen und sind von der Verteilung der kosten­freien Tests ausgenommen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Patientinnen und Patienten, die das ihnen zustehende Recht wahrgenommen haben, aus Elga zu optieren, nun genau dafür benachteiligt, ja bestraft werden. Rund 300 000 der 8,8 Millionen E-Card-Besitzer in Österreich werden von dieser Gratisabgabe ausgeschlossen. Damit schafft die Regierung wieder eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Versicherten und missachtet auch die Patienten- und Gleichheitsrechte. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Auch der Ausschluss nicht krankenversicherter Personen ist unverständlich, denn Anti­gentests im großen Umfang sind die einzig wirkungsvolle Maßnahme, gegen die Pan­demie anzukämpfen. Der Lockdown kostet den Staat Millionen, und jetzt spart diese Regierung völlig unverständlicherweise an den kostenfreien Ausgaben für Antigentests. Außerdem erscheint es uns, dass diese Vorgangsweise völlig gesetzes- und verfas­sungswidrig ist.

Aber vielleicht ist es auch dem geschuldet, dass bereits beim Beschluss der Verteilungs­aktion bekannt war, wie dies auch die Experten im Gesundheitsausschuss bestätigt ha­ben, dass derzeit nur 600 000 Tests zur Verfügung stehen. Die Realität hat dies auch bewiesen, da derzeit keine Tests für Testwillige in den Apotheken zu haben sind. Von der Panne mit den falschen Beipackzetteln rede ich jetzt gar nicht. Etwas irritierend finde ich zum Beispiel auch einen Brief des Gesundheitsministeriums an eine Beschwerde­führerin, die sich von Elga abgemeldet hat, vom 4. März. Diesen Inhalt möchte ich Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nicht vorenthalten. Er lautet:

Zu Ihrem Anliegen der Gratisselbsttests: Seit 1.3.2021 werden sogenannte Gratistestkits in den öffentlichen Apotheken ausgegeben. Bis inklusive 11.3. – da schau her! – be­kommen die Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich unterlie­gen, eine E-Card beziehungsweise eine Sozialversicherungsnummer haben und deren Geburtsjahr vor dem Jahr 2006 liegt, kostenlos fünf Selbsttests für zu Hause. In diesem Zeitraum ist eine Teilnahme an der Elektronischen Gesundheitsakte nicht Vorausset­zung für den Erhalt der Testkits.

Sie haben von Ihrem Recht, Elga zu widersprechen, Gebrauch gemacht. Dieses Recht ist gesetzlich verankert. Einen direkten Zwang aus der Abgabe von Selbsttestkits abzu­leiten, ist verfehlt. Vielmehr wurde diese Lösung gewählt, um eine geordnete und nach­vollziehbare Abwicklung gewährleisten zu können. Hierfür werden soweit wie möglich Standardprozesse der E-Medikation verwendet. Wir weisen abschließend darauf hin, dass nach wie vor die Möglichkeit besteht, sich direkt in einer Apotheke oder Teststraße kostenlos testen zu lassen. – Zitatende.

Danke, so schaut es mit den Tests für zu Hause für alle aus! Wir Sozialdemokraten sind auch der Ansicht, dass diese Tests keine Belastung für die Bevölkerung sind, sondern eine Entlastung für jeden Einzelnen (Beifall bei der SPÖ), und dass es sich hierbei um keine Pflicht der Österreicherinnen und Österreicher handelt, sondern um ein Recht für alle, das sie in Anspruch nehmen können, wenn sie wollen.

Die vorher von mir angeführten Fakten sind nur ein weiterer Beweis dafür, dass die angekündigten Aktionen dieser Regierung nicht funktionieren, so wie bei den Masken, Antigentests und Impfungen. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kostenfreie Anti­gentests für die gesamte Bevölkerung“

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend die Reparatur der Bestim­mung über den kostenfreien Bezug von Antigentests zu übermitteln, wodurch der ge­samten Bevölkerung diese Antigentests kostenfrei monatlich zur Verfügung gestellt werden.“

*****

Abschließend möchte ich noch kurz Bezug auf den Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden soll, eingehen. Auch wenn der zuständige Bundesminister heute nicht persönlich anwe­send ist – ich wünsche ihm auf diesem Wege baldige Besserung –, darf ich feststellen: Trotz kurzer Begutachtungsfrist sind die über 30 000 eingelangten Beanstandungen ein vernichtendes Zeugnis dafür, wie verheerend diese Gesetzesvorlage tatsächlich wieder einmal ist. Vonseiten der SPÖ können wir daher nur eines fordern: diese gesetzes- und verfassungswidrige Vorlage zu verwerfen und mit der Planung an den Start zurück­zukehren. Von Husch-pfusch-Gesetzesvorlagen haben wir im letzten Jahr genug ge­habt, damit soll jetzt Ende im Gelände sein. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesra­tes Arlamovsky.)

Dazu zitiere ich auszugsweise zwei Passagen aus der Stellungnahme des Österreichi­schen Städtebundes. Zum Epidemiegesetz: „Diese Norm scheint inhaltlich und auch ver­fassungsrechtlich höchst bedenklich. Sie ermöglicht einen Eingriff in Zusammenkünfte ab einem Treffen von 4 (!) Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Dies träfe dann so gut wie auf alle Zusammenkünfte von Personen zu und vor allem auch auf fa­miliäre Zusammenkünfte [...].“

In den Abschlussbemerkungen: „Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Epidemiege­setzes und des Covid-Maßnahmengesetzes ist wohl als Versuch zu sehen, die vermu­teten ,verfassungsrechtlichen Unzulänglichkeiten‘ der bestehenden Not- und Schutz­maßnahmenverordnungen nachträglich zu korrigieren“, und: „Zusammenfassend ist der vorliegende Gesetzesentwurf wegen in hohem Maße gegebener verfassungsrechtlicher Bedenken und wegen der damit verbundenen massiven Zusatzbelastungen für die Be­zirksverwaltungsbehörden, die Gemeinden und den Polizeiapparat abzulehnen und be­darf dringend einer Verbesserung.“

Abschließend noch eine Botschaft an die FPÖ: Auch von eurer Seite, liebe Kollegen, brauchen wir über Presseaussendungen keinen Hinweis auf unser Abstimmungsver­halten hier im Bundesrat. Wir Sozialdemokraten sind Bundesräte, die auch so sehr wohl wissen, wie wir uns bei Abstimmungen im Parlament zu verhalten haben. Da sind lehr­meisterliche Zurufe vollkommen entbehrlich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.24

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „kostenfreie Antigentests für die gesamte Bevölkerung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.