Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr dazu vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgen. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird (1213/A und 675 d.B. sowie 10553/BR d.B).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „kostenfreie Antigentests für die gesamte Bevölkerung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Anerkennung von Wohnzimmertests als Ein­trittstests vor“.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Miesenberger geben die BundesrätInnen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Stimmenauszählung kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.46 Uhr unterbrochen und um 15.47 Uhr wieder aufgenommen.)

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Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Entschließungsantrag bei 58 abgegebe­nen Stimmen 19 „Ja“-Stimmen und 39 „Nein“-Stimmen.

Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé;

Beer;

Egger;

Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kahofer, Kovacs;

Lancaster;

Novak;

Prischl;

Reisinger, Riepl;

Schachner, Schennach, Schumann;

Zaggl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Arlamovsky, Auer;

Bader, Berger-Grabner, Bernard, Buchmann;

Dim;

Eder, Eder-Gitschthaler;

Gfrerer, Gross;

Hauschildt-Buschberger, Himmer, Hirczy, Holzner, Hübner;

Kaltenegger, Kittl, Köck, Kolland, Kornhäusl;

Lackner, Leinfellner;

Mattersberger, Miesenberger;

Ofner;

Preineder;

Raggl, Ringer;

Schartel, Schilchegger, Schreuder, Schwindsackl, Seeber, Spanring, Steiner, Steiner-Wieser;

Zeidler-Beck, Zwazl.

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung geändert wird (676 d.B. sowie 10554/BR d.B.).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und weitere Gesetze geändert werden (1252/A und 679 d.B. sowie 10555/BR d.B.).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.