15.55

Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Dann werde ich mich beeilen, liebe Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren, die noch via Livestream zugeschaltet sind! Wir haben schon gehört, worum es in dieser Debatte geht: Um zwei wichtige Anpassungen, und zwar zum einen im Gesundheitsberuferegister-Gesetz und zum Zweiten im Berufsanerkennungsgesetz. Ich möchte kurz auf beide eingehen.

Bleiben wir beim Gesundheitsberuferegister-Gesetz: Es ist etwas Gutes und Positives und es hat sich bewährt, dass sich seit 2018 Kolleginnen und Kollegen in mittlerweile zehn Gesundheitsberufen in ein Register eintragen müssen. Das umfasst mittlerweile knapp 190 000 Kolleginnen und Kollegen. Das ist deshalb gut, weil diese Kolleginnen und Kollegen jetzt auch sichtbar werden, weil wir genau wissen, wer wo arbeitet, weil man damit genau ersehen kann, wer was kann. Und gerade in Zeiten wie diesen, in Zeiten einer Pandemie, ist das sinnvoll.

Natürlich muss man im Lauf der Zeit die eine oder andere Verbesserung vornehmen und nachjustieren. Heute geht es um drei Dinge.

Das Erste ist: Das Geschlecht wird herausgenommen. Herr Kollege Leinfellner – er ist leider Gottes wieder draußen, ich habe Pech, wenn ich ihn anspreche –, das ist nichts, was wir uns einfallen haben lassen, sondern das ist etwas, was der VfGH uns vorgege­ben hat. Deine Redenschreiber haben vergessen, dir das ins Manuskript zu schreiben.

Das Zweite ist, dass die ausländischen Disziplinarstrafbescheinigungen herausgenom­men werden. (Bundesrat Bernard: Ah, ihr habt Redenschreiber! Alles klar!) Auch das ist etwas, was sinnvoll ist, weil viele andere Länder kein Disziplinarstrafrecht haben.

Und zum Dritten soll nur mehr die höchste Qualifikation im Register abgebildet werden.

Die Freiheitlichen sind wie immer dagegen. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, bei der immer kleiner werdenden Gruppe der Rest-FPÖ wundert mich mittlerweile schon gar nichts mehr. (Bundesrat Spanring: Hochmut kommt vor dem Fall, Kollege!)

Beim Berufsanerkennungsgesetz geht es eigentlich im Wesentlichen nur um die Umset­zung einer EU-Richtlinie, die es seit 2012 gibt und die bis 2016 befristet worden ist.

Ich muss ganz ehrlich sagen, da hat sich weder die Fraktion zu meiner Linken noch die Fraktion weit rechts außen in den letzten Jahren sonderlich mit Ruhm bekleckert (Bun­desrätin Schartel: Jetzt reicht es aber! – Zwischenrufe der BundesrätInnen Dim und Steiner-Wieser), denn es waren Gesundheitsminister der Sozialdemokratie und der Freiheitlichen Partei, die das nicht umgesetzt haben. Da sind klingende Namen dabei – Alois Stöger, Pamela Rendi-Wagner oder Beate Hartinger-Klein –, die das einfach liegen haben lassen. Wir jedenfalls, diese Bundesregierung, setzt das endlich um. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.)

Es geht dabei um nichts anderes, als um eine EU-konforme Rechtslage für die Anerken­nung von ausländischen Qualifikationsnachweisen aus dem EU-Raum, aus dem EWR-Raum und aus der Schweiz. Ich bekenne mich ja immer wieder als glühender Europäer, der ich wirklich bin, und es ist etwas Schönes, dass man jetzt quasi ohne Grenzen, wenn man so will, von einem Land in das andere berufsmigrieren kann. Das formt und stärkt auch den Wettbewerb, dass wir nämlich in Österreich versuchen, noch bessere Arbeits­bedingungen zu schaffen, damit Menschen aus den Gesundheitsberufen erstens gerne nach Österreich arbeiten kommen und zweitens unsere Österreicherinnen und Österrei­cher gerne hier bei uns bleiben.

In diesem Sinne wünsche ich alles Gute und bleiben Sie gesund. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

15.59

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es ist nunmehr 16 Uhr. Ich bin aber soeben informiert worden, dass sich der Herr Bundesminister für Finanzen noch nicht im Haus befindet und noch ein paar Minuten braucht.

Wenn Einhelligkeit darüber besteht, würde ich vorschlagen, dass wir die Debatte noch beenden. Es wäre noch ein Redner am Wort. Das würde sich ausgehen. Was meinen die Fraktionen dazu?

Es liegt eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung vor. Die nehmen wir auf alle Fälle noch dran. – Bitte, Frau Bundesrätin.