20.59

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die vorlie­genden Tagesordnungspunkte werden zu einem Teil, glaube ich, einstimmig befürwor­tet, wenn ich das richtig gesehen habe, was mich freut. Es gibt da und dort noch Mei­nungsverschiedenheiten – vielleicht gibt es ja auch generell Einstimmigkeit, denn ich glaube, gerade beim Depotgesetz ist es gut, wenn man digitalisiert. Ich sehe da keinen Bedarf, dass weiterhin Teile davon in Hardcopy bereitgehalten werden müssen. Ich glau­be, das kann man sich, im wahrsten Sinne des Wortes, gut sparen.

Ich darf, bevor ich auf die vorliegenden Tagesordnungspunkte weiter eingehe, vielleicht auf Herrn Bundesrat Appé eingehen. In seinem ersten Redebeitrag, in dem aus meiner Sicht auch viel Richtiges dabei war, hat er ein Thema angesprochen, das uns, glaube ich, die nächsten Jahre noch sehr intensiv beschäftigen wird, nämlich die Frage: Wer zahlt die krisenbedingte Verschuldung, die Neuverschuldung zurück, und wie werden wir das finanzieren können? Das ist heute zwar kein Tagesordnungspunkt, und ich möchte auch nicht zu lange darauf eingehen, aber ich möchte, weil Sie es angesprochen haben, ein paar Worte dazu sagen.

Nun, was mit Sicherheit der Fall ist, ist, dass wir möglichst viel dafür tun müssen, dass nach dieser Pandemie das Wachstum zurückkehrt, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, Arbeitsplätze zu schaffen, dass möglichst viele Menschen wieder Arbeitsplätze bekommen und dass dadurch auch Steuern gezahlt werden und wir mit Wachstum den Großteil des Schuldenberges reduzieren können.

Was wir im letzten Jahr gut gemacht haben, ist aus meiner Sicht, dass wir uns die Fi­nanzierung wirklich leisten können. Wir zahlen seit einem Jahr für die zehnjährigen Staatsanleihen keine Zinsen. Das ist unter anderem nicht nur auf die Zentralbank und auf die Geldpolitik zurückzuführen, sondern auch auf die Budgetpolitik der letzten Jahre, in denen wir es geschafft haben, von einem Höchststand des Schuldenbergs der Re­publik von circa 84 Prozent 2015 bis Anfang 2020 auf circa 70 Prozent herunterzukom­men, und zwar ohne dass wir jemandem etwas weggenommen haben, sondern indem wir eine gute Standortpolitik gemacht haben, die es den Unternehmen ermöglicht hat, Arbeitsplätze zu schaffen und dadurch Wachstum zu generieren. Das muss auch der Weg für die Zukunft sein. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

In einem weiteren Punkt muss ich Ihnen aber recht geben: Es gibt einige internationale digitale Konzerne, die aus meiner Sicht unfair wenig Steuern zahlen, obwohl sie auch hier in Österreich Gewinn erwirtschaften. Wir sind aber eines der wenigen Länder in Europa, die zumindest schon eine kleine Besteuerung der digitalen Wirtschaft haben, das haben wir in der Zeit der letzten Regierung eingeführt. (Bundesrätin Schumann: Ganz klein! Bundesrat Schennach: ... Homöopathie!) Ich gebe Ihnen recht, es sollte mehr sein, aber es ist das, was auf nationalstaatlicher Ebene möglich war; auch das steht in harter Kritik von einigen anderen Ländern.

Wenn die Kollegen von der Sozialdemokratie da einen Beitrag leisten wollen, dann wür­de ich sie ersuchen, auf die Kollegen in Schweden einzuwirken, denn Schweden ist eines jener Länder, die sehr, sehr gegen eine digitale Besteuerung der Konzerne sind, und dort sind die Sozialdemokraten in der Regierung. Ich bitte also um Werbung dafür, dass die Schweden da mitmachen, dann hätten wir es alle leichter und könnten das schneller einführen. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der BundesrätInnen Grimling, Schennach und Schumann.)

Ich darf nun zu den vorliegenden Tagesordnungspunkten kommen: Die Digitalisierung erlebt einen Schub, auch durch Corona, das sehen wir an den neuen Formen der Arbeit, an den Arbeitsverhältnissen. Die Möglichkeit für Homeoffice muss natürlich aus mehre­ren Gründen ausgebaut werden: einerseits weil es in vielen Bereichen ohnehin überfällig ist, die Möglichkeit zu schaffen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch fle­xibler von zu Hause aus arbeiten können, andererseits aber auch, um in der jetzigen Situation Kontakte möglichst zu reduzieren, damit auch die Virusinfektionen eingedämmt werden.

Wir haben gemeinsam mit den Sozialpartnern eine aus meiner Sicht gute Lösung ge­funden. Wichtig war dabei, dass für die Betroffenen keinesfalls ein Nachteil entsteht. Da geht es um die Bereitstellung der erforderlichen digitalen Arbeitsmittel durch den Arbeit­geber, die eben keinen steuerpflichtigen Sachbezug auslösen sollen, ebenso wie bei der Zuwendung einer Homeofficepauschale für digitale Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber keine Steuern anfallen sollen.

Die steuerfreie Pauschale kann, falls sie nicht voll genutzt wird, dann auf einen maxi­malen Steuerfreibetrag von 300 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch die Kosten für ergonomisches Mobiliar können im Rahmen der Arbeitnehmerveran­lagung bis zu einer Höhe von 300 Euro berücksichtigt werden, allerdings sollte man dann zumindest 26 Tage im Homeoffice verbracht haben.

Eine weitere wichtige Maßnahme gerade für das Überleben der Betriebe und damit das Erhalten von vielen Arbeitsplätzen ist, dass wir, solange die Krise nicht vorbei ist, auch Maßnahmen wie Steuerstundungen verlängern. Es ist angesprochen worden, und auch da danke ich für die Zustimmung. Im Übrigen ist das eine Maßnahme, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt. Circa 77 Prozent aller Stundungen beziehungsweise Herabsetzungen sind von Unternehmen beantragt worden, die einen Jahresumsatz von bis zu 700 000 Euro haben. Es sind also keine Großkonzerne, son­dern vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren. Dadurch, dass die Krise eben noch nicht vorbei ist, wird diese Maßnahme bis Juni 2021 verlängert.

Darüber hinaus haben wir bereits im letzten Jahr ein sehr attraktives Ratenzahlungsmo­dell für die Zeit danach konzipiert: Die Steuerschuld muss nicht wie bisher innerhalb eines Jahres mit doch recht hohen Zinsaufschlägen auf den Basiszinssatz von 4,5 Pro­zent zurückgezahlt werden, sondern man hat dafür bis zu drei Jahre Zeit, mit einem wesentlich reduzierteren Zinssatz. Das soll dazu beitragen, dass nach der Krise mög­lichst alle Unternehmen, die es vor der Krise geschafft haben, gut zu wirtschaften, und die es durch die Krise geschafft haben, auch danach weiter wirtschaften können. Vie­len Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.05

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.