21.10

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nur auf das Steuer­maßnahmengesetz beziehen und dort auch nur auf die steuerliche Regelung für das sogenannte Homeoffice, das übrigens ein Wort ist, das nur vermeintlich Englisch ist, weil das auf Englisch work from home heißt.

Positiv ist, dass jetzt erstmals Regelungen geschaffen werden, die sich nicht ausschließ­lich auf das steuerliche Arbeitszimmer beziehen. 2021 musste es werden, damit es so weit kommt. Ein bisschen zu kurz greift uns das Ganze, da es sich ja nur auf Kosten aus Tätigkeiten in der Wohnung – also Arbeit in der Wohnung – bezieht und nicht auf Arbeit, die auch an beliebigen anderen Stellen außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt wird. Wir begrüßen grundsätzlich die meisten dieser Vorschläge, zum Beispiel das Home­officepauschale: 3 Euro pro Tag, Zahlungen durch den Arbeitgeber, steuerfrei. Wenn das nicht vom Arbeitgeber in diesem Ausmaß bezahlt wird, kann es dem Werbungskos­tenpauschale zugeschlagen werden. Das ist ein guter Anreiz.

Dann die Ausgaben für die ergonomische Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes außerhalb eines steuerlich zu berücksichtigenden Arbeitszimmers: Das sind bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Da ist das einzige Problem, dass das ein bisschen spät kommt. Die Regierung hat etwas lange für diese Regelung gebraucht, es ist jetzt schon März 2021. Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 kann ja durchaus schon durchgeführt worden sein. Es ist die Frage, wie lange es noch dauert, bis das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung so umgestellt wird, dass das miteinbezogen werden kann.

In weiterer Folge begrüßen wir die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschafts­güter für digitale Arbeitsmittel; es ist nicht steuerbar, wenn digitale Arbeitsmittel vom Ar­beitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich muss man darauf hinweisen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen klaren Vorteil daraus ziehen, dass sie im sogenannten Homeoffice tätig sind. Der größte ist die vielfach große Zeitersparnis durch den Wegfall des Weges von und zur Arbeitsstätte. Würde man diese Zeit mit dem Stundenlohn oder Gehalt der Arbeitneh­merin und des Arbeitnehmers bewerten, so verblasst auf der anderen Seite die teilweise geäußerte Forderung nach einem Kostenersatz für etwas höhere Betriebskosten da­heim. Man darf auch nicht zumindest nicht kurzfristig  gegenrechnen, dass sich Ar­beitgeberinnen und Arbeitgeber Büroräumlichkeiten ersparen würden, denn das ist keine kurzfristige Maßnahme für die Arbeitgeber.

Es ist grundsätzlich ebenfalls zu begrüßen, dass versucht wird, die heutigen Arbeits­realitäten beziehungsweise Trends, die nicht erst seit Covid bestehen, gesetzlich zu un­terfüttern. An manchen Stellen gewinnt man aber den Eindruck, dass die Lösung alles noch komplizierter macht, da die gewählte Systematik den teils wichtigen diesbezügli­chen Forderungen im Regierungsprogramm, nämlich Vereinfachung und Bürokratieab­bau  die scheinen oft Lippenbekenntnisse zu bleiben –, entgegensteht. Eines davon ist etwa das Ziel, die Lohnverrechnung zu vereinfachen.

Generell ist die getroffene Regelung in der Gesamtheit häufig zu bürokratisch gestaltet und belastet damit alle beteiligten Parteien, nämlich nicht nur Arbeitgeber, Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Finanzverwaltung. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.15

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Robert Seeber. – Bitte.