Berichterstatterin Johanna Miesenberger: Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2021.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für europäische und interna­tionale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2021 zur Kenntnis zu nehmen.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2016/2017 und 2018 der Bundesregierung.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 den Antrag, den Außen- und Europapolitischen Bericht 2016/2017 und 2018 der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen.

Zudem bringe ich noch den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2019 der Bundesregierung.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstel­lung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 den Antrag, den Außen- und Europapolitischen Bericht 2019 der Bundes­regierung zur Kenntnis zu nehmen. – Danke.

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte.