Berichterstatterin Johanna Miesenberger: Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2021.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2021 zur Kenntnis zu nehmen.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2016/2017 und 2018 der Bundesregierung.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 den Antrag, den Außen- und Europapolitischen Bericht 2016/2017 und 2018 der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Zudem bringe ich noch den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2019 der Bundesregierung.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2021 den Antrag, den Außen- und Europapolitischen Bericht 2019 der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen. – Danke.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte.