23.17

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bild­schirmen! Der Pflanzenschutz ist zweifellos ein sehr emotionales Thema, und ich möchte hier nochmals festhalten, dass unsere Landwirte mit der größtmöglichen Sorgfalt Pflan­zenschutzmittel einsetzen und natürlich auch in die Wissenschaft und in die Behörden, die diese Substanzen genehmigen, Vertrauen haben. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Das Ziel der Landwirte ist es, saubere, gesunde, qualitativ hochwertige Lebensmittel zu produzieren. Das schaffen unsere Landwirte in der konventionellen und in der biologischen Produktionsweise.

Dass die von österreichischen Landwirten produzierten Lebensmittel, was Rückstände von Pflanzenschutzmitteln betrifft, im Vergleich sowohl mit dem europäischen als auch mit dem internationalen Durchschnitt die saubersten auf der Welt sind, bestätigen meh­rere Studien. Darum möchte ich mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion bei allen Landwirten für ihren großartigen Einsatz zum Wohle der Österreicher bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zum Wirkstoff Glyphosat: Der herbizide Wirkstoff Glyphosat wurde im Jahr 1974 erstmals als Pflanzenschutzmittel auf den Markt gebracht. Glyphosat ist ein Totalherbi­zid, das heißt, es wirkt direkt sowohl auf alle einkeimblättrigen als auch auf alle zweikeim­blättrigen Pflanzen. Nutzpflanzen werden bei direkter Anwendung gleichermaßen elimi­niert wie Zierpflanzen, Unkräuter oder Wildpflanzen. Eine Anwendung in einem wach­senden Pflanzenbestand würde daher auch Nutzpflanzen ausschalten. Aufgrund dieser speziellen Wirkweise ergibt sich eine spezifische Anwendung. Wegen der fortgeschritte­nen Stunde erspare ich Ihnen die verschiedenen Einsatzgebiete, wenn Sie es aber wol­len, kann ich das gerne erläutern.

Natürlich gibt es außerhalb der Landwirtschaft zum Beispiel im Forst, auf Verkehrs­flächen oder im Haus- und Kleingarten weitere Einsatzgebiete. Die jährlich in Öster­reich in Verkehr gebrachte Menge des Wirkstoffs unterliegt deutlichen Schwankungen. Im Zehnjahresdurchschnitt beträgt diese Menge 329 Tonnen pro Jahr, das entspricht rund 24 Prozent der gesamten, jährlich in Verkehr gebrachten Herbizidmenge.

Nun zum Vergleich mit dem Ausland: Werden alle Einsatzgebiete auf Ackerflächen –Vorsaat-, Vorauflauf-, Vorernte- und Nacherntebehandlung  aufsummiert, so liegt der Anteil an konventionell bewirtschafteten Ackerflächen, auf denen in Österreich glypho­sathaltige Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, bei circa 9 Prozent. Für Deutschland lag die Einsatzintensität mit glyphosathaltigem Pflanzenschutzmittel auf Ackerflächen, behandelten Flächen in Summe bei 37 Prozent. Auf die Gesamtfläche Österreichs um­gerechnet entspricht die Anwendungsfläche auf dem Ackerland in Österreich etwa 1,4 Pro­zent des gesamten Bundesgebietes.

Im Vergleich der Rückstandsanalysen bei einem unverarbeiteten Lebensmittel in Öster­reich zu Ländern wie Kanada oder Litauen gab es in Österreich bei 4 026 Proben wie etwa von Buchweizen und Gerste ganze zwölf Grenzwertüberschreitungen. In den an­deren Ländern ist es um das 20- bis 120-Fache mehr.

Nun zur Begründung unserer Entscheidung: Wir haben es uns sicher nicht leicht ge­macht. Auf der einen Seite stehen unsere einheimischen Landwirte, die unsere hochwer­tigen Lebensmittel auch in Zukunft wirtschaftlich produzieren sollen, auf der anderen Seite stehen alle Österreicher als Konsumenten, denen der maximale Schutz ihrer Ge­sundheit und Lebensmittel gebührt.

Zur Erinnerung: Wir hatten gemeinsam mit der ÖVP im Regierungsabkommen einen Beschluss in Form eines stufenweisen Ausstiegs aus Glyphosat bis 2022 mit Ausgleichs­maßnahmen festgeschrieben. Nun zum Beschluss des Nationalrates, der unter fol­genden Kriterien am 2.7.2019 gefasst wurde und gegen den wir damals auch keinen Einspruch erhoben haben und der inhaltlich lautet: „‚Das Inverkehrbringen von Pflanzen­schutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist im Sinne des Vorsorgeprinzips verboten.’ Das Verbot tritt nur in Kraft, wenn eine dreimonatige Stillhaltefrist abgelaufen ist und von der Kommission eine ausführliche Stellungnahme nicht abgegeben wurde.“

In meiner letzten Rede zu diesem Thema endete ich mit dem Satz: Falls dieses „[...] Verbot in Kraft tritt, müssen wir zum Schutz unserer Landwirte und Konsumenten gleichzeitig ein Importverbot von Lebensmitteln aus dem Ausland, welche mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind, umsetzen.“ Aufgrund dessen, dass dieser Passus für uns Freiheitliche unumgänglich ist, gleichzeitig mit unserer langjährigen For­derung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von österreichischen Lebensmitteln ge­währleistet sein muss, dass es sich zu 100 Prozent um ein österreichisches Lebensmittel handelt, wenn es draufsteht, können wir dem Antrag der SPÖ nicht zustimmen, da wie begründet wesentliche Gesetzesteile fehlen. (Beifall bei der FPÖ. Bundesrat Schen­nach: Kannst gar nicht zustimmen, weil gar nicht abgestimmt wird! Mitdenken! Heiter­keit der Bundesrätin Schumann.)

23.23

Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Andreas Lackner. – Bitte, Herr Kollege.