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Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Knapp 420 000 Bürgerinnen und Bürger haben das Tierschutzvolksbegehren unterstützt. (Bundesrat Schennach: Da steht’s falsch, da steht der Herr ...!) Die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens müssen auch im Bundesrat debattiert werden. Das ist unsere Überzeugung, deshalb fordern wir, dass dem Bundesrat von der Bundesregierung ein Bericht zu den Forderungen zuzuleiten ist.
Der Bericht soll eine Darstellung beinhalten, wie die einzelnen Forderungen des Volksbegehrens in konkrete Gesetzestexte umgesetzt werden. Es sollte auch dargestellt werden, in welcher Kompetenz diese Forderungen – Bund oder Länder, Maßnahmen außerhalb der Gesetzgebung – umgesetzt werden können. Die SPÖ-Nationalratsfraktion hat in der Vergangenheit über zehn Anträge zum Tierschutz in die entsprechenden Ausschüsse eingebracht. Sie liegen alle in den entsprechenden Ausschüssen. Die Regierung benutzt Ausschüsse als Instrument zur Versenkung von Beiträgen der größten Oppositionspartei. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich hätte geplant, zu jedem dieser Anträge etwas zu sagen, aber um diese Zeit tue ich das aus Rücksicht nicht und empfehle Ihnen, sie sich selbst anzuschauen und nachzulesen. In die Richtung der Förderer der Agrarindustrie: Fassen Sie sich ein Herz, geben Sie sich einen Ruck (Bundesrat Schennach: Na, ...!), gehen wir miteinander in die Richtung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Nutztieren Respekt und Wertschätzung entgegenbringt! Die Enkel und auch unser Planet werden es uns danken.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Antrag
der BundesrätInnen Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend den „Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens“
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag 288/A(E)-BR/2021 die Zustimmung zu erteilen.“
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Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Martin Preineder. – Bitte, Herr Bundesrat.