11.53

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vier Maßnah­men zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen für Familien: Die erste Maßnah­me verhindert die Rückforderung von bereits bezogener Familienbeihilfe, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt werden konnten. Niemand also muss bereits erhaltene Familienbeihilfe zurückzahlen, auch dann nicht, wenn eine sonst geforderte Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt werden konnte oder gar kein Anspruch mehr vor­lag, aber Familienbeihilfe ausbezahlt wurde. Das betrifft etwa 80 000 Kinder und Ju­gendliche, Studierende und Lehrlinge, und es werden Mittel dafür aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 102 Millionen Euro bereitgestellt.

Die zweite Maßnahme: Der Corona-Familienhärtefonds wird zum vierten Mal aufge­stockt, konkret um weitere 50 Millionen Euro. Entsprechende Anträge können noch bis Ende Juni dieses Jahres eingebracht werden. Insgesamt stehen also damit 200 Millio­nen Euro für Familien, die von der Coronakrise besonders hart getroffen wurden, zur Verfügung. Das sind Familien, in denen mindestens ein Elternteil durch die Coronakrise den Arbeitsplatz verloren hat, aufgrund der Pandemie in Kurzarbeit ist oder es für Selbst­ständige aufgrund der Krise zu einer finanziellen Notsituation gekommen ist.

Eine Familie kann bis zu 1 200 Euro Unterstützung für maximal drei Monate aus dem Härtefonds erhalten, das wären insgesamt 3 600 Euro. Mit Stichtag 15. März 2021 wur­den 123 Millionen Euro bereits an knapp 100 000 Familien ausbezahlt, mit einem Durch­schnitt von etwa 1 300 Euro pro Familie. Die Voraussetzungen gelten nun bis zum Zeit­punkt der Antragstellung.

Erleichternd ist weiters, dass, wenn aufgrund fehlender Voraussetzungen ein Antrag schon einmal abgelehnt wurde, sich aber die Voraussetzungen geändert haben, Fami­lien neuerlich einen Antrag stellen können. EmpfängerInnen können auch Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sein. Das freut mich besonders, denn diese Gruppen sind per se stark armutsgefährdet – und noch mehr durch die Pandemie und deren Fol­gen. Armut führt zu sozialer Isolation, und das ist gerade bei Integrationsbemühungen nicht von Vorteil. Leidtragende sind – es wurde schon erwähnt – im Besonderen die Kinder.

Die dritte Maßnahme zielt auf die Bekämpfung der Pandemiefolgen und wird für jedes Kind aus einem Mindestsicherungshaushalt 200 Euro zusätzlich bereitstellen. Krisensi­tuationen treffen immer jene Menschen stärker, die es schon vor der Krise schwer hatten: Arbeitslose, Flüchtlinge, Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende. Kollegin Gruber-Pruner hat es schon gesagt, und ich betone es auch immer wieder: 94 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen, 150 000 Frauen. Davon leben durch die Pandemiefolgen immer mehr unter der Armutsgrenze. Waren es vor der Krise schon fast 50 Prozent der alleinerziehenden Frauen, sind es jetzt schon mehr als 50 Prozent.

2020 erhielt der Sozialminister bereits ein Sonderbudget von 20 Millionen Euro, um Haushalte mit Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung zu unterstützen. 13 Millio­nen Euro kamen Familien mit Kindern mit 100 Euro pro Kind zugute, 7 Millionen Euro wurden für Energiekostenzuschüsse verwendet. Beides durfte weder verpfändet noch gepfändet werden. Mit diesen ersten Maßnahmen konnten akute Notsituationen verrin­gert werden. Da aber armutsgefährdende Folgen manchmal erst später offenkundig werden, werden die Mittel nun wieder aufgestockt, und wir können heute weitere 14 Mil­lionen Euro beschließen. Diese werden mit 200 Euro pro Kind ausgeschüttet und sie werden automatisch und unbürokratisch, das heißt ohne entsprechende Antragserfor­dernisse, von den Ländern ausbezahlt.

Die vierte Maßnahme stellt 12 Millionen Euro für Projekte für besonders vulnerable Per­sonengruppen, wie die schon genannten, zur Verfügung. Daher werden dem Sozialmi­nisterium 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Projekte gegen Covid-bedingte Armut für diese Gruppen durchzuführen. Alleinerziehende, also eigentlich Alleinerzie­herinnen, sind da die Fokusgruppe, und es wird mit den entsprechenden NGOs – konkret mit der Plattform für Alleinerziehende – zusammengearbeitet, um die Mittel bestmöglich einzusetzen. Auch andere NGOs können Projekte einreichen, die vulnerable Personen­gruppen unterstützen. Diese gemeinsame Arbeit mit NGOs ist sehr zu begrüßen.

Fazit: Weitere 178 Millionen Euro – Herr Kornhäusl hat es schon betont – werden den Familien zur Abfederung pandemiebedingter Härtefälle zur Verfügung gestellt, womit etwa 80 000 Kinder und mehr als 100 000 Haushalte erreicht werden.

Es gilt aber natürlich, dass die Maßnahmen zur Verringerung von pandemiebedingter Armut und von Armut schlechthin, die in krassem Gegensatz zu der Tatsache steht, dass Österreich eines der reichsten Länder der Welt ist, evaluiert werden müssen und geprüft und verhandelt werden muss, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Das ist keine Frage. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.59

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Susanne Raab. – Bitte schön.