Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bei den Wohnkosten das Miet­rechtsgesetz und das Richtwertgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke für den Bericht.

An dieser Stelle darf ich Frau Justizministerin Alma Zadić recht herzlich im Bundesrat begrüßen. – Schönen guten Morgen, Frau Ministerin. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist – mir fehlt leider noch der Überblick dazu – offensichtlich Frau Bun­desrätin Kittl. Sie steht schon in den Startlöchern. – Bitte, Frau Bundesrätin.