14.17

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Wer­ter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vom Land- und Forstarbeiter über den Gartenbaulehrling bis hin zur Pferdefacharbeiterin, vom Berufsjäger über den Fischereifacharbeiter bis hin zum Dienstnehmer – ich lasse das Gendern jetzt weg – in Obst- und Weinbaubetrieben, vom Landwirtschaftsmeister an einer Schule über den Mitarbeiter im Nationalpark bis hin zu den zahlreichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den landwirtschaftlichen Genossenschaften – diese Leistungsträger gehören alle der Landarbeiterkammer in den jeweiligen Bundesländern an.

Nur in Wien und im Burgenland hat der Landesgesetzgeber keine Landarbeiterkammer errichtet. Es ist mir, glaube ich, nicht entgangen, dass gerade in Wien und im Burgenland die Bereiche Obst- und Weinbau sehr stark bewirtschaftet werden. Vertretungsmäßig werden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leider nicht über die Landarbeiterkammer versorgt. – Vielleicht über die Metaller- oder Baugewerkschaft, wie auch immer.

Mit dem neuen Landarbeitsgesetz gehört Österreich zu den internationalen Vorreitern. Mit diesem Gesetz werden einheitliche Arbeitsbedingungen geschaffen und Ungerech­tigkeiten beseitigt. Es betrifft ja immerhin rund 35 000 Dienstnehmerinnen und Dienst­nehmer, die jeden Tag harte und unersetzliche Arbeit für unsere Lebensmittelversorgung oder die Landschafts- und Tierpflege in den rund 162 000 landwirtschaftlichen Betrieben leisten. Mit der vollzogenen Bündelung und Vereinheitlichung von unzähligen Regelun­gen und Vorschriften gibt es in Zukunft nicht mehr um die 100 Verordnungen, sondern lediglich 20. Das ist ein Meilenstein für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft und beispielgebend für das gesamte österreichische Arbeitsrecht.

Geregelt werden ab dem 1. Juli 2021 unter anderem zulässige Arbeitszeiten, Urlaubs- und Entgeltansprüche, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Bundesrätin Schar­tel: Das stimmt nicht!), die volle Anrechnung der Elternkarenz und alle dienstzeitabhän­gigen Ansprüche und Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz sowie die Errichtung von Betriebsräten.

Eine wesentliche Neuerung stellt die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen dar. Das Projekt der Arbeitgeberzusammenschlüsse ist 2017 bei einem Sozialpartner­gipfel gestartet worden. Damit wird für die bäuerlichen Betriebe die gesetzliche Grund­lage dafür geschaffen, dass sie Arbeitnehmer in Zukunft gemeinsam beschäftigen kön­nen. Dies ist ein wichtiges Instrument, um langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und auch die Attraktivität in diesen Bereichen zu erhöhen.

Die neuen Rahmenbedingungen ermöglichen es, dass Dienstnehmerinnen und Dienst­nehmer zum Beispiel im Winter im Forst, im Frühjahr und im Sommer im Gemüsebau und im Herbst im Weinbau in unterschiedlichen Betrieben tätig sind. Damit sollte es zukünftig einfacher werden, das heimische Arbeitskräftepotenzial anzusprechen. Durch die Arbeitgeberzusammenschlüsse sollen mehr ganzjährige Arbeitsverhältnisse und nachhaltige Jobs im ländlichen Raum geschaffen werden. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen genauso wie alle anderen Betriebe dem Wettbewerb, und durch die Betriebszusammenschlüsse werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe wettbe­werbsfähiger.

Die Landarbeiterkammer ist aber auch Interessenvertretung für Erntehelfer aus dem Ausland. Eine Informationskampagne vonseiten der Landarbeiterkammer wird durchge­führt, um die ohnehin leidgeprüften Erntehelfer in ihren Landessprachen bestmöglich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Um möglichen unlauteren Methoden – wir hörten im Vorjahr von ein paar Fällen, die das Image der gesamten Erntehelfer und de­ren Arbeitgeber in der breiten Öffentlichkeit stark belasteten – entgegenzuwirken, wer­den effektive und effiziente Kontrollen, die auch schon bisher stattgefunden haben, durch höhere Kontrolldichte verstärkt. Die Landarbeiterkammer ist diesbezüglich gut aufge­stellt, braucht also keine medialen Zurufe von außen. (Bundesrat Schennach: Die Landwirtschaftsministerin sieht das ...!)

Abschließend: Das Gesetz ist eine Verbesserung für die Arbeitnehmer, für die Arbeitge­ber und eine Verbesserung für den Standort Österreich. Wir alle wollen, dass die Ver­sorgung mit regionalen Kostbarkeiten und Dienstleistungen durch motivierte und enga­gierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert ist. – Glück auf! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.23

Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster ist Herr Bundesrat Horst Schach­ner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.