3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1466/A und 813 d.B. sowie 10620/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (814 d.B. sowie 10621/BR d.B.)

Präsident Mag. Christian Buchmann: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich ersuche um die Berichte.