20.31

Bundesrat Sebastian Kolland (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es mag auf den ersten Blick eine etwas trockene und sperrige Angelegenheit sein, über die wir heute unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren, aber die Wahrheit ist vielmehr, dass mit diesem Gesetz zahlreiche und wesentliche Verbesserungen im Justizbereich auf den Weg gebracht werden können. Meine Vorrednerin, Kollegin Kittl, hat das Wesentliche bereits ausgeführt, ich werde mich deshalb auch sehr kurzfassen.

Ich will nur zwei ganz wesentliche Punkte ansprechen: Erstens sind, wie bereits erwähnt, die zentralen Justiz-Servicecenter an Gerichten und Staatsanwaltschaften eine wichtige Neuerung, weil sie die Bürgernähe und die Bürgerfreundlichkeit erhöhen. Ich bin der Meinung, dass das deshalb so entscheidend ist, weil die Qualität und Akzeptanz des Justizsystems für die Bürgerinnen und Bürger auch dadurch bestimmt wird, dass sie einen niederschwelligen und leichten Zugang zu diesem haben – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Einkommen und davon, über welches technische Know-how sie verfü­gen. Dieser leichte Zugang ist wichtig für die Akzeptanz, damit auch für unsere Gesell­schaft und damit für eine wesentliche Säule unseres Systems.

Ein zweiter wesentlicher Punkt: Alle, die in der Rechtspflege tätig sind, haben auch das Anrecht darauf, dass die Politik alles tut, um sie entsprechend zu schützen. Der Experte des Ministeriums hat am Dienstag im Ausschuss erwähnt und auch bestätigt, dass die Übergriffe auf Justizbedienstete in den letzten Jahren markant zugenommen haben und die Aggressivität steigt. Ich glaube, es ist wichtig, dem entgegenzuwirken, auch indem die Sicherheitsbeauftragten nun gesetzlich verankert werden.

Es sei mir vielleicht noch erlaubt, einen dritten Punkt kurz anzusprechen, Frau Ministerin, und zwar einen, der wiederum mit dem ersten Punkt – mit den Servicestellen und mit den zunehmend genutzten Möglichkeiten der Digitalisierung – zusammenhängt: Was nicht passieren darf – und als Ländervertreter sei es mir erlaubt, hier auch deutlich zu sprechen –, ist, dass unter dem Deckmantel der Digitalisierung begonnen wird, die bestehende, gut funktionierende und auch von den Menschen sehr geschätzte Struktur der Bezirksgerichte zu unterminieren und auszudünnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben solche Diskussionen in der Vergangenheit bereits öfters erlebt. Auch in meinem Bundesland, in Tirol, sind einige Gerichtsstandorte immer wieder zur Disposition gestanden. Ich denke da an das Bezirksgericht Rattenberg aus meinem Heimatbezirk oder auch an das Bezirksgericht Zell am Ziller – Kollege Steiner kennt diese Debatte. Ich glaube, es ist einfach wichtig, diese Struktur zu erhalten, weil das Fundament einer bürgernahen Justiz auf jeden Fall die föderale Struktur ist. Diese hat sich bewährt und sie muss auch erhalten bleiben, Frau Ministerin. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.34

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. – Bitte, Frau Bundesrätin.