1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstge­setz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfe­gesetz, das Finanzstrafgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Straf­rechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021) (808 d.B. und 859 d.B. sowie 10638/BR d.B.)

Präsident Mag. Christian Buchmann: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelan­gen zu deren 1. Punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Ich ersuche um den Bericht.