12.57

Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Tagesordnungspunkt 13 – Kollege Appé hat es schon gesagt – sind wieder einmal Änderungen zu fünf Gesetzen zu beschließen und wir haben wieder einmal leider nicht die Möglichkeit, zu dem einen oder anderen sogar auch unsere Zustimmung zu geben, was durchaus Sinn gemacht hätte.

Wir haben es gerade von Kollegen Auer gehört: Bei der Änderung der Bundesabga­benordnung wird die Möglichkeit geschaffen, personenbezogene Abfragen in der Trans­parenzdatenbank zu tätigen. Die Fragen, ob und in welcher Höhe Förderungen gewährt worden sind, sind natürlich relevant für die Finanzämter, weil es für die Beurteilung durch die Finanzämter natürlich schon ein erheblicher Vorteil ist, zu wissen, ob die Förderung berechtigt war oder nicht.

Auch die Änderung im Kommunalinvestitionsgesetz mit der Verlängerung der Fristen für die Einbringung der Anträge entspricht eigentlich auch genau unseren Forderungen. Kollege Appé, du bist ja auch Bürgermeister: So ehrlich muss man allerdings schon sein, dass gewisse Projekte, die durch die Länder nicht gefördert werden, durch den Bund gefördert sind. Ich weiß das aus meiner Heimatstadt: In Oberösterreich beispielsweise werden Straßenbauprojekte kaum gefördert, die werden jetzt durch den Bund mitge­fördert und man hat dann dafür mehr Geld für andere Projekte – ich sage einmal Schul­bauten, Kindergarten und solche Sachen –, die das Land dann mitfördert. Ein bisschen Ehrlichkeit muss man also schon aufbringen und diesen Vorteil, der einer für die Ge­meinden ist, einmal hervorheben. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu den anderen Änderungen: Ich sage einmal, ob eine Vollzugskonzentration für das Katastrophenfondsgesetz im Finanzministerium sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten. Es mag durchaus Vorteile haben. Ebenso haben wir dem Finanzausgleichsgesetz mit dem auf 1.1.2021 rückwirkenden Eigenmittelbeschluss und dem daraus resultierenden Anteil am Gesamthaushalt der EU nicht zugestimmt – und zwar aus den verschiedens­ten Gründen, die ich jetzt nicht noch näher erläutern will, das haben wir schon damals gemacht.

Durch die Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes wird der Zugriff auf die Daten­bank massiv erweitert. Das ist eine Tatsache, die man sich auch ohne Zeitdruck und vielleicht mit ein bisschen Ruhe und Gelassenheit ansehen muss – da ist wirklich keine Dringlichkeit gegeben.

Mit einem Wort: Wichtige und dringende Änderungen wurden wieder einmal mit weniger dringenden, aber dafür weitreichenden vermischt und es gab wieder keine Begutach­tung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die eine oder andere Änderung dann wieder repariert werden muss, steht natürlich im Raum. Wie gesagt, da wir nicht separat über die Sachen abstimmen können, bleibt uns nur die Möglichkeit, das gesamte Sammelsurium abzu­lehnen.

Zum Tagesordnungspunkt 14 und der Ermächtigung des Gesundheitsministers, im Ein­vernehmen mit dem Finanzminister Covid-19-Impfstoffe bis zum vollen Anteil Öster­reichs im Rahmen der EU-Beschaffung zu besorgen, kann man nur feststellen, dass es einerseits durchaus löblich ist, möglichst vielen Personengruppen angepasst an die ver­schiedensten Bedürfnisse und zum richtigen Zeitpunkt den besten Impfstoff zur Verfü­gung zu stellen. Das kostet die österreichischen Steuerzahler auch eine Menge Geld. Auf der anderen Seite frage ich mich aber, wie der Bundeskanzler, nach einer Presse­aussendung vom 18. Juni, schon zu diesem Zeitpunkt 1 Million Impfdosen an die West­balkanstaaten verschenken kann.

Ich hoffe nur, er weiß, was er da tut. Ich weiß nicht, ob das im Sinne der österreichischen Bevölkerung ist. (Beifall bei der FPÖ.)

13.01

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses. – Bitte.