13.33

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Wie wir gehört haben, geht es bei den Änderungen im Luftfahrtgesetz und im Flughafenentgeltegesetz weitgehend um tech­nische Änderungen. Ich möchte aber trotzdem zwei Aspekte herausheben.

Das ist zum einen die Freistellung von luftfahrtrechtlichen Bewilligungen für PV-Anlagen bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern innerhalb der Sicherheitszonen von Flug­häfen. Das ist vor allem relevant bei Flughäfen, die wie in Innsbruck zum Beispiel sehr nahe an Siedlungsgebieten gelegen sind. Das ist ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz und auch eine Verwaltungsvereinfachung. Ich denke, das ist ein sehr schöner Punkt.

Sehr erfreulich ist auch eine zweite Festlegung, nämlich dass Flughäfen in Zukunft jedenfalls ein Mindestmaß an Lärmmessungen durchführen müssen und diese Mes­sergebnisse öffentlich zugänglich zu machen sind. Einige machen das jetzt schon, die anderen müssen jetzt nachziehen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Transparenz und eine wichtige Hilfestellung bei Streitigkeiten und Verfahren zum Thema Lärmbelästigung bei Flughäfen; es unterstreicht die Bedeutung des Themas Fluglärm.

Da knüpft auch die Änderung im Flughafenentgeltegesetz an: Flughafenbetreiber sind in Hinkunft verpflichtet, die Flughafengebühren auch nach Lärmschutzgesichtspunkten festzulegen. Ziel dabei ist es natürlich, die Lärmemissionen zu reduzieren, indem eben durch Gebührenhöhen Anreize geschaffen werden sollen, Lärmschutzmaßnahmen zu setzen.

Es sei mir noch erlaubt anzumerken, das Beste ist natürlich, Flughäfen überhaupt nur dann aufzusuchen oder in Flugzeuge nur dann einzusteigen, wenn es keine andere zumutbare Möglichkeit gibt, den gewünschten Zielort zu erreichen. Das gilt insbesondere für Inlandsflüge, die in aller Regel wirklich ersetzbar sind.

Ich finde auch Folgendes sehr interessant: Wenn man die Abflugstatistik des Flughafens Wien ansieht, so kann man feststellen, dass knapp ein Drittel aller Flüge von und nach Wien Schwechat innerhalb einer Distanz von 800 Kilometern stattfindet. Das ist schon spannend: ein Drittel aller Flüge!

Da sind wir übrigens nahtlos beim Lärmthema – es ist ja nicht so, dass das nicht zu­sammenhängen würde –: Da ist die Schiene schon jetzt vielfach eine gute Alternative. An dieser Stelle sei auf das großartige Engagement der ÖBB hingewiesen, die die Nachtzugverbindungen wirklich systematisch ausbauen. Und das ist doppelt attraktiv: statt zu fliegen, abends in den Zug einzusteigen, sich ins Bett zu legen und morgens ausgeruht anzukommen. Ich weiß, wovon ich rede, ich mache das mehr oder weniger wöchentlich, und es klappt gut.

Wichtig wäre natürlich, dass es in weiterer Folge gelänge, etwas mehr Fairness im Wettbewerb insgesamt herzustellen. So ist es eigentlich unverständlich, dass Kerosin immer noch nicht besteuert wird, Flugtickets, das wissen nur wenige, von der Mehr­wertsteuer befreit sind – das schaut bei der Bahn ganz anders aus –, gar nicht zu reden von den externen Kosten, die nicht miteinbezogen sind.

Da ist es sehr erfreulich – kleiner Hinweis noch einmal auf das Paket Fit for 55 –, dass die EU-Kommission jetzt angekündigt hat, wenigstens für Flüge innerhalb Europas in Schritten eine Kerosinbesteuerung einzuführen. Das ist ein kleiner und wichtiger Schritt zur Stärkung des Wettbewerbs und zu mehr Fairness im Wettbewerb, auch für die Bahn, die in vielen Fällen eine gute Alternative ist.

Ansonsten, denke ich, sind das wirklich gute und erfreuliche Änderungen, und bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

13.37

Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Christian Buchmann. Ich erteile ihm dieses.