15.01

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Wer­ter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Nach der soeben gehörten gewerkschaftlichen Klassenkampf­rhetorik (Rufe bei der SPÖ: ... Klassenkampfrhetorik ...! Hör auf mit dem Klassenkampf! ...! Wir haben nur die Wahrheit gesagt ...! – Zwischenrufe bei der FPÖ) möchte ich ganz gerne – beim Zuhören kann man vielleicht auch noch das eine oder andere lernen – wieder das eine oder andere an Sachlichkeit bringen (Bundesrätin Grimling: Komisch, immer nur ihr seids sachlich!) und vor allem die großen Leistungen, die vonseiten des Arbeitsministeriums, des Arbeitsministers gebracht wurden, auch etwas ins richtige Licht rücken. (Bundesrätin Grimling: Ja, ins richtige Licht ...!) Diese Art hier – was hier ge­boten wird – passt einfach nicht zu dem Thema.

Arbeit ist Sinnerfüllung: Sinnerfüllung nach der katholischen Soziallehre. (Bundesrätin Grimling: Sinnerfüllung, ja, aber nicht in Wien wohnen, in Vorarlberg ...! Das darf ja nicht wahr sein, Sinnerfüllung!) Bei der Maslow’schen Bedürfnispyramide kommt Arbeit nicht vor, weil sie für viele eben kein Bedürfnis ist. Zum Glück gibt es in Österreich viele, sehr viele Menschen, die durch Selbstständigkeit – als Unternehmer, Unternehmerin, als Landwirt, Landwirtin – oder auch in einem Beschäftigungsverhältnis mit ihrer Arbeitsleis­tung ein Einkommen erwirtschaften, um ihr eigenes Leben und auch das Leben der Familie finanzieren zu können. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)

Unser Sozialnetz muss natürlich – da gebe ich Ihnen recht – für jene da sein, die unver­schuldet kein Einkommen erwirtschaften können. Eines aber muss ganz klar sein: Wer arbeiten kann und nicht arbeiten will, der muss mit Sanktionen rechnen. Die Hängematte sollte nur im Sommer zum Ausspannen und zum Erholen benutzt werden. Es kann doch nicht sein, dass vor allem derzeit viele Gastronomiebetriebe händeringend Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter suchen und auf der anderen Seite arbeitsfähige Personen als arbeitslos gemeldet sind. (Ruf bei der SPÖ: Genau! – Bundesrätin Grimling: Ja, natürlich, ja! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben – und das wissen Sie ganz genau – 108 000 offene Stellen. In vielen Bundesländern, wie auch in der Steier­mark, ist die Zahl der offenen Stellen, die beim AMS gemeldet sind, fast gleich hoch wie die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen.

Arbeitslose, die zumutbare Jobs nicht annehmen wollen (Bundesrätin Schumann: In Vorarlberg!), haben mit Sanktionen zu rechnen. Ja selbstverständlich, da muss das Arbeitslosengeld und das Notstandshilfegeld klarerweise reduziert werden. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Danke, Herr Minister, dass Sie das auch so klar kommuniziert haben! (Bundesrätin Schumann: Ja, danke! Danke, das hab ich schon lang nicht gehört! – Bundesrätin Schartel: Das ist ja grad ein ÖVPler! – Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Offene und ehrliche Worte sind in der Politik ja Gott sei Dank von der jetzigen Regierung gegeben.

Neben den vielen offenen Stellen gibt es sehr viele Qualifizierungsangebote, auch das Programm Sprungbrett, mit dem die Langzeitarbeitslosigkeit ja effektiv bekämpft wird. Sie müssen sich das alles genauer anschauen und nicht immer in Ihren alten Unterlagen nachstöbern. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit und Rufe bei der SPÖ: Ja, das haben wir uns sicher angeschaut ...! Der hat nicht einmal einen Arbeitslosen noch von der Weite gesehen, der Kollege!)

Ein wesentlicher Punkt ist die Bildung. Der von der Regierung geschaffene Bildungs­bonus wird im Moment von immerhin 22 000 Personen bezogen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Da geht es um eine Unterstützung der Personen, die arbeitslos geworden sind und eine Qualifizierungsmaßnahme, die länger als vier Monate dauert, absolvieren. Diese bekommen Arbeitslosengeld, und mit den 180 Euro zusätzlich – das wurde bis jetzt auch noch nicht erwähnt, aber das ist ein Faktum – ist es möglich, dass man auch länger dauernde Qualifizierungsangebote annimmt. Gerade im Bereich der so wichtigen Pflegeausbildung – Pflege, Betreuung, das muss man auch auseinanderhalten; für viele ist Pflege alles, aber Pflege ist das eine und Betreuung ist das andere, da gibt es wesentliche Unterschiede – ist das für diese Personen entscheidend, um auch ihren Lebensunterhalt und ihr Einkommen zu sichern. (Bundesrätin Grimling: Jeder ist nicht für die Pflege geeignet!) Bei der Pflegeassistenz ist das oft der Einstieg in den Pflege­bereich, dem aufgrund unserer – gottlob – älter werdenden Gesellschaft auch eine immer größere Bedeutung zukommt.

Das burgenländische Modell – Anstellung von pflegenden Angehörigkeiten (die Bundes­rätinnen Grimling und Schumann: Angehörigen!) durch das Land – ist nicht sinnvoll, weil nicht jeder und jede Angehörige auch in der Lage ist – und vielleicht auch gar nicht die Geduld und klarerweise auch nicht die Ausbildung hat –, Pflege- und Betreuungs­arbeit zu verrichten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Durch die Einbehaltung des Pflege­geldes, das ja den betreuenden Personen einmal zusteht – das wird ja einbehalten – und durch die Lohnabzüge der Betreuung ist das Ganze eigentlich relativ unattraktiv – das vielleicht dazu.

Mit einem EU-konformen, rechtlich korrekten und zeitgemäßen Gesetz im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings wird es nun möglich sein, Sanktionen bis zu 400 000 Euro zu verhängen. Lohn- und Sozialdumping untergraben, wie wir wissen, den fairen Wettbewerb und sind sozialpolitisch absolut zu verurteilen – dieser Meinung ist die Bundesregierung.

Eine sehr gute Möglichkeit, Kontrollen am Bau durchzuführen, bietet die Bau-ID-Karte, eine Karte ähnlich einer E-Card mit relevanten Daten, die die Zettelwirtschaft auf den Baustellen – auch ein Relikt aus vergangenen Jahrhunderten – verringert. Es ist erfreulich, dass sich die Bausozialpartner und die relevanten Ministerien auch darauf geeinigt haben!

Ich möchte zwei Anträge zu den Tagesordnungspunkten 9 und 11 einbringen, und zwar:

Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 9: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungs­gesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden“

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 11: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geän­dert werden“

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.09

Vizepräsident Günther Novak: Danke.

Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungs­gegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters ist der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhand­lungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. Ich erteile dieses.