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Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind, glaube ich, noch alle unter dem Eindruck einer extrem schwierigen Arbeitsmarktlage, die wir seit Beginn der Pandemie, im Laufe der Pandemie und auch über den Winter hatten. Das Gute ist, dass sich diese Arbeitsmarktlage in den letzten Wochen und Monaten massiv verbessert hat.

Die Arbeitslosigkeit ist gesunken, wir stehen bei unter 350 000 Arbeitslosen, immer noch viel zu viel, aber nicht mehr so weit von der Zahl an Arbeitslosen entfernt, die es im Juli 2019 gegeben hat. Es sind 15 900 arbeitslose Personen mehr als im Juli 2019, zu einem Zeitpunkt, als die Konjunktur gut war, zu einem Zeitpunkt, als – damals – ein Beschäftigungsrekord verzeichnet wurde.

Wir haben im Mai 2021 diesen Beschäftigungsrekord gebrochen, es sind mehr Men­schen in Österreich unselbstständig beschäftigt, als das damals 2019 der Fall war, und wir haben glücklicherweise, sage ich, einen Rekord an offenen Stellen. Natürlich ist der Arbeitsmarkt immer noch in gewissen Bereichen angespannt, natürlich gibt es für gewisse Gruppen am Arbeitsmarkt weiterhin große Schwierigkeiten, aber die Gesamt­lage hat sich massiv verbessert. Ich glaube, es ist wichtig, das auch anzuerkennen, weil das natürlich auch zu Schlussfolgerungen über die richtigen Maßnahmen führt.

Trotz der klaren Verbesserung der Lage gibt es in Österreich das größte Arbeits­marktbudget der Geschichte. Wir haben jede Menge Maßnahmen zusätzlich in der Finanzierung, und der Eindruck, dass die Bundesregierung nichts für arbeitslose Men­schen in Österreich täte, ist ein massiv falscher.

Ich kann ganz kurz und ich mache es wirklich kurz  auf ein paar Dinge hinweisen: die Joboffensive mit 700 Millionen Euro; das Programm Sprungbrett, das mit 1. Juli gestartet ist, wird dieses Jahr und nächstes Jahr zusätzlich finanziert (Zwischenruf der Bundes­rätin Schumann); die Ausweitung des Fachkräftestipendiums, die jetzt für den Bereich der Elementarpädagogik und der Pflegeassistenz beschlossen wird; die Ausweitung des Bildungsbonus steht zur Abstimmung an, und die Umweltstiftung wird eingerichtet, um im Bereich der Umweltqualifizierungsmaßnahmen zusätzlich zu fördern. Es gibt die neue Verkehrsstiftung vor allem für den öffentlichen Verkehr, auch um Qualifizierungsmaß­nahmen in Richtung der Mangelberufe zu finanzieren und so weiter und so weiter.

Also ich glaube, die Arbeitsmarktlage ist viel besser als sie war, die Möglichkeiten zur Qualifizierung sind bei Weitem umfangreicher, als sie es je waren. Natürlich ist es, wenn eine gewisse Normalisierung der Arbeitsmarktlage eintritt, auch wichtig, dass damit auch wieder eine gewisse Verbindlichkeit am Arbeitsmarkt herrscht. Die Sanktionen wurden während der Coronazeit zum Teil ausgesetzt, das finde ich auch gut, aber mit einer Normalisierung sollte auch da wieder eine Normalisierung eintreten.

Ich möchte noch ein paar Worte zur Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz sagen. Es wurde schon gesagt, es sind Urteile der Höchstgerichte, die zu einem Reparaturbedarf geführt haben: die Minimalstrafen waren so nicht zulässig, das Kumulationsprinzip war nicht zulässig. Mir war bei der Umsetzung dieser Urteile wichtig, dass gerade massive Verstöße wie Unterentlohnung massiv bestraft werden. Der Strafrahmen mit 400 000 Euro ist dort ein sehr hoher. Wir haben extra ausgehoben, wie viele Strafen es in diesem Bereich in den letzten Jahren gab: Es gab nach dem alten Gesetz zwei verhängte Strafen im Strafrahmen von 350 000 bis 400 000 Euro und drei verhängte Strafen im Strafrahmen von 150 000 bis 200 000 Euro. Das heißt, der Strafrahmen ist ausreichend, und wir stellen eben sicher, dass diese Strafen auch wieder verhängt werden können, und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt.

Es wurde angesprochen, dass sich die Behörden im Moment schwertun, weil eben unklar ist, ob die Strafen nicht wieder aufgehoben werden. Wir brauchen einen rechts­sicheren Rahmen, die Novelle stellt diesen sicher, deswegen wäre es auch so wichtig, dass sie möglichst bald in Kraft tritt. Je länger das hinausgezögert wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es, Lohn- und Sozialdumping zu betreiben.

Natürlich gibt es keine Toleranz für schwarze Schafe und natürlich ist es wichtig, dass dieser Strafrahmen auch durchgesetzt und damit ein fairer Wettbewerb geschaffen wird. Das wird unter anderem, das wurde nicht angesprochen, auch durch eine Verbesserung bei der Sicherheitsleistung erzielt. Die Sicherheitsleistung ermöglicht vor allem, auslän­dische Unternehmen, die gegen Regeln in Österreich verstoßen, besser zu verfolgen. Aus meiner Sicht ist das ein ganz wichtiger Faktor.

Die europäische Zusammenarbeit wird in diesem Bereich auch massiv intensiviert, es gibt eine neue Behörde, die Europäische Arbeitsbehörde, die ELA, die in diesem Bereich auch Maßnahmen setzen wird, gerade um Firmen im Ausland zu verfolgen, wenn Sozial- und Lohndumping begangen wird.

Die Bau-ID zeigt auch, dass Sozial- und Lohndumping durch die Bundesregierung be­kämpft wird. Ich finde es schön, dass sich die Sozialpartner in diesem Bereich geeinigt haben. Wir setzen letztlich nichts anderes als eine Sozialpartnereinigung um und hoffen, dass damit gerade im Baubereich, in dem es natürlich Verstöße gibt, diese Verstöße auch nachhaltig und gut bekämpft werden können. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir in der Bundesregierung sinnvolle Einigungen von den Sozialpartnern natürlich immer um­setzen. Ich hoffe, dass das Instrument dann auch gut zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und Schwarzarbeit eingesetzt werden kann.

Wir fördern durch dieses Gesetz also nicht das Lohn- und Sozialdumping, sondern wir bekämpfen es nachhaltig. Wir werden  wie bei vielen anderen Gesetzen auch  dann natürlich evaluieren und sehen, wie das Gesetz gewirkt hat. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

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