16.20

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank, dass Sie mir das Wort erteilen! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielen Dank, möchte ich heute sagen, für die Gelegenheit, das mit Ihnen noch einmal diskutieren und Ihre Fragen beantworten zu dürfen, denn wie Sie alle wissen, stehen wir im Klimaschutz, im gemeinsamen Kampf gegen die Klima­krise vor enormen Herausforderungen, vor drängenden Herausforderungen.

Wir leben auf einem Planeten, der zunehmend heißer wird, und diese Hitze macht uns und unserer Umwelt zunehmend zu schaffen. Wir müssen nicht weit in die Ferne blicken, um zu sehen, was auf uns zukommt. Die Klimakrise macht uns immer häufiger ein Fenster in jene Zukunft auf, die auf uns wartet, wenn wir im Klimaschutz nicht erfolgreich sind.

In Kanada machen extreme Temperaturen das Leben zunehmend schwierig. Unfass­bare 50 Grad sind eine gesundheitliche Herausforderung, führen zu Bränden, die im ganzen Land wüten und das Hab und Gut der Menschen zerstören. (Bundesrat Hübner: Wie lange? 48 Stunden; jetzt hat es 12 Grad!) In Tschechien sind erst vor wenigen Wochen Menschen in einem schrecklichen Tornado ums Leben gekommen – hier, inmitten Europas, hier, unmittelbar an der österreichischen Grenze. Und auch in unse­rem Land – es war am Vormittag schon Thema – haben die Unwetter in diesem Juli weitreichende Schäden angerichtet. Denken Sie an die Bäuerinnen und Bauern, die nun vor ihrer ruinierten Ernte stehen und um ihr Einkommen gebracht werden, oder an die Menschen, deren Häuser und Autos im Hagelsturm zerstört wurden! (Zwischenruf des Bundesrates Hübner.)

Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte, all dies ist ein Vorgeschmack der größten Krise unserer Zeit und all das definiert unseren gemeinsamen Auftrag: Wir sind hier, um diese Entwicklungen zu stoppen, um den Kampf gegen die Klimakrise zu gewinnen. Genau unter diesen Gesichtspunkten hat sich diese Bundesregierung ein ambitioniertes Regierungsprogramm gegeben – ein Programm, mit dem wir bereits jetzt an die Zukunft denken und die Verantwortung, die wir in der Exekutive haben, und die Verantwortung, die Sie in der Legislative haben, ernst nehmen.

Unser Regierungsprogramm ist aus Verantwortung für Österreich gebaut: aus der Verantwortung für uns und für künftige Generationen, die in diesem Land ein schönes, ein gutes Leben haben sollen. Der Klimaschutz nimmt dabei einen zentralen Stellenwert ein. Österreich will da Vorreiter sein, und wir sind damit auch in Europa auf dem richtigen Kurs. Erst gestern hat die Europäische Kommission mit ihrem Fit-for-55-Paket umfas­sende Maßnahmen für mehr Klimaschutz präsentiert, denn auch Europa hat sich auf den Weg in Richtung Klimaneutralität gemacht.

Wir gehen diesen Weg mutig voran. Das Fit-for-55-Paket zeigt auf, dass die Ziele, die sich die österreichische Bundesregierung gesetzt hat, gut in diesen europäischen Kon­text passen: vom Ausbau der erneuerbaren Energien, den wir in Österreich als euro­päischer Vorreiter vorantreiben, über Maßnahmen für eine Bepreisung von CO2 bis hin zum Umstieg auf die emissionsfreie Mobilität. (Bundesrat Steiner: ... Belastung der Bürger! Gratuliere!) Wir werden 2040 eines der ersten klimaneutralen Länder Europas sein. (Beifall des Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Steiner: Da klatscht nur einer!)

Wir werden mit erneuerbaren Energien unser Klima schützen und mit einem sorgsamen Umgang mit wertvollem Boden die Vielfalt unserer Natur erhalten. (Bundesrat Hübner: ... zu Fuß gehen! – Ruf: Frau Minister ...!) All diese Ziele finden sich in diesem Regierungsprogramm und all diese Ziele setzen wir als Bundesregierung auch um. (Bundesrätin Schartel: ... warum das die ÖVP ...! – Ruf: Keep cool!)

Unter diesen Vorzeichen habe ich bereits im vergangenen Jahr mit der Asfinag eine Evaluierung unseres Bauprogramms vereinbart. Wie Sie wissen, gibt sich die Asfinag gemeinsam mit dem Klimaschutzministerium jährlich ein Bauprogramm, in dem fest­gelegt wird, welche Projekte sie wie und wann umsetzt. Dieses Programm, und genau das ist ja in dem Zyklus enthalten, soll die Notwendigkeiten und Herausforderungen, vor denen wir stehen, bestmöglich abbilden. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Im Kampf gegen die Klimakrise kommt der Infrastruktur, kommen Straßen, Schienen eine ganz besondere Rolle zu, weil die Infrastruktur, die wir heute bauen, bestimmt, wie unser Verkehrssystem morgen funktioniert. Sie ist ausschlaggebend dafür, wie Men­schen mobil sind, welche Verkehrsmittel sie verwenden, wie klimafreundlich ihre Wege sein können (Bundesrat Steiner: Bevormundung!) und auch, wie gut sie sich ihre tägliche Mobilität leisten können. (Zwischenruf des Bundesrates Hübner. – Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.)

Es ist also unsere große Aufgabe und Verantwortung, in der Planung und mit den Inves­titionen in diese Infrastruktur sorgsam umzugehen, sodass sie den Anforderungen der Zukunft bestmöglich gerecht wird, und ich nehme meine Verantwortung als Ministerin für dieses Land sehr ernst. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Steiner: Ja, für ...!)

Die Richtschnur für unser tägliches Handeln ist unser gutes Regierungsprogramm. (Bundesrat Steiner: Das Schlechteste aus zwei Welten!) Wir haben daher die Kriterien für die umfassende Evaluierung dem Regierungsprogramm entnommen und stellen da­bei die zentralen Zukunftsfragen: Was bedeuten Infrastrukturprojekte für die Erreichung ambitionierter Klimaziele? Welche Auswirkungen haben sie auf den Verbrauch unserer Lebensgrundlage, unseres Bodens? Welche Einschnitte in unberührte Naturräume unseres Landes können wir zulassen, welche gilt es zu überdenken, sodass wir unseren Kindern noch etwas von unserem schönen Land mitgeben können? (Bundesrat Hübner: Deswegen ...!)

All diese Fragen stellen wir mit Blick auf diese Herausforderung, der sich die öster­reichische Bundesregierung im Moment stellen muss. Diese Umstände, diese Ziele sind vielfach neu, weil sich die Situation in unserer Welt rasant ändert und weil sich diese Regierung erstmals ernsthaft des Kampfes gegen die Klimakrise angenommen hat. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Steiner: Ja, mit Belastungen, nur Belas­tungen! 100 Prozent Belastung der Bürger, 0 Prozent Klimaschutz! 100 Prozent Belas­tung der Bürger!) Darüber hinaus stellen sich bei großen Infrastrukturprojekten auch bekannte Fragen: wirtschaftliche Interessen, Bedürfnisse in den Regionen und natürlich wichtige Überlegungen im Bereich der Verkehrssicherheit. All das sind Teile moderner Verkehrsplanung, und all das wird Eingang in die Evaluierung des Asfinag-Baupro­gramms finden, die wir zurzeit im Klimaschutzministerium gemeinsam mit der Asfinag durchführen.

Im Sinne einer tiefgehenden und guten Auseinandersetzung werden dabei selbstver­ständlich auch externe Expertinnen und Experten beigezogen, wo das erforderlich und sinnvoll ist. Um diese Evaluierung gut abzuschließen und ihrem Ergebnis nicht vorzu­greifen, haben wir mit der Asfinag vereinbart, bis zum Abschluss der Evaluierung im Herbst keine konkreten Baumaßnahmen bei den betroffenen Projekten vorzunehmen. (Zwischenruf des Bundesrates Hübner.) Selbstverständlich betrifft das nicht laufende Planungen, die im Sinne der Effizienz fortgeführt werden, auch keine Verfahren in den unterschiedlichen Stadien. Diese werden, so wie das gesetzlich vorgesehen ist, unter höchsten rechtsstaatlichen Grundsätzen von den jeweiligen Behörden und Gerichten geführt. Das Klimaschutzministerium kann und will darauf keinen Einfluss nehmen. (Bundesrat Steiner: Das hat ja gut funktioniert in der ..., die Rechtsstaatlichkeit!) Auch Bautätigkeiten bei Projekten, die sich bereits in Bau befinden, werden selbstverständlich fortgeführt; ein sorgsamer Umgang mit Steuergeld ist unser aller Priorität.

Lassen Sie mich kurz noch einmal auf die Größe der Entscheidungen eingehen, vor denen wir im Moment stehen: Wenn wir heute unser Mobilitätssystem gestalten, dann wirken diese Pläne, diese Straßen oder Schienen erst in Jahren oder Jahrzehnten. Sie wirken dann allerdings bestimmt, sie geben also vor, wie wir uns verhalten werden. Wir leben in einer Welt, in der sich viel rasant verändert. Gerade die Klimakrise (Ruf bei der FPÖ: Was für eine Krise?) und die Wucht, mit der sie uns zunehmend bedroht, haben sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Was wir heute tun, soll also im Sinn zukünftiger Generationen wohlüberlegt sein. Entscheidungen, die wir heute treffen, bestimmen grundlegend Entwicklungen in der Welt von morgen, und wir alle wissen, dass wir, wenn wir Entscheidungen zu schnell treffen, das dann später hin und wieder auch bereuen. (Bundesrat Hübner: ... evaluieren wir jetzt nur mehr!)

Nachdenken ist also wertvoll, und diese Evaluierung und die wenigen Monate, die wir nun damit verbringen, sind gut investierte Zeit, denn nichts wird uns am Ende so teuer zu stehen kommen, wie jetzt die falschen Entscheidungen zu treffen. Es gibt Dinge, die sind unwiederbringlich, wenn wir sie einmal zerstört oder verändert haben; sich dafür zu entscheiden, muss gut begründet und bewusst sein.

Der Kampf gegen die Klimakrise besteht aber aus vielen unterschiedlichen Bausteinen. Er betrifft die Mobilität, die erneuerbaren Energien und er betrifft auch ein faires Steuer­system. Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung deckt dieses breite Spektrum an Herausforderungen gut ab, und ich als Ministerin will meinen großen Teil dazu beitragen, damit wir in zehn, in 20 Jahren stolz darauf sein können, wie dieses Land, wie Österreich für mehr Klimaschutz eingetreten ist. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Ich durfte Ihnen heute am Vormittag schon einen ersten sehr großen Schritt prä­sen­tieren. Sie haben heute hier das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beschlossen – ein großes Danke dafür! (Bundesrat Steiner: Und Autofahrer abgezockt!) – und damit den Weg zu einer grünen Energiezukunft frei gemacht. Wir werden in Österreich 2030 100 Prozent unseres Stroms aus Sonne, aus Wind, aus Wasserkraft und Biomasse produzieren und damit den ersten Sektor, die Energie, in Österreich klimaneutral machen. Wir tun all das mit strengen Kriterien zum Schutz unserer Naturräume und Flussjuwele, und zwar eingebettet und als Voraussetzung für die Förderung – auch das ist in Österreich neu.

Wir arbeiten an einer umfassenden und grundlegenden Reform unseres Steuersys­tems – mit der ökosozialen Steuerreform wird im nächsten Jahr Klimaschutz für die Menschen in diesem Land günstiger –, und wir geben klimaschädlichem CO2 einen fairen Preis, damit in Zukunft jene etwas finanziell beitragen, die unser Klima ganz be­wusst schädigen, und die große Mehrheit, die sich klimafreundlich verhält (Bundesrat Steiner: Also der kleine Autofahrer, die sollen auch zahlen! Das haben Sie ...!), davon auch finanziell profitiert. Dabei achten wir ganz bewusst und gezielt darauf, dass die Veränderung sozial gerecht gestaltet wird, indem wir beim Umsteuern auch entlasten. Darüber hinaus haben wir das mit der Senkung des Einkommensteuersatzes auf niedrige Einkommen bereits umgesetzt.

Soziale Gerechtigkeit ist auch ein zentrales Schlagwort beim Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieformen. Moderne Heizungen und Sanierungen sparen nicht nur Betriebskosten, gerade bei all jenen, die ohnehin wenig haben, sondern wir unter­stützen auch gerade einkommensschwache Haushalte ganz gezielt mit einem Förder­paket, das die einmalige Investition beim Umstieg mit bis zu 100 Prozent unterstützt – für all jene, für die diese Investition eine nicht stemmbare Hürde ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir leben in einem schönen Land, und wir leben auf einem schönen Planeten, aber wir haben nur diesen einen. Daraus ergibt sich der große Auftrag, vor dem wir alle gemeinsam stehen: auf die Grundlage unseres Lebens aufzu­passen, nicht zu zerstören, was uns erhält. Das ist vernünftig, das sagt uns allen der Hausverstand. Nichts anderes heißt Klimaschutz: Wir bauen unser Land um, um unser Leben zu bewahren. Wir machen jetzt den Unterschied, um das Morgen zu erhalten. Ich freue mich auf diese Aufgabe, ich bin stolz darauf, einen Teil dazu beitragen zu können, und ich weiß, ganz vielen von Ihnen geht es genauso, denn wir alle teilen die Verant­wortung für die Zukunft unserer Kinder.

Genau in diesem Sinn freue ich mich, noch Ihre Fragen beantworten zu können. (Bun­desrat Ofner: Bitte die ...!)

Zur Frage 1:

Die Bearbeitung und Erstellung des Sechsjahresprogramms ist ein laufender und rollierender Prozess, dieser wird nach Abschluss der Evaluierung in seiner Gesamtheit veröffentlicht und vorgestellt.

Zur Frage 2:

Sie finden einen Überblick über die Baumaßnahmen auf der Homepage der Asfinag – öffentlich einsehbar. Neubauprojekte, die noch nicht in Umsetzung sind, befinden sich wie bereits gesagt aktuell in der Evaluierung.

Zur Frage 3:

Ich darf Sie auch dazu auf die Homepage der Asfinag verweisen. Es gibt Planungen zu allen Projekten, da diese oft schon jahrelang in Planung sind.

Zur Frage 4:

Ich darf dazu auf die Ausführungen gerade eben in meinem Eingangsstatement verweisen. Der Prozess wird im Herbst abgeschlossen sein. Auf laufende Verfahren habe ich keinen Einfluss, diese liegen in einigen Bereichen auch in Länderkompetenz und laufen weiter. Die Evaluierung dient gerade dem Zweck, den sorgsamen Umgang mit Steuergeld zu gewährleisten.

Zur Frage 5:

Es handelt sich um keine gesellschaftsrechtliche Weisung, vielmehr ist es eine in ge­setzlichen beziehungsweise vertragsrechtlichen Regelwerken normierte Abstimmung und Einvernehmensherstellung. Diese Regelwerke sind das Asfinag-Gesetz, das Asfinag-Ermächtigungsgesetz und insbesondere der Fruchtgenussvertrag.

Zur Frage 6:

Interne Angelegenheiten des Unternehmens sind insbesondere Aufsichtsratssitzungen. Die Aufsichtsräte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Zu den Fragen 7 und 8:

Ich darf Sie dazu auf das Regierungsprogramm verweisen, darin sind alle geplanten steuerlichen Maßnahmen enthalten. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Das ist ein Witz, diese Anfragebeantwortung! Lesen können wir selber auch!)

Zur Frage 9:

Die Einnahmen aus der NoVA sind Teil des Gesamtbudgets des Bundes ohne Zweckbindung für einzelne Projekte.

Zu den Fragen 10 und 11:

Im Zentrum steht die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Bezüglich Maßnahmen dazu darf ich auf das Regierungsprogramm und die kürzlich veröffentlichte Verkehrs­sicher­heits­strategie 2021 bis 2030 verweisen.

Zur Frage 12:

Das Grundprinzip ist, dass der jeweilige Straßenerhalter Strafgelder bekommt. Das sind in Österreich daher verschiedene Stellen: die Asfinag, die Gemeinden, die Länder. Dazu gibt es auch Sonderregelungen zur weiteren Verteilung dieser Gelder. Die Regelung zur Verwendung der Strafgelder findet sich in § 100 StVO. Die Einnahmen aus Verkehrs­strafen sind für die Straßenerhaltung, die Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung und für Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung zu verwenden. (Bundesrätin Schartel: ... dann bauts keine Straßen mehr!)

Zu den Fragen 13 bis 15:

Grundlage für Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß StVO sind § 43 Abs. 1 und Abs. 2. Bei der Umsetzung durch die zuständigen Behörden stellt die Rechtsprechung strengste Anforderungen im Hinblick auf die Verordnungsgrundlagen und ihre Ermitt­lung. Wir erhalten vonseiten der Länder und Gemeinden eine Vielzahl von Forderungen bezüglich einer Herabsetzung der Geschwindigkeiten zwecks Reduktion von Verkehrs­lärm und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine Zuständigkeit des Bundes hinsichtlich solcher Wünsche und Forderungen besteht wie ausgeführt nur hinsichtlich des hoch­rangigen Straßennetzes des Bundes; auch insoweit sind aber die beschriebenen Anfor­derungen der Rechtsprechung zu beachten.

Zur Frage 16:

Wir befinden uns derzeit in der regierungsinternen Abstimmung; sobald diese abge­schlos­sen ist, werden wir den Entwurf unverzüglich in Begutachtung schicken.

Zur Frage 17:

Der Entschließungsantrag „Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolks­be­gehren“, Entschließungsantrag 48/AEA, enthielt die Aufforderung, genanntes Gut­achten in Auftrag zu geben. Das Bundesministerium für Klimaschutz ist dieser Auffor­derung nachgekommen. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, den Schlussfolgerungen näher­zutreten, ist, wie bei jedem Gesetz, eine verfassungskonforme Umsetzung zwei­felslos notwendig. Der Bundesregierung steht hierfür beispielsweise der Verfassungs­dienst zur Verfügung.

Zur Frage 18:

Eine derartige Maßnahme ist nicht in Diskussion.

Zur Frage 19:

So eine Maßnahme ist mir nicht bekannt und war zu keinem Zeitpunkt in Diskussion.

Zu den Fragen 20 und 21:

Es gibt auf allen Straßen im hochrangigen Straßennetz des Bundes bereits eine flächen­deckende Maut. Die Lkw-Maut und die Vignette für Pkw sind etablierte und akzeptierte Systeme. Bezüglich Straßen im untergeordneten Netz liegt die Zuständigkeit bei den Ländern und Gemeinden.

Zur Frage 22:

Die Grundlage für die Einhebung der Maut für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist das Bundesstraßen-Mautgesetz. Dieses Bundesstraßen-Mautgesetz enthält keine Ausnahme für Pkw mit Elektroantrieb. (Bundesrat Steiner: Die Frage ist, ob es geplant ist! Was sind denn das für Antworten? – Bundesrätin Schartel: Geplant!)

Zur Frage 23:

Die Klimakrise und der Erhalt der Biodiversität sind die wesentlichsten Herausfor­derun­gen unserer Zeit, denen wir uns widmen müssen. Dass der Umbau unseres Energie­systems naturverträglich sein muss, ist zweifellos eine der zentralen Voraussetzungen. (Bundesrat Steiner: Eine Frechheit!) In diesem Kontext sind Zweitwohnsitzprojekte und der Ausbau heimischer Energieerzeugung wahrscheinlich unterschiedlich zu bewerten. (Bundesrat Steiner: Eine bodenlose Frechheit, diese Antworten!) Wiewohl die Kom­petenzen für Naturschutz und Raumordnung bei den Bundesländern liegen, bin ich der Meinung, dass man diese Fragen nur durch einen offenen und transparenten Diskurs lösen kann. Projekte zum Ausbau heimischer und sauberer Energieerzeugung weisen in der Mehrheit eine große Zustimmung auf. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs über­nimmt den Vorsitz.)

Zur Frage 24:

Gemäß dem Regierungsprogramm und dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz beträgt das Ausbauziel bei der Windkraft 10 Terawattstunden. Damit entfallen fast 40 Prozent des bis 2030 relevanten Ausbaus auf die Windkraft. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.36

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile ihm dieses.