17.18

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsident! (Bundesrätin Schumann: -in!) Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Frau Bundesminister, mit welcher Präpotenz und Abgehobenheit Sie unsere Fragen beantworten, ist unglaublich (Beifall bei der FPÖ) und erweckt bei mir den Eindruck, dass Sie das gleiche Intelligenzniveau haben wie der Klubobmann der Grünen im Tiroler Landtag Gebi Mair. (Bundesrätin Zwazl: Hallo! Hallo! – He-Rufe bei den Grünen.) Der hat, als es um die Autofahrer gegangen ist, auf Servus-TV gesagt: Die paar Arschlöcher halten wir auch aus! – So kommt mir das vor. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Unglaublich! Das ist Grün! – Bundesrätin Steiner-Wieser: Das ist Grün! – Bundesrätin Zwazl: Das ist zu viel! – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wie heute beim Tagesordnungspunkt zur Änderung des Führerscheingesetzes in meiner Rede bereits erwähnt, spürt man förmlich – ich kann es nur immer wieder wiederholen – den Hass hauptsächlich der grünen Seite der Bundesregierung auf die anständige österreichische Bevölkerung, die auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Unter dem Titel Klimawandel verordnen Sie den Straßenbaustopp, so wie vorhin be­sprochen, veranlassen exorbitante Steuererhöhungen, veranlassen Verdoppelungen von Strafgeldern für alle. Nicht einmal Ihr eigener Experte hat mir im Ausschuss sagen können, wie viele Straßenrennen es gibt. Ich will heute noch einmal richtigstellen, wie ich es gemeint habe: Wir können nicht aufgrund dessen, dass vier oder fünf oder sieben Personen Straßenrennen veranstalten, die gesamte österreichische Bevölkerung bestrafen. Mir konnte bis heute niemand sagen – aber vielleicht können Sie mir es jetzt sagen, Frau Bundesminister –, warum die gesamte österreichische Bevölkerung für Per­sonen, die Straßenrennen veranstalten, bestraft wird. Ich selber stehe dafür, dass die Personen, die Straßenrennen veranstalten, die härteste Strafe bekommen, aber nicht die gesamte österreichische Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie veranlassen Gesetze für die Stärkung der Verbreitung sauberer und energie­effizien­ter Straßenfahrzeuge, die es am Lkw-Sektor mitsamt Infrastruktur aufgrund Ihres Ver­schlafens in Österreich noch nicht einmal gibt. Diese Vorlage kommt unter Tagesord­nungspunkt 18 heute noch zur Abstimmung.

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben richtig gehört: Der erste Bezugszeitraum beginnt am 3. August 2021. Der Mindestanteil an sauberen Straßenfahrzeugen für die­sen Bezugszeitraum beträgt 38,5 Prozent für saubere leichte Straßenfahrzeuge, 10 Pro­zent für saubere schwere Straßenfahrzeuge und 45 Prozent für saubere schwere Straßenfahrzeuge der Klasse M3; im nächsten Bezugszeitraum ab 2026 wird er sogar auf unglaubliche 65 Prozent erhöht. Dann kommt aber der Überhammer: Für jedes vom Auftraggeber im Bezugszeitraum beschaffte, eingesetzte nicht saubere Straßenfahrzeug werden folgende Höchstgrenzen für die Strafen vorgesehen: 25 000 Euro für ein leichtes Straßenfahrzeug, 125 000 Euro für ein schweres Straßenfahrzeug und 225 000 Euro für ein nicht emissionsfreies schweres Straßenfahrzeug. – Unglaublich! (Beifall bei der FPÖ.)

Zu diesem Thema sei gesagt, dass ich gemeinsam mit Norbert Hofer als Verkehrs­minister im Juni 2019 mit der Firma Linde Gas und mit Hyundai Österreich bezüglich Infrastruktur für ein Wasserstofftankstellennetz gesprochen habe. Fertige Tankstellen­systeme waren schon auf Lager, und die Möglichkeit der Lieferung von bis zu 1 000 Hyundai-Lkw mit Wasserstoffantrieb bestand. Doch leider, aufgrund des Ver­sa­gens der Expertenregierung und der anschließend folgenden türkis-grünen Belastungs- und Grundrechtsbeschneidungsregierung stehen in den nächsten Monaten viele Ge­meinden und Straßenmeistereien vor großen Problemen, da von Ihrer Seite nichts vor­bereitet ist, außer dass Sie ein Gesetz verabschieden, welches mit 3.8.2021 Gültigkeit erlangen soll und die Beschaffung dadurch Richtung E-Lkw geht, die aber zum Beispiel für Schneeräumzwecke völlig ungeeignet sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Für mich schaut diese ganze Geschichte – ich will das zur späten Stunde abkürzen, die Straßenbauevaluierungen sind schon besprochen worden – wie eine Trotzreaktion aus, weil Bundesländer wie Niederösterreich und Burgenland andere Vorstellungen bezüglich 1-2-3-Klimaticket haben. Ich weiß es nicht, aber Sie können das vielleicht beantworten.

Seit vielen Jahren bin ich der Meinung, dass der gesunde Antriebs- und Energie­for­menmix der richtige ist. Warum? – Weil jede Form Vorteile und Nachteile mit sich bringt und zum prinzipiellen Ja zum Klimaschutz mit Hausverstand eine breite Palette an Maß­nahmen gehört, die aber nicht zulasten der Konsumenten und Unternehmer gehen darf. Dies ist der wesentliche Unterschied zwischen uns Freiheitlichen und Ihnen und Ihrer grünen Fraktion, Frau Minister. (Beifall bei der FPÖ.) Auch der ÖAMTC schlägt in die gleiche Kerbe wie wir und meint, dass wir nur mit Technologieoffenheit und nicht mit Verbots- und Belastungskultur oder Regenbogenfarbenschutzwegen Klimaziele erreichen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Die von mir und uns seit vielen Jahren geforderte Nutzung von alternativen Kraftstoffen macht Ihre Verbrennerverbotswillküraktionen und NoVA-Erhöhungswillküraktionen über­flüssig. Nach all den Diskussionen über ein mögliches Verbot von Verbrennungsmotoren habe ich erfreulicherweise den Gesinnungswandel der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gestern bei dem unter dem Titel Fit for 55 vorgestellten Paket an Ge­setzentwürfen festgestellt und vernommen, dass es den Kfz-Herstellern überlassen bleiben sollte, ob sie die CO2-Emissionen der Autos oder der Kraftstoffe reduzieren. Dieser technologieneutrale Ansatz, den auch wir fordern, ist der richtige Weg, die Klimaziele auch tatsächlich zu erreichen, denn nachhaltig produzierte Kraftstoffe mit einem geringen CO2-Fußabdruck wirken unmittelbar in der Bestandsflotte. Sie senken damit die tatsächlichen CO2-Emissionen auf der Straße. Aufgrund dessen und zum Schutz von Millionen von Österreichern, zum Schutz des Werterhalts für hierzulande zugelassene Benzin- und Diesel-Pkw fordere ich Sie nochmals auf, alles zu tun, um die Produktion von E-Fuels zu forcieren und die NoVA-Erhöhung zurückzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine intelligente Verkehrsministerin würde ihren Fehler zugeben, daher stellen die unter­zeichneten Bundesräte folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rücknahme der Nova-Erhöhung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die am 19. Dezember 2020 beschlossene Er­höhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) rückgängig gemacht wird, sowie dass bei einer allfälligen Neuregelung soziale Kriterien berücksichtigt werden.“

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Nun zum nächsten Brocken, der nächsten Hassaktion: Für Autos, die ab dem 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, sieht das Gesetz eine Erhöhung der motor­bezo­ge­nen Versicherungssteuer vor. Wir lehnen die Erhöhung der motorbezogenen Versiche­rungssteuer, die, so wie die NoVA-Erhöhung, vor allem Familien und Wirtschafts­treibende trifft, generell ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders absurd ist diese jedoch, wenn sie Fahrzeuge betrifft, für die es keine Alter­native im Bereich E-Autos gibt, oder Fahrzeuge, die schon lange vor der Erhöhung bestellt wurden, aber aufgrund von langen Lieferzeiten erst nachher zugelassen werden können. Im vorliegenden Fall, der mir zugespielt wurde, betrifft es ein Wohnmobil mit Kosten von circa 50 000 Euro. Die Lieferzeit beträgt mehr als ein Jahr: Bestellung vor einem Jahr – 2020 –, Lieferung Dezember 2021 oder Jänner 2022. Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist neben der NoVA noch die motorbezogene Versicherungs­steuer um das Dreifache erhöht worden. Da geht es um eine Größenordnung von 1 000 Euro pro Jahr. Bei der durchschnittlichen Nutzung von so einem Wohnmobil, die 20 Jahre beträgt, sind das unglaubliche 20 000 Euro. (Bundesrat Steiner: Ein Wahn­sinn! Wahnsinn! Unsozial! – Bundesrätin Steiner-Wieser: Unglaublich! Unsozial!) Die einzige Alternative wäre ein Elektrowohnmobil – die sind ja befreit. So etwas gibt es aber noch gar nicht am Markt, da ja die schwere Batterie bei einem Wohnmobil bis 3 500 Kilo einen vernünftigen Ausbau verhindert!

Ich empfinde es als bodenlose Frechheit, eine solche Regelung so überfallsartig zu treffen, vor allem wenn man überhaupt keine Alternative hat. Im Brief schreibt der Wohn­mobilkäufer an uns: Die Volksanwaltschaft ersuche ich, diese gesetzliche Regelung, die auf den Umstieg auf E-Mobilität abzielt, zu prüfen. Vergessen wurde aber, dass im Bereich ausgebaute Wohnmobile derzeit überhaupt noch keine Modelle mit E-Motor angeboten werden und demzufolge ein Umstieg überhaupt nicht möglich ist. De facto stellt die Regelung einfach eine exorbitante Ungleichbehandlung bei der Steuer­erhöhung dar, welche anders als bei anderen Kfz alternativlos und damit auch verfassungswidrig sein dürfte. – Zitatende.

Daher stellen die unterzeichneten Bundesräte den Entschließungsantrag, der Bundesrat wolle beschließen: Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefor­dert, die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer rückgängig zu machen, um insbesondere Härtefälle, wie in der Begründung dargestellt, zu vermeiden. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun ,wie angekündigt, zum Schluss noch zum Thema Straßenbau: Wie ich in Ihrem Lebenslauf auf der Parlamentshomepage eingesehen habe, begann Ihre Karriere, Frau Minister, in Wien Neubau mit der Leitung des Büros der Bezirksvorstehung. Das ist ein Bezirk, der meinem Wissen nach schon seit längerer Zeit in grüner Hand ist. Man merkt es auch – merken in dem Sinne, dass dieser Bezirk nur so vor Umleitungen, Blumen­kisten auf der Fahrbahn und irreführenden Einbahnregelungen strotzt, mit dem Ziel, alles zu tun, um den Autoverkehr zu blockieren.

Könnte man den durch die grüne Politik verursachten CO2-Ausstoß im Bezirk messen, dann würde man feststellen, dass dieser um ein Vielfaches höher ist als in einem normal geführten Bezirk, wo auf idealen Verkehrsfluss und damit höhere Luft- und Lebensqualität geachtet wird. Der Vorteil, den Sie in Wien VII haben, ist, dass der öffentliche Verkehr durch Straßenbahn, Autobus und U-Bahn gewährleistet ist. Übertragen wir nun aber Ihre Straßenblockadepolitik in den ländlichen Raum: Dort gibt es keine Straßenbahn, keine U-Bahn, keine Schnellbahn, bestenfalls einen Autobus, der in den meisten Fällen etwa stündlich fährt. Aufgrund dessen benötigt die Bevölkerung in den meisten Fällen einen Pkw, mit dem die Leute idealerweise nicht auf dem Feldweg fahren, sondern auf aus­gebauten Bundestraßen, Schnellstraßen und Autobahnen.

In der Stadtgemeinde Poysdorf in meinem Heimatbezirk Mistelbach hatten wir bis vor drei Jahren ein massives Problem. Da aufgrund – schön ausgedrückt – seltsamer Lebe­wesen, die grün angestrichen waren, der Autobahnausbau der A 5 behindert wurde, fuhren täglich 3 900 Lkw und 22 000 Pkw durch eine 7 Meter breite, stark ansteigende Engstelle, weshalb man jeden Tag hinter der Kellereingangstüre, von der Kellerstiege Gummi- und Feinstaubteile – ein halbes Literglas voll – zusammenkehren musste. Nachdem die Autobahn fertiggestellt werden konnte, stieg die Lebensqualität in der Stadt um ein Vielfaches, und der Tourismus und der Wirtschaftsstandort florieren auch entlang der A-5-Anrainergemeinden. – Das ist vernünftige Verkehrs- und Umweltpolitik nach freiheitlichem Hausverstand! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, ich hoffe, das ist nach meinen Erklärungen jetzt auch für Sie schlüssig: Es ist im ländlichen Raum nicht möglich, dass in jeder Gemeinde die Schnellbahn oder die U-Bahn fährt. Wir brauchen im ländlichen Raum auch den Ausbau des Straßennetzes.

Ich will jetzt nicht sämtliche Projekte, neue Straßenbauprojekte oder Verkehrs­sicher­heitsprojekte wiederholen, darüber wurde heute schon mehrmals gesprochen. Mir ist aber wichtig, noch auf eines hinzuweisen: Im Weinviertel geht es – die Petition liegt jetzt im Parlament auf, und ich bitte, das auch zu unterstützen – um den vierspurigen Voll­ausbau der S 3 zwischen Stockerau und Hollabrunn. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.32

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Herr Bundesrat Bernard, eine Frage: Sie haben zwei Entschließungsanträge genannt, es wurde jedoch nur einer schriftlich eingereicht. War das ein Versehen? – Okay, das war ein Versehen.

Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Rücknahme der Nova-Erhöhung“ ist somit genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Egger. Ich erteile ihm dieses.