19.05

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Kartell- und Wettbe­werbsrechts-Änderungsgesetz soll eine EU-Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wett­bewerbsbehörden umgesetzt werden – und das gelingt mit diesem Gesetz wohl nicht.

Das Kartellrecht soll den neueren Entwicklungen im Wirtschaftsleben angepasst werden. Das wäre auch dringend notwendig, denn wir wissen, wie rasch sich die globalisierte Wirtschaft wandelt, wie groß die Zentralisierungstendenzen großer Konzerne sind, um den Markt zu beherrschen. Wir sehen das ja auch, es besteht jetzt schon eine ungeahnte Marktmacht großer Konzerne zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten, zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch zulasten kleinerer Betriebe. Da ist wirklich höchste Aufmerksamkeit geboten.

Die Europäische Union hat diesen Auftrag angenommen und diese Richtlinie erlassen, die nun nationalstaatlich umzusetzen ist, denn die Politik, die Rechtsordnung muss selbstverständlich mit den wirtschaftlichen Entwicklungen Schritt halten. Die Rechtsord­nung muss also angepasst werden und es muss ein entsprechender Rahmen entwickelt werden, damit der Markt wirklich funktionieren kann, damit es eben keine Marktver­zerrungen gibt und damit Fairness besteht – wie gesagt, auch für kleinere Betriebe, die in dieser Richtlinienumsetzung offensichtlich eine untergeordnete Rolle spielen.

Es geht darum, wirksame Kontrollen und auch effiziente Sanktionen zu schaffen. Die Richtlinie gibt zum Teil sehr konkrete Vorgaben, was auch durchaus Sinn macht, wie etwa Kronzeugenprogramme. Natürlich gibt es aber, wie es in der Natur einer Richtlinie liegt, einen entsprechenden nationalstaatlichen Umsetzungsspielraum, der in Österreich leider sehr konzernfreundlich ausgefüllt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Bundesregierung stellt sich offensichtlich leider auf die Seite der großen Konzerne, indem beispielsweise die Bundeswettbewerbsbehörde sprichwörtlich an die kurze Leine genommen wird: Zum einen ist ressourcenmäßig die personelle und auch finanzielle Ausstattung absolut unzureichend. Es gibt keine Budgethoheit, und somit besteht eine volle Abhängigkeit wie bei einer nachgeordneten Dienststelle. Zum anderen ist zu kri­tisieren, dass die Bundeswettbewerbsbehörde im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist, geführt von einer Wirtschaftsministerin, die sich laufend berichten lassen will, was dort gerade vorgeht, um nur ja nicht die politische Kontrolle zu verlieren.

Frau Ministerin, Unabhängigkeit schaut anders aus! Deshalb sind wir gegen diese Regie­rungsvorlage. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09

Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses.