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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Sehr geehrter Herr Kollege! Geschätzte ZuseherInnen! Die Umsetzung dieser Richtlinie und die Reform des Insolvenzrechts kommen eigentlich zur rechten Zeit, kann man sagen, denn wir befinden uns in der Coronakrise, die für viele Personen auch wirtschaftliche Herausforderungen bedeutet, und es kann natürlich sein, dass einige Unternehmerinnen und Unternehmer diese Krise nicht so gut bewältigen konnten.

Zur Krisenbewältigung gehört aber auch immer ein gutes Insolvenzrecht. Dieses zeich­net sich dadurch aus, dass Unternehmen in Schwierigkeiten nach Möglichkeit rasch saniert werden können. Wenn das leider nicht möglich ist, dann geht es auch darum, dass Unternehmen rasch geschlossen werden können. Deswegen steht diese Insol­venzrechtsreform unter dem Motto zweite Chance. Wir haben nämlich ein Restruktu­rierungsverfahren für Unternehmen eingeführt, das es erleichtert, dass Unternehmer und Unternehmerinnen rasch ihre Unternehmen restrukturieren können, und somit eine zweite Chance für Unternehmen bietet – das Ganze ohne Zustimmung aller Gläubiger. Das ist deswegen entscheidend, weil es ja immer schwierig ist, die Zustimmung aller Gläubiger für einen Restrukturierungsplan zu bekommen. Daher finde ich es sehr gut, dass wir in diese Restrukturierungsmöglichkeit diese zweite Chance eingebaut haben, eben dadurch, dass nur die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger notwendig ist.

In den Fällen, in denen es sich nicht ausgeht, geht es darum, dass die Unternehmen schnell geschlossen werden können, und da stellen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer die Frage: Wie geht es dann weiter? Deswegen haben wir auch die Ent­schuldungsfrist von fünf auf drei Jahre heruntergesetzt, und zwar nicht nur für das Unternehmen an sich, sondern auch für die Privaten. Somit haben wir eine Gleich­schaltung sowohl von Unternehmern als auch Privaten, weil es ja sehr oft so ist, dass gerade bei Klein- und Mittelbetrieben die Gesellschafter meistens auch persönlich haf­ten. Und wenn beide nach drei Jahren entschuldet sind, bedeutet das eine zweite Chance, neu zu starten, eine zweite Chance, vielleicht wieder neu zu gründen, wieder unternehmerisch tätig zu werden.

In Gesprächen, die ich in der Vergangenheit mit zahlreichen Start-up-Unternehmern, zahlreichen Jungunternehmern geführt habe, ist mir gesagt worden, dass es gerade jetzt nach der Krise für sie wichtig ist, dass sie sich rasch entschulden können, damit sie auch wieder neu gründen, wieder neu starten können.

Insofern glaube ich, dass wir mit diesem neuen Insolvenzrecht, mit der Ermöglichung einer zweiten Chance die Folgen der Pandemie auch sozialpolitisch etwas abfedern und somit auch diesen wirtschaftlichen Neustart etwas fördern können, sowohl für Unter­nehmer als auch für Private. Ich bitte Sie daher, diesem Vorhaben nicht entgegen­zutre­ten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

20.04