10.54

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! (In Richtung Bundesminis­ter Kocher:) Schön, dass Sie uns auch zu diesem Thema kurz die Ehre geben, Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ! Heute wäre es so weit: Im EU-Ausschuss habt ihr noch eine Mitteilung zu den Digital Services eingebracht, und jetzt lasst ihr ein paar Dinge völlig ungeschoren durchgehen und stimmt dem zu.

Was uns hier stört, ist, dass die Netzsperren kein Thema dieser Novelle sind, nachdem deren Bearbeitung immerhin drei Jahre Zeit gehabt hat. Wenn wir auf der einen Seite Netzsperren haben, dann müssen wir auf der anderen Seite die Zensur verhindern und für Netzneutralität eintreten. Auch das gibt es in diesem Gesetz nicht – man kann ja diskutieren, ob es rechtens war oder nicht, dass man Trump seinerzeit aus Facebook rausschmiss; wir sind der Meinung, das entscheidet keine Firma, sondern das müssten eigentlich Gerichte entscheiden –, all diese Dinge fehlen.

Nun, nach diesen drei langen Jahren der Überarbeitung gibt es natürlich gute Gründe dafür, aber auch solche, warum wir dagegen sind. Noch einmal an die FPÖ: Denkt darüber nach, ob ihr nicht eurem vorgestrigen Antrag aus dem EU-Ausschuss folgt, und seht, dass die Nichtbehandlung von Netzsperren beziehungsweise die Netzneutralität Themen sind, die euch gemäß eurem eigenen Antrag im EU-Ausschuss eigentlich ein anderes Abstimmungsverhalten empfehlen!

Ich bin immer ein positiver Mensch – Sonja (in Richtung Bundesrätin Zwazl), das weißt du –, deshalb sage ich einmal das Positive dieses Gesetzes, nämlich dass es zu einer Klärung dessen kommt, was Klein- und Kleinstbetriebe sind – das hatten wir nicht im alten Gesetz, das wurde jetzt an österreichische Realitäten angepasst –, und vor allem, dass durch dieses Gesetz kleinere Unternehmen bessergestellt beziehungsweise gleichgestellt werden: Das ist positiv.

Auch die Haftungsregeln wurden verbessert, aber das immer noch große Problem ist, dass viele Personen in der Praxis eigentlich durch Billigtarife und Kampagnen mit Billig­preisen motiviert werden, diese anzunehmen, und später dann, nachdem das ange­nommen worden ist, werden die Geschäftsbedingungen einseitig verändert. Da hätten wir doch etwas mehr an Konsumenten- und Konsumentinnenschutz verlangt (Beifall bei der SPÖ), und auch, dass die Anbieter bei Auflösung von Verträgen das nicht einseitig mit Abschlagszahlungen behaften. Das geht einfach nicht, das ist ein großes Minus! – Vor allem aber – noch einmal – kann der Anbieter diese Tarife, zu denen er geworben hat, nicht nach Belieben und einseitig erhöhen.

Kommen wir noch zu einer delikaten Frage, das ist die Auskunftspflicht, die Informations­pflicht über die Abfrage meiner Standorte. Wenn ich eine Notrufnummer wähle, entfällt im neuen TKG sozusagen die Informationspflicht, also ich weiß nicht, wer mich jetzt ab­gefragt hat. Das ist eine Datenschutzgeschichte und das wurde da in einer Novelle in Zeiten wie diesen, in denen wir alle so sensibel auf den Datenschutz achten, nicht prä­zisiert und nicht gelöst. Das ist schade.

Aufgrund dieser Mängelliste und auch deswegen, weil wir nicht wissen, wer dabei Stammdaten abfragt, werden wir dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.59

Vizepräsident Günther Novak: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm das Wort.