11.07

Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Das Jahr 2003 war das Jahr, in dem das TKG in seiner ursprüng­lichen Form erlassen worden ist – Kollege Schreuder hat das schon ausgeführt –, und wenn man sich ein bissl in das Jahr 2003 zurückversetzt, so ist das schon sehr ein­drucksvoll, finde ich: Das war das Jahr, in dem man Handys noch aufgeklappt oder auf­geschoben hat, als Farbdisplays und 0,1-Megapixel-Kameras ein echtes Kaufargument waren. Viele PDA-Hersteller haben damals selbst noch nicht an das Smartphone ge­glaubt.

In Österreich war damals knapp die Hälfte der Menschen online, 30 Prozent der Leute haben das Internet täglich genutzt – heute sind es drei Viertel aller Österreicherinnen und Österreicher. WLAN-Hotspots begannen zu boomen, und mit LinkedIn ist damals das älteste heute noch aktive soziale Netzwerk online gegangen, übrigens ein Jahr bevor Facebook online gegangen ist.

Es ist also das Telekommunikationsgesetz in dieser Zeit nicht nur volljährig geworden, wenn Sie es so nennen wollen, sondern ich glaube, wenn man sich den technologischen Fortschritt anschaut, dann kann man wirklich auch von einem neuen oder anderen di­gitalen Zeitalter sprechen.

Ich glaube, deswegen war diese grundlegende Überarbeitung notwendig. Aufgrund des Umfangs – es sind über 200 Paragrafen an Regelungen, die im TKG enthalten sind – und im Sinne der Übersichtlichkeit war es meiner Ansicht nach richtig, sich für den Weg der Neukodifizierung zu entscheiden. Mit dem TKG setzen wir nicht nur eine EU-Richt­linie um – da sind wir schon ein bisschen im Verzug, aber ich glaube, es war gut, dass wir uns diese Zeit genommen haben und auch diesen Weg eines breiten Prozesses un­ter Einbindung von vielen, vielen Stakeholdern gegangen sind –, sondern wir setzen mit dem TKG, das sich vielleicht ein bisschen technisch anhört, wirklich Neuerungen um, die jeden und jede in Österreich betreffen werden. Kollege Schreuder hat fünf Punkte beleuchtet. Ich darf mich auf drei Teilaspekte fokussieren.

Ein ganz wesentlicher Punkt betrifft den Ausbau des Breitbands und von Mobilfunk­netzen in ganz Österreich. Wir schaffen dafür, wenn Sie so wollen, heute die gesetzliche Grundlage.

Wir werden mit dem TKG Kooperationen zwischen Betreibern erleichtern, wir werden Koinvestitionen im Bereich des Netzausbaus ermöglichen. Damit kann man beispiels­weise in Zukunft auf die gemeinsame Nutzung von Sendemasten und andere Dinge fo­kussieren, die wirklich einen nachhaltigen Wettbewerb im ländlichen Raum ermöglichen sollen, die vor allem auch ermöglichen sollen, dass auch im ländlichen Raum ganz kräftig ausgebaut wird. Das wird dazu beitragen, dass wir unser Ziel, das wir uns gesetzt haben – ein durchaus ambitioniertes Ziel, nämlich Österreich flächendeckend bis 2030 mit gigabitfähigen Anschlüssen zu versorgen –, erreichen werden. Dazu stehen 1,4 Mil­liarden Euro an Mitteln für den Breitbandausbau zur Verfügung. Die Förderrichtlinien dazu sind, glaube ich, bereits erarbeitet, und ich hoffe, wir können bald mit dem ersten Fördercall starten. Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir hier Weichenstellungen in Richtung digitale Zukunft vornehmen.

Ein zweiter Aspekt betrifft die Einführung eines europaweiten Warnsystems für den Fall von Krisen, Verbesserungen im Zivilschutz und auch in der Funktionalität der Notrufe. Die Mobilfunkbetreiber werden künftig verpflichtet sein, im Katastrophenfall Warn-SMS an die Bevölkerung zu verschicken, und es wird – auch das ist bereits ausgeführt wor­den – beim Notruf 112 die Möglichkeit geben, den Notruf auch per SMS abzusetzen. Vielleicht fragen Sie sich: Warum nur beim Notruf 112? Warum bei den anderen Notrufe noch nicht? – Ich glaube, dazu muss man festhalten: Beim Notruf 112 liegt die Zustän­digkeit beim Bund, bei den anderen Notrufen liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Ich glaube aber, es gibt schon Signale aus dem BMI, dass man dieses System dann über­nehmen kann. Ich glaube, auch das wird ein wichtiger und richtiger Schritt sein.

Der dritte Aspekt, den ich ansprechen möchte, sind Verbesserungen im Konsumenten­schutz. Dabei geht es beispielsweise um Regelungen im Anbieterwechsel: Wenn man sich entscheidet, den Anbieter zu wechseln, dann gibt es in Zukunft ein bestimmtes Pro­zedere, das eingehalten werden soll, wobei es auch darum geht, den Internetzugang die ganze Zeit über zu gewährleisten.

Ein weiterer Punkt, der, glaube ich, ganz wesentlich ist: Bei einem Vertragsabschluss gibt es eine kompakte Zusammenfassung über die wichtigsten Inhalte, sodass man als Konsument ganz genau weiß: Worüber schließe ich ab? Wozu verpflichte ich mich?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das, was heute für Wasser-, Kanal- und Stromanschlüsse gilt, wird in Zukunft ganz klar Mobilfunk- und Breitbandanschlüsse betreffen. Mit dem TKG liegt uns ein umfassendes Paket vor, mit dem der Ausbau forciert werden wird und das zu vielen Vereinfachungen und Verbesserungen beiträgt. Ich möchte ein herzliches Dankeschön an alle sagen, die beteiligt waren, nämlich an unsere Frau Bundesministerin, an alle Stakeholderinnen und Stakeholder, und ganz besonders auch an meine Kollegin im Nationalrat Eva-Maria Himmelbauer. (Bundesrat Steiner: Danke!)

Abschließend darf ich noch einmal um breite Zustimmung werben. – Vielen Dank. (Bei­fall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

11.12

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Dr. Mi­chael Schilchegger. Ich erteile ihm das Wort.