12.14

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Frau Vorsitzende! Hoher Bundesrat! Bundesrat Lackner hat ja dargestellt, welche Kom­petenzen ich in diesem Bereich besitze im Wesentlichen beschränken sie sich auf Ausbildung und auf Ausbildungsnormen. Ich möchte dennoch auf die allgemeine Diskus­sion eingehen, Frau Gruber, insbesondere auch auf Ihren Redebeitrag. Sie haben viele Dinge dargestellt, die ja nicht vom Tisch zu wischen sind – gar keine Frage.

Insbesondere ist die Vielfalt der elementarpädagogischen Rahmenbedingungen in den Ländern, in den Gemeinden ein Thema. Aus diesem Grund gibt es aber auch eine 15a-Vereinbarung. Die jetzt laufende 15a-Vereinbarung hat uns Möglichkeiten gebracht, so etwas wie Vereinheitlichungen vorzunehmen. Dort sind beispielsweise die Weiterbil­dungstage, definierte und bezahlte Weiterbildungstage, aufgenommen worden. Es sind auch die sprachliche Frühförderung und, was ganz wesentlich ist, die Ausbildungsziele insbesondere im Bereich der unter Dreijährigen aufgenommen worden. – Soweit zu den 15a-Vereinbarungen.

Frau Schumann, Sie haben das ein bisschen abgetan und gesagt, auch die 140 Millio­nen Euro seien nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“.  Wissen Sie, ich habe einen etwas höheren Respekt im Umgang mit Steuergeldern. (Bundesrätin Schumann: 1,2 Milliarden!) 140 Millionen Euro, wohlgemerkt pro Jahr, Frau Schumann! Das ist schon eine ganz ansehnliche Summe, ich würde das nicht so als nichts wegwischen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Ich finde es ja sehr erfreulich, dass wir bei den grundsätzlichen Zielen eigentlich Konsens haben. Ich finde es schön, Frau Gruber, wenn wir in bestimmten Dingen Konsens ha­ben  das sollte man hervorstreichen. Wir wissen: Vorschulische Bildungseinrichtungen sind wertvoll. Sie sorgen dafür, dass Kinder ohne große Brüche gleichsam in die Volks­schule hineinwachsen. Sie sorgen nicht nur für Betreuung, sondern sie sorgen auch für eine frühkindlich adäquate Bildung. Das ist überhaupt keine Frage. Es ist wertvoll, wenn wir alle der Meinung sind, dass da etwas zu geschehen hat.

Wir brauchen die vorschulischen Einrichtungen auch aus einem zweiten Grund. Mein zweites Argument ist eines, das mehr mit meinem Vorberuf zusammenhängt, nämlich ein demografisches Argument. Wir befinden uns mitten in einem demografischen Wan­del. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Pension, und was das Bildungssystem verlässt, ist quantitativ gesehen um vieles, vieles schmäler als die geburtenstarken Jahr­gänge. Wir suchen Fachkräfte für die Pflege, wir suchen Fachkräfte für den Fernver­kehr – ich lese, uns gehen die Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen aus. Ich brauche und nehme gerne Lehrer und Lehrerinnen auf und so weiter, und so fort. Wir haben einen Fach­kräftemangel und müssen daher die Vereinbarkeitsproblematik berücksichtigen. Wenn wir mehr Frauen ermöglichen wollen – denn es betrifft in erster Linie Frauen –, erwerbs­tätig zu sein, dann müssen wir die Vereinbarkeit einlösen, und zur Vereinbarkeit gehört unzweifelhaft auch der Ausbau der vorschulischen Betreuungseinrichtungen.

Herr Lackner hat es aber vollkommen richtig gesagt: Bei all dem Ausbau brauche ich in diesem Mehrebenensystem die Länder und Gemeinden – gar keine Frage. Wir brauchen diesen Ausgleich. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn. Ich brauche sie! Schauen Sie bitte in die österreichische Verfassung, die Sie zu beachten haben! Sie dienen ja auch der österreichischen Verfassung. Dort ist die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Län­dern und Gemeinden im vorschulischen Bereich klar geklärt. Natürlich nehmen wir auch in der nächsten 15a-Vereinbarung Geld in die Hand, um entsprechende qualitative und quantitative Ausbauschritte zu fixieren – gar keine Frage. Das ist auch eine wichtige Sa­che.

Jetzt muss ich noch eines zum Arbeitskräftemangel sagen: Wir haben – da brauchen Sie ja nur bei der Statistik Austria nachzuschauen – etwa 30 000 qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesem Bereich. Wir bilden jährlich etwa 3 000 Absolventen in den Bafeps und Kollegs aus, also 3 000 pro Jahr bei 30 000 Mitarbeitern. Das heißt, in zehn Jahren hätten Sie im Prinzip für einen vollständigen Ersatz der Mitarbeiter gesorgt. Wahr ist auch – Frau Wolff, Sie haben das angeschnitten – die hohe Fluktuation in die­sem Bereich.

Einer meiner Vorredner hat auch die Gründe dafür angeführt. Die Gründe liegen in den Arbeitsbedingungen, in den Gruppengrößen und in der Bezahlung. Die Sozialpartner sind aufgerufen, da einheitliche Kollektivverträge zu machen. Wir haben 17 Kollektivver­träge in diesem Bereich. Frau Schumann, tun Sie doch etwas in dem Bereich, das ist ja gar nicht mehr eine Sache des Bundes! (Beifall bei der ÖVP. –Zwischenruf der Bun­desrätin Schumann.)

Ich kann aber gerne zur Kenntnis nehmen, dass Sie keine kollektivvertraglichen Ver­handlungen machen wollen, dass das der Bund übernimmt. Wenn ich das aus Ihrem Redebeitrag herausnehmen soll, nehme ich das gerne mit. (Bundesrätin Schumann: Herr Bundesminister ... das ist nicht fair ...!) Das wäre aber ein ganz großer Unterschied zu dem, was wir bisher hatten.

Was wir im Gesetzesvorschlag haben, für den ich um Ihre Unterstützung ersuche, sind Quereinstiegsmöglichkeiten. Es gibt, glaube ich, gar kein Argument gegen einen ver­stärkten Quereinstieg. Das bringt Menschen in eine Erwerbstätigkeit hinein, für die sie sich bewusst entscheiden. Einen Quereinstieg allgemeiner Natur, eine weitere inklusive Ausbildung in dem Bereich und letztlich auch eine sprachliche Vereinheitlichung  denn Sprache schafft Bilder und Sprache schafft Realitäten , keine Frage: Es ist in der Tat an der Zeit, dass wir aus den Kindergärtnerinnen Elementarpädagoginnen und -pädago­gen machen. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage! – Danke schön. (Bei­fall bei ÖVP und Grünen.)

12.21

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Karl Bader. (Oje-Rufe bei der SPÖ.) Ich erteile dieses.