16.14

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Fern­sehschirmen! Danke, dass ich heute wieder die Gelegenheit habe, im Bundesrat über das wichtige Thema der Gemeinden zu sprechen, denn die Gemeinden sind ja ein we­sentliches Rückgrat unseres Staates; das hat sich nicht erst in Zeiten der Pandemie bewährt. Ich kann mich gut erinnern, dass der Föderalismus immer wieder in der Kritik stand, dass viele auch sehr markante Formulierungen verwendeten, mit dem Ziel, ihn loszuwerden. Ich glaube aber, im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass dieser viel ge­scholtene Föderalismus dazu beigetragen hat, dass Österreich besser durch diese Krise gekommen ist als viele andere Länder. Ohne die Initiativen von Ländern, Gemeinden und Städten, der vielen Bürgermeister und GemeinderätInnen wäre es nicht möglich ge­wesen, so rasch und effektiv zu helfen beziehungsweise die Impfstraßen, die Teststra­ßen so gut und schnell zu administrieren.

Bis dato hat der Bund rund 40 Milliarden Euro an Hilfen entweder rechtsverbindlich zu­gesagt oder ausbezahlt. Durch die Wirtschaftshilfen konnten im Jahr 2020 bis zu 350 000 Arbeitsplätze gerettet werden. Am Höhepunkt der Krise sind alleine über die Kurzarbeitshilfe rund 1,2 Millionen Arbeitsplätze gesichert worden. Knapp 790 Millionen Euro haben die Gemeinden für kommunale Investitionsprojekte abgerufen. Mit diesen Mitteln wurden Investitionen in der Höhe von rund 3 Milliarden Euro unterstützt.

Mit 240 Millionen Euro sind die meisten Bundesmittel dabei nach Wien geflossen, gefolgt von den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich. Damit auch alle Gemein­den trotz der starken Auslastung des Baugewerbes die Gelder abholen können, haben wir die Antragsfrist bis Ende 2022 verlängert. Zu Beginn dieses Jahres haben wir ein zweites Gemeindepaket ins Leben gerufen. Um zusätzlich strukturschwache Gemein­den zu unterstützen, haben wir den Strukturfonds um 100 Millionen Euro aufgestockt, die Ertragsanteile der Gemeinden bei der Zwischenabrechnung im März um 400 Millio­nen Euro erhöht und den Gemeinden Mindeststeigerungen bei den Ertragsanteilen durch Sondervorschüsse garantiert. Die aktuelle Wirtschaftserholung hat auch zur Fol­ge, dass sich die Ertragsanteile der Gemeinden natürlich sehr positiv entwickeln. Auf Basis der aktuellen Prognosen lässt sich bereits abschätzen, dass die Ertragsanteile der Gemeinden schon im heurigen Jahr höher sein werden als vor der Krise, also noch im Jahr 2019.

Gerade vor dem Hintergrund der Krise ist die Steuerreform aber wichtiger denn je. In Summe entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher und die heimische Wirt­schaft mit dem Paket bis 2025 um kumuliert etwa 18 Milliarden Euro. Unter Berück­sichtigung der bereits 2020 erfolgten Senkung der ersten Einkommensteuerstufe entlas­ten wir die Bürgerinnen und Bürger jährlich mit mehr als 6 Milliarden Euro. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist das größte Entlastungspaket in der Geschichte der Zweiten Republik. Ich ver­stehe schon, dass man aus einem gewissen Reflex heraus Maßnahmen der Regierung kritisieren muss. Ich bin auch zu 100 Prozent bei Ihnen, wenn Sie sagen, es ist nicht alles perfekt. Es ist noch nicht alles angegangen – von Pensionsreform über Pflege et cetera (Zwischenruf des Bundesrates Reisinger) –, stimmt, aber die Legislaturperiode ist auch noch nicht am Ende. (Ruf bei der FPÖ: Na ja!) Das Ziel war es, die ökosoziale Steuerreform jetzt umzusetzen, und obwohl es zwei so unterschiedliche Parteien waren, die verhandelt haben, ist das Ergebnis, glaube ich, ein wirklich respektables.

Ein Wort noch zur kalten Progression: Egal, welche Rechnung Sie hier anstellen – völlig egal; ob Sie jetzt die kalte Progression kumulierend beginnen lassen mit 2017 schon, also vor dieser Legislaturperiode, oder mit Beginn dieses Jahres oder mit letztem Jahr ‑: Wenn Sie es bis zum Ende des Finanzrahmens 2025 aufsummieren, ist die Entlastung auf Arbeitnehmerseite in jedem Fall wesentlich, wesentlich mehr, als die kalte Progres­sion jemals ausgemacht hätte. Wenn man es aufsummiert, gibt es im Einkommensteu­erbereich – von der Senkung der ersten Einkommensteuerstufe über alle anderen Ent­lastungsmaßnahmen, von der SV-Reduktion bis hin zum regionalen Klimabonus – ein Entlastungsvolumen von 40 Milliarden Euro bei den steuerzahlenden Menschen in Ös­terreich bis Ende 2025. Wenn Sie dem gegenüberstellen, was die kalte Progression aus­macht, dann sind es selbst im – ich sage einmal – pessimistischsten Fall 20 Milliarden Euro mehr Entlastung, als die kalte Progression ausgemacht hätte. Diese Rechnung stimmt also einfach nicht, völlig egal, wie oft man sie macht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wo Sie natürlich recht haben, ist, dass der Staat, wenn er die Bürgerinnen und Bürger entlastet und auf Steuereinnahmen verzichtet, weniger zu verteilen hat. Das ist korrekt. Mir ist auch bewusst, dass dieser Zugang – den Menschen mehr im Geldbörsel zu las­sen, ihnen nicht mehr herauszunehmen, um es dann verteilen zu können – nicht bei jeder Partei oberste Priorität hat. Das wissen wir und das ist auch politisch legitim. Ich halte es aber für den falschen Weg, denn ich bin der Meinung, dass die Menschen direkt das Geld im Börsel behalten sollten und nicht über den Umweg des Staates über Subventionen oder Transferzahlungen wieder zurückerhalten sollten. Mir ist auch be­wusst, dass das natürlich heißt, dass, wenn man den Menschen mehr Geld zum Leben lässt, alle Bereiche des Staates weniger zu verteilen haben. Das ist völlig richtig, das trifft natürlich nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und Gemeinden.

Klar ist aber, dass wir diesen Weg gehen wollen, wir haben uns auch darauf geeinigt, und wir wollen diesen Weg auf verschiedene Weisen gehen. Zum Beispiel haben wir auf Bundesebene die automatische Erhöhung der Gebühren in den Bereichen, wofür der Bund zuständig ist, ausgesetzt. Ich weiß, dass das ein Thema ist, das zum Beispiel bei der SPÖ nicht sehr en vogue ist. Ich habe das auch in Wien immer wieder versucht umzusetzen. Es gibt in Wien ein automatisches Teuerungsgesetz, das dafür sorgt, dass automatisch mit der Inflation, die jetzt übrigens wieder steigt, auch die Gebühren in Wien regelmäßig steigen, weit über den eigentlichen Bedarf hinaus. Das ist etwas, das wir immer kritisieren, weil ich auch der Meinung bin, man sollte diese Gebühren nicht zu stark erhöhen. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Es ist Ihnen unbenommen, eine andere Haltung einzunehmen, aber ich finde, es wäre wichtiger, den Menschen mehr im Geldbörsel zu lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf nun zur Beantwortung Ihrer Fragen kommen und möchte dies möglichst de­tailliert machen. Es waren ja viele Fragen sehr technisch, es werden viele Zahlen sein. Bei drei bis vier Antworten sind die Tabellen noch in Ausarbeitung, diese werden heute noch schriftlich übermittelt.

Ich darf zu den Fragen 1 bis 3 kommen:

Mit Stand Ende September 2021 wurden im Sinne des KIG 2020 insgesamt 788,5 Millio­nen Euro an Zweckzuschüssen an 1 799 Gemeinden ausbezahlt. Das bedeutet, dass bis zum Ende des KIG 2020 noch 211,5 Millionen Euro von den jeweiligen Gemeinden abholbar sind. Dieser Summe an ausbezahlten Zweckzuschüssen stehen mit Stand 30.9.2021 unterstützte Investitionen in der Höhe von rund 3 Milliarden Euro gegenüber.

Die Daten zu den einzelnen Gemeinden werden heute noch schriftlich übermittelt.

Zur Frage 4:

Die Laufzeit wurde bis Ende 2022 verlängert, daher haben alle Gemeinden die Möglich­keit, den für sie vorgesehenen Zweckzuschuss ausschöpfen zu können.

Zu den Fragen 5, 13, 15 und 21:

Der Bund beobachtet die finanzielle Lage der Gemeinden sehr genau. Sollte in den Jah­ren 2023 bis 2025 Handlungsbedarf seitens des Bundes erforderlich sein, so werden wir natürlich, wie auch bisher üblich, gemeinsam mit den Gemeinden an einer Lösung ar­beiten.

Zur Frage 6:

Die Auswirkungen der ökosozialen Steuerreform auf die Ertragsanteile der Gemeinden betragen im Jahr 2022 rund 0,1 Milliarden Euro, im Jahr 2023 rund 0,3 Milliarden Euro, im Jahr 2024 rund 0,5 Milliarden Euro und im Jahr 2025 rund 0,6 Milliarden Euro, immer im negativen Bereich wohlgemerkt, wobei diese Beträge nicht nur die Ertragsanteile, sondern bereits auch die Auswirkungen auf die aufkommensabhängigen Transfers bein­halten.

Diese Auswirkungen sind in den Prognosen der Ertragsanteile gemäß BVA-E 2022 und gemäß BFRG 2022 bis 2025 bereits berücksichtigt.

Die Anteile, die auf die einzelnen Maßnahmen entfallen, und die bundesländerweise Darstellung wird heute noch schriftlich übermittelt.

Zur Frage 7:

Die Teilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben zwischen Bund, Ländern und Ge­meinden ist Teil der Systematik. Die Länder und Gemeinden sind sowohl an steigenden als auch an sinkenden Einnahmen bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben beteiligt.

Zur Frage 8:

Die CO2-Bepreisung wird ausschließlich als Bundesabgabe konzipiert, weil auch we­sentliche Teile der Entlastungsmaßnahmen zur Gänze aus dem Bundesbudget finan­ziert werden und diese vom Bund finanzierten Entlastungsmaßnahmen in der BFRG-Periode 2022 bis 2025 die erwarteten Erlöse aus der CO2-Bepreisung bei Weitem über­steigen.

Zur Frage 9:

Wie in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nummer 6443/J vom 22. April 2021 bereits ausgeführt:

„Die im Plan enthaltenen Investitionen werden primär über Förderschienen [...] abgewi­ckelt. Diese Förderschienen stehen, abhängig von den jeweiligen Förderrichtlinien, allen berechtigten potenziellen Fördernehmerinnen und Fördernehmern in allen Bundeslän­dern, Städten und Gemeinden gleichermaßen offen. Da die Vergabe der Mittel von der Nachfrage und der Erfüllung der jeweiligen Förderkriterien abhängig ist, kann ex ante keine geographische Zuordnung vorgenommen werden.“

Zu den Fragen 10 bis 12:

Mit dem Anfang des Jahres 2021 beschlossenen sogenannten zweiten Gemeindepaket wurde erstens mit 100 Millionen Euro der Strukturfonds aufgestockt, wurden zweitens mit 400 Millionen Euro die Ertragsanteile der Gemeinden bei der Zwischenabrechnung im März 2021 erhöht und wurde drittens eine Steigerung der Ertragsanteile der Gemein­den im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 12,5 Prozent durch einen Sondervor­schuss garantiert.

Seit einigen Monaten können wir einen steten Zuwachs der wirtschaftlichen Leistung in Österreich verzeichnen. Die Wirtschaftsleistung liegt nun in allen Sektoren beim Durch­schnittswert von 2019 und teilweise darüber.

Die Wirtschaftserholung hat auch zu steigenden Einnahmen im Jahr 2021 geführt, was sich auch auf die Ertragsanteile der Gemeinden durchaus positiv auswirkt. Auch wenn noch der Ertrag im Oktober 2021 ausständig ist, um den Jahreserfolg 2021 bei den Er­tragsanteilen endgültig nennen zu können, ist aufgrund der sehr guten Einnahmenent­wicklung somit zu erwarten, dass die Steigerung im Jahr 2021 auch ohne Sondervor­schuss über dem garantierten Mindestwert von 12,5 Prozent liegen wird und somit im Jahr 2021 kein Sondervorschuss und damit auch keine Rückzahlung erforderlich sein werden.

Zur Frage 16:

Die Reform ist derzeit Gegenstand politischer Gespräche. Nach Abschluss dieser Ge­spräche werden die dafür notwendigen Mittel im Budget berücksichtigt.

Die aktuell gesetzlich verankerten Pflegeleistungen des Bundes werden in voller Höhe im Budget und im Finanzrahmen bis 2025 bereitgestellt. Dabei finden sowohl die demo­grafischen Entwicklungen als auch allfällige gesetzliche Valorisierungen von Leistungen ihre Bedeckung.

Zur Frage 17:

Der in der UG 44, Finanzausgleich, budgetierte Zweckzuschuss an die Länder bedarf noch einer bundesgesetzlichen Regelung. Ich kann dieser bundesgesetzlichen Regelung nicht vorgreifen. Ungeachtet dessen gehe ich davon aus, dass die Letztentscheidung über die konkreten Investitionen in den Ländern diesen selbst vorbehalten sein wird.

Zu den Fragen 18 bis 20:

Es ist den Gemeinden nichts entgangen, ganz im Gegenteil: Es standen insgesamt so­gar 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Bereich der Elementarpädagogik erfolgen die Auszahlungen auf Basis der Verein­barung gemäß Artikel 15 B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elemen­tarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22.

Die Zweckzuschüsse an die Länder betragen gemäß Artikel 14 der Vereinbarung für das Kindergartenjahr 2021/22 142,5 Millionen Euro.

Im Herbst 2021 werden gemäß Ministerratsvortrag 73/15 vom 5. Oktober 2021 „Bericht über den Start der Verhandlungen für eine neue Art. 15 B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik“ Verhandlungen zu einer Fortsetzung und Verbesserung der beste­henden Vereinbarungen im Sinne des Regierungsprogramms begonnen.

Im Bereich der schulischen Tagesbetreuung erfolgen die Zweckzuschüsse an die Län­der auf Basis des Bundesgesetzes über den weiteren Ausbau gemäß Bildungsinvesti­tionsgesetz. Insgesamt sind für die Schuljahre 2019/20 bis 2032/33 428 Millionen Euro an Zweckzuschüssen an die Länder vorgesehen.

Die Auszahlungen der Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder seit 2016 erfolgte auf Basis der geltenden Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung und auf Basis des Bildungsin­vestitionsgesetzes. In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der SchülerInnen in Tagesbetreuung im allgemein bildenden Pflichtschulbereich mehr als verdoppelt.

Zur Frage 22:

Als Bundesminister für Finanzen darf ich mich auf diejenigen Artikel-15a-Vereinbarun­gen beschränken, die einen engen Zusammenhang mit dem Finanzausgleich haben. Folgende 15a-Vereinbarungen gelten bis Ende des Jahres 2021: Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens; Vereinbarung über Zielsteue­rung-Gesundheit; Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemein­same Förderung der 24-Stunden-Betreuung; Vereinbarung über die Abgeltung stationä­rer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insas­sen von Justizanstalten; Vereinbarung über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschul­abschlusses für die Jahre 2018 bis 2021; Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäude­sektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen.

Diese Vereinbarungen werden um zwei Jahre verlängert. Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik gilt bis zum Ende des Kin­dergartenjahres 2021/22. Ziel ist es, die Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung im Frühjahr 2022 abzuschließen.

Zur Frage 23:

Nein, die im aktuellen Budget vorgelegten Mehrauszahlungen sind keine Fortschreibung der Covid-19-Ausgaben. Die Auszahlungen für den Krisenbewältigungsfonds und die Kurzarbeit sinken 2022 im Vergleich zum BVA 2021 um 9,7 Milliarden Euro, während die Auszahlungen ohne Covid-19-Krisenbewältigung um 5,6 Milliarden Euro wachsen. Dies betrifft insbesondere auszahlungsseitige Maßnahmen der ökosozialen Steuerre­form wie den regionalen Klimabonus und den Zweckzuschuss an die Länder für Inves­titionen und Maßnahmen betreffend Standort, Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung, Forschung und Entwicklung, die auch den österreichischen Gemeinden zugutekommen.

Es gibt im Budget 2022 einige Projekte und Maßnahmen, von denen einzelne Gemein­den und Städte profitieren, wie die Renovierung der Festspielhäuser in Bregenz und Salzburg.

Zur Frage 24: Die Wirkungsziele der UG 16 finden sich im Bundesvoranschlagsentwurf 2022 auf den Seiten 196 bis inklusive 199 des Druckexemplars ebenso wie im Teilheft BVA-E 2022 der UG 16, Öffentliche Abgaben, auf den Seiten 34 bis inklusive 37 des Druckexemplars.

Zu den Fragen 25 und 26: In der Beschreibung des Gleichstellungsziels der UG 16 wird erläutert, inwieweit das Abgabensystem zur Förderung von Frauen am Arbeitsmarkt bei­tragen kann, beispielsweise durch die Setzung positiver Erwerbsanreize beziehungswei­se den Abbau negativer Erwerbsanreize.

Zur Frage 27: Die Ausgestaltung des Familienbonus Plus schafft Anreize, geringfügige Tätigkeiten oder Teilzeitarbeit aufzustocken, um den Absetzbetrag in vollem Ausmaß beziehen zu können. Dies gilt auch in Konstellationen, in welchen sich der Familienbo­nus Plus auf den besser verdienenden Elternteil nicht voll auswirkt. Auch der Länderbe­richt der Europäischen Kommission 2019 bescheinigt eine positive Wirkung des Fami­lienbonus Plus.

Zur Frage 28: Der Familienbonus Plus setzt ein entsprechendes steuerpflichtiges Ein­kommen voraus, eine Steuerentlastung erfordert das Vorhandensein eines steuerpflich­tigen Einkommens. Der Kindermehrbetrag hingegen dient der Unterstützung von Men­schen, die aufgrund niedriger Einkünfte keine oder nur geringe Steuern zahlen. Mit der ökosozialen Steuerreform wird auch der Kindermehrbetrag auf bis zu 450 Euro pro Kind angehoben. Außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten auf alle gering verdienen­den Erwerbstätigen ausgedehnt. Für diese Gruppe werden außerdem die Krankenver­sicherungsbeiträge gesenkt.

Zu den Fragen 29 und 30: Die Investitionen der Gemeinden entwickeln sich im Zeitraum 2021 bis 2025 stabil. Das KIG hat die Gemeindeinvestitionen im Krisenjahr stabilisiert, die außerordentliche Konjunkturerholung bewirkt deutliche Verbesserungen der Steuer­einnahmen und damit auch merklich steigende Ertragsanteile für die Gemeinden. Nach der Covid-19-Krise ist damit eine stabile Investitionsentwicklung gewährleistet.

Zur Frage 31: Insgesamt wurden im zweiten Halbjahr 2020 mit einer Zuschusshöhe von 2,6 Millionen Euro Gesamtinvestitionen von 5,8 Millionen Euro unterstützt. Im Jahr 2021 resultierte aus Zuschüssen von 36,7 Millionen Euro eine Gesamtinvestition von 88,7 Mil­lionen Euro. Die länderweise Aufteilung wird heute noch schriftlich übermittelt.

Zu den Fragen 32 und 33: Der Bund ist sich der großen Herausforderungen in kli­mapolitischer Hinsicht im Verkehr bewusst. Damit die Mobilitätswende gelingt, braucht es ein Bündel gut aufeinander abgestimmter Maßnahmen, um sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich klimafreundliche und kostengünstige Formen der Mobilität zu schaffen.

Es stehen daher im Voranschlag 2022 insbesondere für folgende Zwecke zusätzliche Mittel zur Verfügung: Förderung emissionsfreier Mobilität: 167 Millionen Euro; Klima­ticket: 252 Millionen Euro; Ausweitung der Verkehrsdiensteverträge: 50 Millionen Euro; mittelfristiges Investitionsprogramm Privatbahnen: 123 Millionen Euro; Stadtregional­bahnen: 10 Millionen Euro.

Die Verträge betreffend die Abgeltung für die Anerkennung des Klimatickets Österreich und die Einführung regionaler Klimatickets werden mit Ländern, Verkehrsverbundorgani­sationen sowie Verkehrsunternehmen abgeschlossen. Die Abgeltungszahlung des Bun­des wird an diese geleistet. Das Clearing der Verkehrsverbund-Organisationsgesell­schaften und der anspruchsberechtigten Verkehrsverbundunternehmen erfolgt über eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Verkehrsverbund-Organisationsgesellschaften und den beteiligten Unternehmen.

Die Mittelaufteilung, insbesondere die Aufteilung jener Mittel für die regionalen Klimati­ckets, liegt im Verantwortungsbereich der Länder beziehungsweise der zuständigen Ge­sellschaften.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.34

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Re­dezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. Ich erteile ihm das Wort.