1. Punkt

Wahl von Ausschüssen

Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 1. und einzigen Punkt der Tages­ordnung.

Es liegt mir der Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, den Aus­schuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, den Ausschuss für auswärtige An­gelegenheiten, den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen, den EU-Aus­schuss, den Ausschuss für Familie und Jugend, den Finanzausschuss, den Geschäfts­ordnungsausschuss, den Gesundheitsausschuss, den Gleichbehandlungsausschuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft, den Justizausschuss, den Kinderrechteausschuss, den Landesverteidi­gungsausschuss, den Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, den Aus­schuss für Sportangelegenheiten, den Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur, den Umweltausschuss, den Unterrichtsausschuss, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus, den Ausschuss für Verkehr, den Wirt­schaftsausschuss sowie den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung neu zu wäh­len.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Antrag hinsichtlich der Wahl der genannten Ausschüsse ihre Zustimmung geben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Weiters bringe ich den gegenständlichen Antrag hinsichtlich der Zusammensetzung dieser genannten 24 Ausschüsse mit jeweils 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wo­bei jeweils 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 5 Mitglieder und Er­satzmitglieder auf die SPÖ, jeweils 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ und jeweils 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen, zur Abstimmung.

Ich ersuche daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Die vorhin genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind von den Frak­tionen die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich nam­haft zu machen, und diese gelten damit als gewählt.

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(Die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)

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Ich weise darauf hin, dass die genannten Ausschüsse unmittelbar im Anschluss an die heutige Plenarsitzung hier im Großen Redoutensaal konstituiert werden. Ich bitte darum, dass Sie noch auf den Plätzen bleiben.

Die Tagesordnung ist erschöpft.