Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Peter Raggl: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich Tagesordnungspunkt 1 zu ver­lesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„TO-Punkt 1: Wahl von Ausschüssen

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kolle­gen [...] gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR vor,

1. folgende Ausschüsse neu zu wählen:

- Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

- Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

- Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen

- EU-Ausschuss

- Ausschuss für Familie und Jugend

- Finanzausschuss

- Geschäftsordnungsausschuss

- Gesundheitsausschuss

- Gleichbehandlungsausschuss

- Ausschuss für innere Angelegenheiten

- Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft

- Justizausschuss

- Kinderrechteausschuss

- Landesverteidigungsausschuss

- Ausschuss für Land- und Forst- und Wasserwirtschaft

- Ausschuss für Sportangelegenheiten

- Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur

- Umweltausschuss

- Unterrichtsausschuss

- Unvereinbarkeitsausschuss

- Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

- Ausschuss für Verkehr

- Wirtschaftsausschuss

- Ausschuss für Wissenschaft und Forschung.

2. die genannten 24 Ausschüsse mit jeweils 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmit­glieder auf die SPÖ, jeweils 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ und jeweils 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen, neu zu wählen.

Abstimmungen:

Der Antrag auf Wahl der genannten Ausschüsse wird mit Stimmeneinhelligkeit ange­nommen.

Der Antrag, die genannten 24 Ausschüsse mit jeweils 17 Mitgliedern und Ersatzmitglie­dern, wobei jeweils 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, jeweils 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ und jeweils 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen, neu zu wählen, wird mit Stimmenmehrheit angenommen [...].

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 GO-BRneu gewählt.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie entfallenen Aus­schussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als geneh­migt.

Einlauf und Zuweisung

Präsident Dr. Peter Raggl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungswei­se in der heutigen Sitzung insgesamt 19 Anfragen, 3939/J-BR/2021 bis 3957/J-BR/2021, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 315/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 2. Dezember 2021, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 30. November 2021, 14 Uhr vorge­sehen.

Die Sitzung ist geschlossen.