Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Peter Raggl: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich Tagesordnungspunkt 1 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 1: Wahl von Ausschüssen
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen [...] gemäß § 13 Abs. 2 GO-BR vor,
1. folgende Ausschüsse neu zu wählen:
- Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
- Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
- Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen
- EU-Ausschuss
- Ausschuss für Familie und Jugend
- Finanzausschuss
- Geschäftsordnungsausschuss
- Gesundheitsausschuss
- Gleichbehandlungsausschuss
- Ausschuss für innere Angelegenheiten
- Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft
- Justizausschuss
- Kinderrechteausschuss
- Landesverteidigungsausschuss
- Ausschuss für Land- und Forst- und Wasserwirtschaft
- Ausschuss für Sportangelegenheiten
- Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur
- Umweltausschuss
- Unterrichtsausschuss
- Unvereinbarkeitsausschuss
- Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
- Ausschuss für Verkehr
- Wirtschaftsausschuss
- Ausschuss für Wissenschaft und Forschung.
2. die genannten 24 Ausschüsse mit jeweils 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, jeweils 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ und jeweils 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen, neu zu wählen.
Abstimmungen:
Der Antrag auf Wahl der genannten Ausschüsse wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Der Antrag, die genannten 24 Ausschüsse mit jeweils 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, jeweils 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ und jeweils 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen entfallen, neu zu wählen, wird mit Stimmenmehrheit angenommen [...].
Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 GO-BRneu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie entfallenen Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf und Zuweisung
Präsident Dr. Peter Raggl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 19 Anfragen, 3939/J-BR/2021 bis 3957/J-BR/2021, eingebracht wurden.
Eingelangt ist der Entschließungsantrag 315/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 2. Dezember 2021, 9 Uhr in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 30. November 2021, 14 Uhr vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.