10.37

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen jetzt nach dem vorherigen Tagesordnungspunkt den zweiten Punkt, der für die Forschung und die Wis­senschaft in unserem Land schon auch ein wichtiger Meilenstein ist.

Umso überraschter bin ich, dass etwas, was international für die Forschung und die Wissenschaft total üblich ist, hier nicht einstimmig beschlossen wird. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Es gab ja sehr viel Kritik, die geäußert worden ist; es ist mittlerweile schon eher der Kritik zuliebe kritisiert worden. Im Unterschied zu Ihnen, Frau Kollegin Hahn, hatte ich im Ausschuss eine andere Wahrnehmung, nämlich dass von den Be­amten des Ministeriums sehr ausführlich und sehr fundiert auf die Fragen geantwortet wurde. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Vielleicht aber der Reihe nach: Ich habe ja als Unternehmer – da darf ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern – ein paar Vorträge, die ich immer wieder anbiete. In einem dieser Vorträge geht es um Datenschutz und darum, wie man diesen mit der Notwen­digkeit von Daten in Einklang bringt, und da nehme ich als Anschauungsbeispiel immer eine Choleraepidemie, die in London in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausge­brochen ist. Damals haben zum ersten Mal Forschungen dazu stattgefunden, die sehr viel mit Städtebau zu tun hatten – mit Wasserversorgung, mit Hygienefragen, damit, wer wo wohnt, mit sozialen Fragen. Hätten diese Forscherinnen und Forscher von Anfang an die Daten darüber gehabt, wer welches Wasser wo holt, hätte man sehr viele Leben retten können.

Heute beschließen wir ein Micro Data Center der Statistik Austria und ziehen bei dem nach, was uns so viele – ja fast alle – EU-Länder schon längst voraus haben. Weiters ermöglichen wir – und das muss ich auch ganz klar sagen – 14 Forschungsstätten und jeder Forschungsstätte, die sich um eine Akkreditierung bewirbt, die Möglichkeit, unter strengen Voraussetzungen Zugriff auf diese Daten zu erhalten.

Diese Daten sind für Forschungen zum Beispiel für eine Pandemiebekämpfung extrem wichtig, sie sind extrem wichtig, um die Auswirkungen des Klimawandels zu erforschen, sie sind aber auch in der Sozialforschung, bei Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Wohnsituation, von Armut extrem wichtig. Viele Länder waren uns da einfach hinsichtlich vieler Daten und vieler Forschungsergebnisse voraus, und Österreich konnte keine vergleichbaren Forschungsergebnisse liefern, weil der Zugriff auf diese Daten einfach nicht möglich war. In einem unglaublich strengen Verfahren – ich möchte das betonen – dürfen jetzt 14 definierte Einrichtungen und weitere, die sich einer ganz, ganz strengen Kontrolle unterwerfen, mit diesen Daten forschen. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Die Stellungnahmen zu diesem Gesetz waren übrigens ausgesprochen interessant zu lesen, das würde ich auch dringend empfehlen, weil sie auch sehr gut Anschauungs­bei­spiele zeigen, indem viele Forschungsstätten in diesen Stellungnahmen erzählen, welch wirklich wichtige Grundlagenforschung damit betrieben werden wird, und das ist eigent­lich ein sehr gutes Argument dafür.

Der Zugang wird datenschutzrechtlich absolut abgesichert sein, das war uns ja auch enorm wichtig (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn), da hat es auch gedauert, bis man zu einer Lösung kam. Es wurde insbesondere nach der Begutachtung noch eine daten­schutzrechtliche Vorabprüfung eingeführt, Transparenzpflichten, eine lückenlose Proto­kollierung von Fernzugriffen und technische Sicherheitsmaßnahmen wurden ergänzt und auch präzisiert. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Was die Protokollierung betrifft, gibt es den Vorwurf, diese sei schlampig formuliert –dieser Vorwurf wird jetzt schon seit der Nationalratssitzung formuliert. Das wurde von allen widerlegt, es wurde im Gesetz eindeutig eine ganz strenge Protokollierung festge­schrieben. Deswegen kann ich diese Kritik (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn) nicht nachvollziehen, weil eine strenge und lückenlose Protokollierung umgesetzt wurde, und das war uns auch sehr wichtig. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, gegen dieses Gesetz zu sein. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

10.42

Vizepräsident Günther Novak: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm das Wort.