12.15

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich werde mich nur zu den Tagesord­nungs­punkten 6 und 7, also Immobilien-Investmentfondsgesetz, Investmentfondsgesetz und Pfandbriefgesetz, äußern. Bei diesen zwei Gesetzesvorhaben haben wir Probleme und werden die Zustimmung verweigern, dies aus folgenden Gründen.

Zuerst zum Investmentfondsgesetz, also zum Immobilien-Investmentfondsgesetz in erster Linie: Die Änderungen, die gemacht worden sind, sind durchaus sachgerecht, und eine Vereinheitlichung auf übernationaler Ebene ist durchaus zu begrüßen. Allerdings ist eines nicht zu begrüßen: Die jetzige Änderung – vor allem sind das die §§ 11 und 12 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes – sieht vor, dass für alle Anleger, auch für Kleinstanleger, eine Behaltefrist eingeführt wird, und zwar in doppelter Weise. Auf der einen Seite muss man, wenn man seinen Anteil zurückgeben will, erklären, dass man ihn schon zwölf Monate lang besessen hat – es gibt also eine Verkaufssperre von zwölf Monaten –, und zweitens hat der Immobilienfonds oder dessen Verwalter danach zwölf Monate Zeit, den Anteil einzulösen, sprich auszuzahlen. Das heißt, der Anleger hat eine Mindestbehaltefrist von insgesamt 24 Monaten, im besten Fall, wenn er alles super erledigt und alle Fristen einhält. Das macht für den Klein- und Kleinstanleger die Invest­mentfondsbeteiligung wenig attraktiv, denn die Leute, die keine großen finanziellen Reserven haben und die damit rechnen müssen, dass irgendetwas passieren kann, etwa ein Autounfall oder eine Erkrankung, müssen fungible, also handelbare Instrumente haben, und da scheidet der Investmentfonds faktisch aus.

Eine Beschränkung bei Großanlegern ist natürlich durchaus sachgerecht, weil einem Fonds nicht über Nacht die Liquidität entzogen werden kann und soll. Bisher war es ja so, dass man ab 750 000 Euro Behaltefristen gehabt hat. Das fällt jetzt, und das ist etwas, das meiner Ansicht nach die Novelle für uns nicht mehr zustimmungsfähig macht.

Das Zweite ist das Pfandbriefgesetz. Bei den Pfandbriefen gibt es generell folgende Problematik: Es gibt eine konstante Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank, die ja durchaus im internationalen Gleichklang mit anderen Zentralbanken ist (Bundesrat Schennach: Eben!), aber bei uns ist das besonders ausgeprägt. (Bundesrat Schennach: In den USA!) – Die ist lange nicht so scharf wie in der Europäischen Union. Also unsere Nullzinspolitik liegt um 0,6 bis 0,7 Prozent unter der ohnehin restriktiven der USA. Das heißt, es gibt ohnehin eine massive Enteignung aller Sparer, aller Pensionsvorsorge­bezieher und dergleichen, eine Enteignung, die sich derzeit bereits auf fast 5 Prozent pro Jahr beläuft. Das ist also eine beträchtliche Enteignung.

Angesichts dieser Marktlage ist das Pfandbriefesystem ohnehin extrem unattraktiv geworden. Die Banken haben keinen oder sehr wenig Bedarf an Geldaufnahmen mittels emittierten Pfandbriefen, weil sie auf der einen Seite das Geld gratis von der EZB bekommen können und auf der anderen Seite auf vorhandene Einlagen keine Zinsen zahlen oder bei größeren Guthaben sogar Strafzinsen einheben.

Jetzt müsste man das Instrument zumindest ein bisschen entbürokratisieren und leichter handhabbar machen. Das tut man entgegen den Ankündigungen nicht. Man behält vor allem das sehr komplexe, aufwendige und teure Treuhändersystem. Es müssen interne und externe Treuhänder alles laufend kontrollieren. Die müssen – wie auch der Kredit­nehmer – sogar der Aufnahme in das Sicherheitenregister zustimmen. Das sind Dinge, die dem Kreditnehmer nichts bringen, weil er das ohnehin automatisch im Vordruck seines Kredites tun muss. Das nimmt er gar nicht zur Kenntnis, das kann er nicht ver­handeln. Also da ist eine Sicherheit nicht gegeben, und für den Kreditnehmer ist es völlig egal, ob er in dieses Verzeichnis der Sicherheiten aufgenommen wird oder nicht, und genauso bringt die Zustimmung des Treuhänders nichts.

Die enge Kontrolle, der die Banken schon derzeit auf europäischer und nationaler Ebene unterliegen, macht all diese Regelungen, die aus einer Zeit stammen, in der von Re­gulierungen im heutigen Sinn nicht in Ansätzen die Rede war, überflüssig. Deshalb wer­den wir auch hier der Novelle die Zustimmung verweigern, da mit diesem Treuhänder- und Zustimmungssystem zu rein formalen Schritten die Hürde für die Ausgabe von Pfandbriefen weiter erhöht und dieses Instrument unattraktiv gemacht wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.20

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste ist Frau Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.