13.21

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Adi Gross hat, glaube ich, jetzt technisch sehr gut erklärt, worum es im Tagesordnungspunkt 12 geht, zu dem ich auch noch ein paar Worte sagen darf, und ich versuche ein bissl den praktischen Zugang.

Wir alle nutzen ja unsere digitalen Geräte, manche auch ein bissl zu viel, aber vor allem nutzen wir unsere digitalen Geräte auch, um den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Ich bin ja durchaus begeistert, welche Erleichterungen uns das bringt und wie unkompliziert diese Zahlungsabwicklungen funktionieren können, immer gepaart mit entsprechenden sicherheitstechnischen Einrichtungen. Es wäre für mich jetzt von meinem Platz aus überhaupt kein Problem, meiner Tochter, die derzeit ihr Au-pair-Jahr in Kalifornien ver­bringt, wenn sie jetzt in finanziellen Nöten wäre, in kürzester Zeit, in wenigen Minuten aus der finanziellen Patsche zu helfen. Das sind also riesige Fortschritte, die wir da erleben und die vieles in unserem alltäglichen Ablauf auch erleichtern.

Diese Entwicklungen bringen natürlich, wie es auch Adi Gross schon angesprochen hat, Gefahren mit sich. Die Betrüger arbeiten ständig daran, die getroffenen Sicherheitsvor­kehrungen zu umgehen beziehungsweise in den digitalen Zahlungsverkehr einzudrin­gen. Ich glaube, wir alle haben durchaus schon sogenannte Phishing-Mails erhalten: Man bekommt von seiner Hausbank – wobei eigentlich nur vorgegeben wird, dass es sich um diese handelt – ein Mail, es sieht so aus, als ob es direkt von der Hausbank kommen würde, tatsächlich ist es aber ein Phishing-Mail und die Verbrecher versuchen damit, deine Daten, deine Token und was auch immer abzusaugen. Dem gilt es entge­genzutreten. Gerade in Zeiten der Pandemie haben sich jetzt diese Tätigkeiten, die wir alle durchführen, wie eben gerade auch das Bankgeschäft, noch mehr in den digitalen Bereich verlagert, und – wie ich schon gesagt habe – auch bei den illegalen Tätigkeiten hat sich vieles verstärkt. Man spricht da von Cyberkriminalität, die es zu bekämpfen gilt.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss sieht nun eine Harmonisierung der Straftatbestände und der strafrechtlichen Ahndung zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusam­menhang mit unbaren Zahlungsmitteln innerhalb der EU vor. Ich glaube, das ist ein sehr, sehr wichtiger Schritt, damit Gleiches mit Gleichem verglichen werden kann, und daher notwendig ist die Änderung des Strafgesetzbuches und des Zahlungsdienstegesetzes. Vielfach geschehen ja die von mir angesprochenen Straftaten grenzüberschreitend und durch kriminelle Vereinigungen, daher braucht es diese Harmonisierung.

Wie im Ausschuss bereits angesprochen und auch berichtet, braucht es natürlich nicht nur eine Vereinheitlichung dieser Straftatbestände oder der Bestrafung der Täter, son­dern es muss sehr viel Energie natürlich auch dafür aufgewendet werden, wie man diese organisierten Verbrechen besser bekämpfen kann. Von der Auskunftsperson des Minis­teriums wurde uns bestätigt, dass es natürlich massive und intensive grenzüber­schrei­tende Zusammenarbeit zur Verbrechensbekämpfung gibt. Der große Nachteil bei dieser Verbrechensbekämpfung ist leider, dass die Täter in der Regel bei der Entwicklung der Betrugsmöglichkeiten den verfolgenden Behörden ein bis zwei Schritte voraus sind. Es gilt daher, immer am neuesten Stand zu bleiben.

Insgesamt bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesbeschluss. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

13.25