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Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Mit dem Regierungsprogramm haben wir uns vorgenommen, alle Arten von Cybercrime zu bekämpfen. Dieses Ziel soll mit der vorlie­genden Novelle des Strafgesetzbuches sowie des Zahlungsdienstegesetzes auch erfüllt werden. Gleichzeitig setzen wir auch die Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln um.

Warum ist das wichtig? – Das ist wichtig, weil seit Jahren die Kriminalität im Internet zunimmt. In den vergangenen Monaten und im vergangenen Jahr hat sich unser Leben durch die Pandemie immer mehr in den digitalen Raum verlagert. Wir bestellen Essen, Kleidung und Möbel im Internet, wir kümmern uns online um unsere Finanzen, wir arbeiten im Homeoffice und haben dort Meetings via Zoom. Das hat grundsätzlich Vorteile, aber auch einige Nachteile, mit denen man sich sehr wohl auseinandersetzen muss.

Ja, mit dieser Digitalisierung steigt natürlich auch die Gefahr im digitalen Raum, Opfer einer Straftat zu werden. Das gibt es einfach, und wir beobachten anhand steigender Zahlen, dass der Betrug im Internet stetig zunimmt und in den letzten Monaten rasant zugenommen hat. Es ist daher notwendig, mit dem Strafrecht auf diese Entwicklungen zu reagieren. Mit dieser Regierungsvorlage wollen wir einige Probleme in diesem Zu­sammenhang lösen.

Erstens gelingt uns das durch die Neudefinition des Begriffes im Strafgesetzbuch, denn dadurch ist es möglich, das Phänomen von Cybercrime und Betrug im Internet besser fassbar zu machen und die Gesetzeslage den derzeitigen Gegebenheiten besser anzu­passen. So wird zum Beispiel – das ist jetzt etwas sperrig und vielleicht klingt es sehr juristisch – aus „körperliche“ unbare „Zahlungsmittel“ jetzt „nichtkörperliche oder körper­liche“ unbare „Zahlungsmittel“. Warum ist das wichtig? – Das ist deswegen wichtig, weil damit jetzt auch alternative Formen von Paymöglichkeiten erfasst werden. Dienste wie Paypal und sogenannte Wallets, also digitale Brieftaschen, mit denen man virtuelle Währungen übertragen kann, fallen jetzt nämlich auch unter diese Definition.

Zweitens  und ich glaube, das ist schon wichtig und entscheidend  sieht die Richtlinie in vielen Bereichen auch höhere Strafdrohungen vor. Wir haben deswegen auch die Strafdrohungen der bereits bestehenden Straftatbestände erhöht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß, dass das Thema Cybercrime manchmal eher trocken wirkt. Es geht aber im Kern darum, Menschen vor Straftaten zu schützen, wenn sie sich im Internet bewegen. Da diese Straftaten immer häufiger vorkommen, müssen wir Menschen auch davor schützen.

Gestatten Sie mir noch einen Satz zu Tagesordnungspunkt 11: Mit dieser Regierungs­vorlage ziehen wir eine Erklärung Österreichs zum Übereinkommen über Geldwäsche zurück. Hintergrund dieser Erklärung war – nur zum Verständnis –, dass man Bedenken hinsichtlich praktischer Probleme hatte. Daher haben wir, also Österreich, eine Erklärung abgegeben, um uns das genauer anzuschauen. Da sich aber diese Befürchtungen nicht bewahrheitet haben, ist die Erklärung obsolet geworden. Dem folgen wir jetzt und nehmen die Erklärung zurück.

Ich hoffe daher sehr, dass Sie sich entschließen werden, keinen Einspruch gegen diese beiden Beschlüsse des Nationalrates zu erheben, und sie daher bald in Kraft treten können. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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