11.27

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen via Livestream! Mit der Geburt eines Kindes werden Familien mit zahlreichen Behördengängen und auch Ent­scheidungen konfrontiert: Die Meldung der Dauer der Karenz beim Arbeitgeber bei­spielsweise, das Kinderbetreuungsgeld beantragen, Mutterschutz, Wochengeld, Fami­lienbeihilfe, Wohnsitzanmeldung des Neugeborenen, eventuell einen Reisepass aus­stellen oder sich um den Kindesunterhalt kümmern – das sind nur einige wenige Aufgaben, die auf die Eltern zukommen. Die meisten Eltern werden mir deshalb sicher­lich zustim­men: Jede bürokratische Erleichterung ist willkommen und erleichtert den Alltag unserer Familien.

Der erste Gesetzesbeschluss, den wir mit diesem Tagesordnungspunkt behandeln, schlägt genau in diese Kerbe. Da geht es nämlich darum, mit dem Programm Fabian die Abwicklung der Familienbeihilfe so einfach wie möglich zu machen. Das Programm läuft ja bereits seit März, und bisher wurden schon einige Vereinfachungsschritte umgesetzt. Neben einer benutzerfreundlicheren Beantragung der Familienbeihilfe ist es auch mög­lich, Schulbestätigungen und Studiennachweise gleich in Finanzonline hochzuladen, und nach einer Geburt wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt, das heißt, ohne Antrag, sofern man – natürlich – die Voraussetzungen erfüllt.

Nun sollen noch weitere Erleichterungen folgen. Nach Abschluss der Schulausbildung gibt es einen automatischen Familienbeihilfeanspruch von vier Monaten, und es soll auch eine Erleichterung für Studierende geben, indem die Rechtsgrundlage für eine automatische Übermittlung der Studierendendaten geschaffen wird.

Mit Tagesordnungspunkt 10 behandeln wir noch einen weiteren Gesetzesbeschluss, der ebenfalls den Familien und ganz speziell Frauen zugutekommt. Warum? – Weil wir die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von 7 300 auf 7 600 Euro erhöhen; damit ist unseren Frauen eine geringfügige Beschäftigung in der Karenz auch weiterhin möglich.

Ein ganz, ganz hoher Prozentsatz der Bezieher von einkommensabhängigem Kinder­betreuungsgeld, nämlich 94,5 Prozent, sind Frauen. Ein Teil davon arbeitet nebenher auch noch geringfügig. Diese hohe Zahl an weiblichen Kindergeldbeziehern zeigt gleichzeitig auch, dass die Väterbeteiligung nach wie vor extrem gering ist. In acht von zehn Partnerschaften gibt es nach wie vor keinerlei Beteiligung der Väter, und nur 3 Prozent der Väter gehen länger als drei Monate in Karenz. Das Wiedereinstiegs­moni­toring der Arbeiterkammer zeigt diesbezüglich leider auch kein optimistischeres Bild. Bei der Dauer der Väterbeteiligung ist sogar ein kontinuierlicher Trend nach unten zu bemerken. Das heißt, Väter gehen in der Regel immer kürzer in Karenz. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Es braucht also mehr Anreize für eine ausgewogenere Aufteilung der Karenz. Ein Mo­saikstein könnte meines Erachtens sein, dass der Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes an die Karenz gekoppelt wird, und es braucht, wie schon so oft gesagt, einen Ausbau der Kinderbetreuung, speziell in den ländlicheren Gebieten.

Mit dem heutigen Beschluss stärken wir also durch die erleichterte Abwicklung der Familienbeihilfe, aber auch durch die Erhöhung der Zuverdienstgrenze zum einkom­mensabhängigen Kinderbetreuungsgeld Familien und ganz besonders junge Frauen. Diese Beschlüsse sowie die Erhöhung des Familienbonus ab 1. Juli 2022 von 1 500 auf 2 000 Euro pro Kind zeigen, dass dieser Bundesregierung Kinder und speziell auch Familien sehr wichtig sind, und deshalb werden wir diesen Beschlüssen natürlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.31

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr das Wort.